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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 6. August 2014 um 12:46

    Nur ein Beispiel:

    In Österreich bereits zur Aufklärung des Diebstahl eines Gegenstands mit Wert von mehr als 3.000 Euro (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).

    In Deutschland ist die Telefonüberwachung bezüglich Diebstahl zulässig nur beim Bandendiebstahl (Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre) und beim schweren Bandendiebstahl (1 bis 10 Jahre).

    Im zehn Mal so bevölkerungsreichen Deutschland wurden im Jahr 2012 in 5.708 Ermittlungsverfahren Telefonüberwachungen durchgeführt. In Österreich waren es 2.226.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 6. August 2014 um 11:36
    Zitat von VSVrulz

    Mal eine andere Frage an Vincente.

    Die VDS war ja angeblich nur für schwere Delikte geplant. Benutzt wurde es bei jedem Schmarren. Brauchte man da einen Beschluss? Wenn ja, sind die Erteiler da nicht zur Rechenschaft zu ziehen? Schwere, illegale Eingriffe in die Privatsphäre, oder so?

    Ja, ja, Terrorismus, Organisierte Kriminalität usw hat man vorgegeben, sollte durch die Vorratsdatenspeicherung bekämpft werden.

    Die (äußeren Kommunikations-)Daten mussten von den Telekommunikationsbetreibern auf Grund des Telekommunikationsgesetzes gespeichert und ein halbes Jahr lang aufbewahrt werden (vom Verfassungsgerichtshof inzwischen aufgehoben). Der Zugriff auf diese Daten erfolgt dann aber erst durch Anordnung der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Gericht (§ 137 Abs 1 StPO).

    Materielle Voraussetzung für die "Auskunft über Vorratsdaten" (§ 135 Abs 2a iVm Abs 2 Z 2 bis 4 StPO):

    a. Aufklärung einer Straftat, die mit mehr als 6 Monate Freiheitsstrafe bedroht ist, wenn der/die Anschlussinhaber zustimmen;

    b. Aufklärung einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist ohne Zustimmung der Anschlussinhaber; und

    c. Ausforschung eines flüchtigen/abwesenden Beschuldigten, der einer solchen Straftat dringend verdächtig ist.

    Die - im April 2014 vom EUGH aufgehobene - Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (2006/24/EG) hat hinsichtlich der Schwere der Tat keine Einschränkung vorgesehen und es den Mitgliedstaaten überlassen, wie hoch der Level sein muss, um Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern und auf diese Daten zu greifen. Und Österreich hat eben einen einmalig tiefen Level gewählt. Und das kam so:

    In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts ist die (inhaltliche) Telefonüberwachung gesetzlich geregelt worden ist, und zwar ohne besonderes Grundrechtsverständnis. Seither ist die "Überwachung von Nachrichten" ("Telefonüberwachung") - und das ist der weitgehend unbekannte rechtsstaatliche Skandal - unter den eben geschilderten niedrigen Standards erlaubt, der - weil tiefer geht es eh nicht mehr, ohne sie ohne jede Einschränkung zuzulassen - auch für die Auskunft über Vorratsdaten vorgesehen ist.

    Kennt wer eine Rechtsordnung, in der zur Aufklärung einer Straftat Telefongespräche von staatlichen Organen heimlich mitgehört, aufgezeichnet und auch gegen Dritte verwertet werden dürfen, wenn dies der Aufklärung einer Straftat dienen soll, die bloß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist? Ich nicht.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 6. August 2014 um 01:01

    Dass die “Initiative“, wie in dem verlinkten Artikel behauptet, für eine vorläufige Einstellung während der Hauptverhandlung vom Gericht ausgehen müsse, steht nicht in § 153a StPO; und für die vorläufige Einstellung im Ermittlungsverfahren muss die “Initiative“ dazu auch nicht vom Staatsanwalt ausgehen: Wer die Einstellung in Gang zu setzen hat, dazu schweigt die deutsche StPO.

