Nur ein Beispiel:
In Österreich bereits zur Aufklärung des Diebstahl eines Gegenstands mit Wert von mehr als 3.000 Euro (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
In Deutschland ist die Telefonüberwachung bezüglich Diebstahl zulässig nur beim Bandendiebstahl (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre) und beim schweren Bandendiebstahl (1 bis 10 Jahre).
Im zehn Mal so bevölkerungsreichen Deutschland wurden im Jahr 2012 in 5.708 Ermittlungsverfahren Telefonüberwachungen durchgeführt. In Österreich waren es 2.226.