    Daher kann den ersten Schritt immer auch der Beschuldigte setzen und die vorläufige Einstellung im Ermittlungsverfahren beim Staatsanwalt anregen, der sie mit Zustimmung des erkennenden Gerichts anordnet; und nach Zulassung der Anklage durch das erkennende Gericht bei diesem anregen, das sie mit Zustimmung des Staatsanwalts beschließt - beides auch hinsichtlich der Auflage (Geldbetrag usw) immer nur mit Zustimmung des Beschuldigten.

    Steht so auch in den Kommentaren zur deutschen StPO.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 5. August 2014 um 18:54

    Ich kann aus § 153a deutsche StPO nicht herauslesen, dass die Initiative zur vorläufigen Einstellung durch das Gericht vom Gericht selbst ausgehen müsste.

    Anlass für das gerichtliche Einstellungsverfahren nach § 153a Abs 2 deutsche StPO kann neben der Eigeninitiative des Gerichts auch die Anregung eines Verfahrensbeteiligten sein, sowohl der Staatsanwaltschaft, als auch des "Angeschuldigten", wie der Angeklagte in Deutschland genannt wird.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 5. August 2014 um 16:53

    Off Topic: Aber sehr interessant - ARD Monitor zum TTIP

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 5. August 2014 um 11:54

    DER STANDARD - Schon ein ziemliches Unterfangen, die 9,6 Mio Euro (=1 % des Verkaufserlöses) an den Mann (die drei Männer?) zu bringen, die die sogenannten "Lobbyisten" Peter Hochegger und Walter Meischberger als "BUWOG-Provision" einzig dafür erhalten haben, dass sie dem Bieterkonsortium aus Immofinanz und Raiffeisenlandesbank OÖ die Höhe des Konkurrenzangebots verraten haben, das dann mit 1 Mio Euro überboten worden ist, um den Kuchen zu ergattern.

    1. Von einer Tochter der Immofinanz in mehreren Tranchen (ein Hoch dem Staatsanwaltschaft, der im Zuge von Ermittlungen gegen Verantwortliche der Immofinanz diese Summen addiert hat, so auf die 1 % des Verkaufserlöses der BUWOG gekommen ist und die Aufdeckung dieses Verbrechens ins Rollen gebracht hat) an die Astropolis Limited von Hochegger in Zypern und

    2. von dort an die auf solche "Transaktionen" spezialisierte vorarlbergische OMEGA in Delaware, die 5 % der Transaktionssumme als Provision einkassiert hat (insgesamt rund 400.000 Euro) - Meischi dazu: "Die Zahlung der Kommission anstelle der Steuer sah für mich steuergünstiger aus" - und

    3. von dort auf ein Konto der OMEGA bei einer Liechtensteiner Bank und vor dort bar abgehoben und

    4. auf die drei Konten "Natalie, Karin und 15444" bei der Hypo Investment Bank (HIB) in Liechtenstein eingezahlt und

    5. von dort in mehreren Tranchen bar abgehoben und im Koffer nach Wien gebracht und unter anderem im Hotel am Stephansplatz bar ausgezahlt an den Meischi und

    6. von ihm wiederum 600.000 Euro in mehreren Tranchen, sagt er, im Flieger nach Ibiza geflogen, wo er, so Meischi wörtlich, "ungefähr 2006" damit eine Wohnung gekauft hat.


    Den Meischi, zeitweilig FPÖ-Generalsekretär, hat es Mitte der 1990er-Jahre in die Privatwirtschaft gezogen. Er vermittelte den Fußballer Stöger zu Wacker Innsbruck – für drei Millionen Schilling „bar aufs Handerl“. Dafür ist Meischi wegen Bestimmung zur Abgabenhinterziehung verurteilt worden. Haider musste Meischi vor der Nationalratswahl 1999, dem nur noch wenige Monate zur Erlangung der Anwartschaft auf die üppige Pension eines Nationalrats fehlten, zum Rücktritt "überreden". Und zwar, indem er ihm 2,5 Mio ATS in Form eines Inhabersparbuchs übergeben hat (als Ausgleich für die Nichterlangung der Pensionsanwartschaft). Daraufhin hat Meischi sein Nationalratsmandat aufgegeben und für die 2,5 Millionen natürlich keine Steuern entrichtet mit dem Argument: "Das war ja nur ein Pfand, dass ich nicht wieder in den Nationalrat zurückkehre".

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  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 5. August 2014 um 00:32
    Zitat von Elbart


    "zH. Hr. Mag Kronawetter"

    So trifft man sich wieder. :)


    Im Verfahren gegen Stefan S. hat StA Kronawetter die Namen sämtlicher Polizisten, die als Zeugen in Frage gekommen sind, zu ihrem Schutz anonymisieren lassen. Warum hier nicht?

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 4. August 2014 um 18:23

    DER STANDARD - "Gegen die Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt wurden Ermittlungen wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs eingeleitet. ... Der Vorwurf: Die Beamtin soll zwei Lehrlinge und eine Vertragsbedienstete eingeteilt haben, Arbeiten für ihr Fachhochschulstudium (Studiengang "Polizeiliche Führung") zu schreiben."

    Auf der Fachhochschule Wiener Neustadt kann man also auch "Polizeiliche Führung" studieren und mit dem Titel "Bachelor of Arts in Police Leadership (BA)" abschließen. Dieses Studium scheint so anspruchsvoll zu sein, dass für schriftliche Arbeiten sogar "Lehrlinge" herangezogen werden müssen.

    Es gilt sowohl die Unschulds-, als auch die Titelsuchtvermutung.

  • TsaTsa erklärt Vincente die Schweiz

    • VincenteCleruzio
    • 4. August 2014 um 18:06
    Zitat von Eisprinz - das Original


    ... Lustig, dass da "Töff" steht und "Busse" ist die Mehrzahl von "Bus" und nicht das korrekt geschriebene Wort "Buße". Sollte man dem Redakteur mal bei Gelegenheit sagen... :whistling:


    Seit wann scheißt sich der Landadel um das scharfe "ß" (und dessen Vorläufer "sz", aus dem es entstanden ist), das in der Schweiz und Liechtenstein nicht verwendet wird?

    Vincente erklärt dem Prinzen die Schweiz. Wiki: "Der Beschluss der Zweiten Orthographischen Konferenz von 1901, ß auch für die Antiqua zwingend vorzuschreiben, fand in der Schweiz keine durchgängige Beachtung. In der Folge beschloss die Erziehungsdirektion (Kultusministerium) des Kantons Zürich in den Dreißigerjahren, das ß vom 1. Januar 1938 an in den kantonalen Volksschulen nicht mehr zu lehren; die anderen Kantone folgten. Als letzte schweizerische Tageszeitung entschied die Neue Zürcher Zeitung, die am 1. August 1946 von Fraktur auf Antiqua umgestellt hatte, ab dem 4. November 1974 auf das ß zu verzichten. Mit der Reform von 2006 wurde es auch offiziell für den amtlichen Schriftverkehr abgeschafft."

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 4. August 2014 um 17:34
    Zitat von fishstick

    Na bumm, läuft das auch so wennst einen Menschenhändlerring oder Schlägertrupp meldest X/

    Ja, so die Identität des gefährdeten Anzeigers nicht geschützt wird, wofür die rechtlichen Rahmenbedingungen vorhanden wären (§ 162 StPO, § 51 Abs 2 StPO).

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 4. August 2014 um 15:02

    Das BMI richtet eine "Meldestelle für NS-Wiederbetätigung" ein: "Wenn Sie auf einer Web-Seite oder in einer News-Group Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten vorfinden, melden Sie bitte Ihre Wahrnehmung". "Ihre Angaben werden auf Wunsch vertraulich behandelt".

    DER STANDARD heute: "Alpen-Donau erhielt Info, wer Seite als rechtsextrem gemeldet hat".

    Worauf der Betreiber der erneut online gegangen Website "alpen-donau.info (NEU)" jetzt "zwei Personen" mit vollem Namen und Telefonnummern outet, die sich an die Meldestelle des BMI gewandt hatten. Und fordert die Besucher seiner Website auf, doch "Fanpost“ an diese zwei Personen zu verschicken.

    Woher der Betreiber der "alpen-donau.info (NEU)" die Daten dieser zwei Personen hat? Vermutlich aus dem "Anlassbericht" des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung an die Staatsanwaltschaft Wien, in dem die persönlichen Daten dieser zwei Personen genannt werden. Durch Akteneinsicht können sie von dort leicht in Erfahrung gebracht werden.

    "Auf Anfrage des WebStandard zeigten sich die zwei Personen, die sich im Fall Alpen-Donau an die NS-Meldestelle gewandt hatten, von der Veröffentlichung überrascht. Beide seien davon ausgegangen, dass ihre Daten fix nicht weitergegeben werden. "Wenn ich mich an eine staatliche Stelle melde, um Rechtsextremismus zu melden, ist Datenschutz selbstverständlich“, so einer der zwei Genannten. Die Meldestelle NS-Wiederbetätigung, die zum Innenministerium gehört, verweist allerdings darauf, dass Angaben nur "auf Wunsch“ vertraulich behandelt werden. Daher könnten Personen, die Rechtsextreme melden, bei Berichten an andere Behörden mit Namen genannt werden."

    Wenn das Bundesamt schon vermeint hat, die persönlichen Daten der Anzeiger unbedingt mitteilen zu müssen, so hätte es die Staatsanwaltschaft Wien durchaus in der Hand gehabt, personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf die Identität gefährdeter Personen (und das sind die Anzeiger hier) von der Akteneinsicht auszunehmen oder Kopien auszufolgen, in denen diese Umstände unkenntlich gemacht werden.

    EDITH: "Im Innenministerium, dem die NS-Meldestelle untersteht, werden die Vorgänge äußerst kritisch gesehen. "Wenn tatsächlich im Weg der Akteneinsicht weitergegeben wurden, dann überrascht dies das BMI", so Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Sollte das stimmen, käme man an den Punkt, "wo wir überlegen müssen, ob das dem Gedanken der NS-Meldestelle entspricht."

    Der "schwarze Peter" wird also bereits der Staatsanwaltschaft Wien zugeschoben. Und was sagt laut DER STANDARD das Justizministerium dazu? "Ob die Infos im konkreten Fall so zu Alpen-Donau gelangt sind, wollte man bei der Staatsanwaltschaft Wien nicht bekanntgeben. Aus dem Justizministerium heißt es, dass sogar die Veröffentlichung des Akts unter bestimmten Umständen rechtlich gedeckt sein könnte."

    Ja, das stimmt. Hat aber nichts mit der Beschränkung der Akteneinsicht und mit dem Schutz durch Akteneinsicht gefährdeter Personen zu tun.

    EDITH 2: Hier zum Betreiber der neuen "alpen-donau.info", der schon - anscheinend immer noch nicht rechtskräftig - vor zwei Jahren wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz und wegen Körperverletzung verurteilt worden ist.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 4. August 2014 um 14:24

    Nach Prüfung aller Umstände komme ich zum Ergebnis, dass Bernie Ecclestone in Österreich nicht mit einer Diversion durch Zahlung eines Geldbetrags davon kommen könnte.

    Er ist angeklagt wegen Bestechung des Amtsträgers Gribkowsky, der für die pflichtwidrige Vornahme eines Rechtsgeschäfts, nämlich die Bezahlung einer gar nicht notwendig gewesenen Provision an Ecclestone in Höhe von 40 Mio USD, der der Bayrischen Landesbank einen Käufer für die Verwertungsrechte der Formel 1 vermittelt hat, den Ecclestone auch als Käufer haben wollte, einen "Kickback" in Höhe 45 Mio USD gewährt hat.

    Amtsträger wäre Gribkowsky auch in Österreich, weil die Gebietskörperschaft Bayern (mittelbar über eine Holding) 75 % der Aktien an der Bayrischen Landesbank hält.

    Bestechung mit einem Vorteil von mehr als 50.000 Euro ist bei uns (wie in Deutschland in einem "besonders schweren Fall") mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren bedroht. Für das Hauptverfahren wegen solch eines Delikts ist das Schöffengericht zuständig. Diversion durch Bezahlung eines Geldbetrags - bei uns limitiert mit maximal 180 Tagessätzen = (180 * 4 bis 5.000 Euro) 720 bis 900.000 Euro ist aber (ausgenommen Jugendstrafsachen) bei schöffen- oder geschworenengerichtlichen Zuständigkeit ausgeschlossen.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 3. August 2014 um 21:14
    Zitat von VSVrulz

    Ja, aber es widerspricht meinem Rechtsempfinden. Ein Ladendieb, der Lebensmittel klaut, geht wenn er sich die Geldstrafe nicht leisten kann, ins Gefängnis. Jemand der reich ist eben oft nicht. Durch die Einstellung eines Verfahrens gelten diese Menschen dann auch noch als Unbescholtene!
    Wenn man den Fall von Mensdorff-Pouilly ansieht, wo jemand (und das behaupte ich jetzt ohne Unschuldsvermutung) der weltweit in Korruptionsfälle verwickelt ist, wo der Schaden wohl in die Milliarden geht, und der ganz genau weiß, dass ihn die Firma mit ein paar hundert Millionen raus haut, ist das einfach nicht gerecht. Zumindest meine Auffassung von Recht vertritt das nicht.

    Weiters habe ich dir vor ein paar Tagen eine PN geschickt. :)

    Ein Ladendieb, der zum ersten Mal Lebensmittel stiehlt, bekommt im Westen von Österreich eine bedingt nachgesehene Geldstrafe; im OLG-Sprengel Wien sehr wahrscheinlich eine unbedingte Geldstrafe: Wenn er sie nicht bezahlen kann, dann geht er auch nicht ins Gefängnis, sondern verbüßt die Ersatzfreiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest (so er eine geeignete Wohnung hat) oder durch gemeinnützige Leistungen (von SPÖ-Justizministerin Maria Berger "erfunden", um die chronisch überfüllten Justizvollzugsanstalten durch Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafen, die vor allem die Armen treffen (da hast Du schon Recht), zu entlasten).

    Dass Mensdorff-Pouilly wegen des Verdachts der Korruption beim Verkauf des Saab Gripen von dem Deal der BAE Systems mit dem Serious Fraud Office (UK), das ihn ja sogar in U-Haft setzen hat lassen, und mit dem us-amerikanischen Justizministerium profitiert hat - keine Ermittlungen gegen Individuen -, verdankt er dem Umstand, dass es sich bei diesem internationalen Rüstungskonzern mit Schwerpunkt in UK und Beteiligung auch an Saab um ein Unternehmen handelt, das von der britischen Regierung mit ausgesprochenem Wohlwollen betrachtet und behandelt wird wegen der hohen Wertschöpfung in UK.

    Sind die TETRON-Ermittlungen in Österreich schon eingestellt? Und die Eurofighter-Ermittlungen? Meines Wissens noch nicht. Also da kann auf den Grafen "Ali" schon noch etwas zu kommen.

    PN habe ich übersehen und beantworte ich ein andermal.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 3. August 2014 um 10:13
    Zitat von VSVrulz

    Ja, es heißt nicht, dass jemand schuldig ist, nur weil er sich "frei kauft". Aber das Faktum, dass man verfahren mit Geld entgehen kann widerspricht dem Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind


    Heißt es das wirklich?

    Die (vorläufige) Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht unter der Auflage einer Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtng oder an die Staatskasse, einer gemeinnützigen Leistung oder eines Täter-Opferausgleichs (“Diversion“), wenn dem keine “schwere Schulld“ entgegen steht und kein general- oder spezialpräventives Strafbedürfnis, ist eine grundvernünftige Einrichtung, die es in vielen Rechtsordnungen gibt, zumal mit einer Verurteilung und Bestrafung ja vielfältige unerwünschte Nebenfolgen (zB Verlust der Arbeit) verbunden sein können.

    Hier bietet Ecclestone der Bayrischen Landesbank (Untreue-Opfer wg der von Gribkowsi veranlassten Provisionszahlung von 40 Mio US-Dollar an Ecclestone) 25 Mio Schadenersatzzahlung an und der Staatskasse 100 Mio US- Dollar, das wäre die höchste Summe, die je in Deutschland in diesem Zusammenhang gezahlt worden ist.

    Die Zahlung eines Geldbetrags muss spürbar - das ist dieser Betrag auch für den angeblichen Milliardär Ecclestone -, aber nicht existenzbedrohend sein und fällt daher je nach Vermögenslage des Beschuldigten recht unterschiedlich hoch aus.

    Solche “Freikäufe“ sind auch in Österreich alltägliche Erledigungen von Strafverfahren.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 1. August 2014 um 13:14
    Zitat von Elbart

    Was war der Sinn und Zweck der unfreiwilligen Selfies?


    Angst vor Zuschauern aus dem gewaltbereiten Milieu von Mitgliedern einer oberösterreichisch-albanisch-deutschrussischen Vereinigung von Zigarettenfälschern (Racheakte gegen einen Angeklagten und gegen zwei Zeugen, die “gesungen“ hatten).

    Warum auch wir Verteidiger fotografiert werden mussten, keine Ahnung.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 1. August 2014 um 12:03

    Danke für die Korrektur.

    Die Mitarbeiter des BMI sind teilweise so etwas von überfordert, dass es wirklich zum schämen ist.

    Anlässlich einer Hauptverhandlung (wegen Abgabenhinterziehung mit OK-Bezug), bei der das Gericht nicht nur einen Sprengstoffspürhund, sondern auch Polizei zur Feststellung der Identität - nur (das ist zulässig) - der Zuschauer angefordert und bei ihnen die Abnahme von Fotoapparaten und Smartphones vor Betreten des Gerichtssaals angeordnet hat, hat einer dieser Helden aus einem zivilen Auto heraus alle Personen, die das Gericht betreten haben, so heimlich fotografiert, dass wir Strafverteidiger ihn sofort entdeckt haben, und vor Betreten des Gerichtssaals sind wir gegen unseren Willen und trotz Protests erneut einzeln fotografiert worden. “Das hat das Gericht so angeordnet!“.

    Eine dreiste Lüge. Konsequenzen? Keine, die Heroes haben nicht zwischen Zuschauern (drei, vier) und Verteidigern (sechs) unterscheiden “können“ trotz Identitätsfeststellungen auch anhand von Personaldokumenten. Und außerdem haben sie die Fotos eh längst gelöscht, ährlich.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 1. August 2014 um 09:27

    Siehe hier Rohe Staatsgewalt versus Bürgerintelligenz: da kann es nur einen Verlierer geben!

    Ja, Missbrauch der Amtsgewalt (gesetzloser Grundrechtseingriff) und falsche Zeugenaussage vor Gericht wären die Straftatbestände hier.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 31. Juli 2014 um 16:48

    Natürlich muss die Verjährung, zumal sie die Beklagtenvertreter geltend gemacht haben, nach der Zuständigkeit als erstes geprüft werden. Keine Frage.

    Die Argumentation der Kläger, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, hat mich freilich mehr überzeugt als die Haarspaltereien im Urteil. Und damit - das war meine Botschaft - ist das Gericht der viel spannenderen Frage nach der Amtshaftung enthoben gewesen, wenn Strafverfolgungsorgane einseitig ermitteln.

  • Transfergeflüster: HC Bozen 2014/15

    • VincenteCleruzio
    • 31. Juli 2014 um 12:41

    Jetzt gibt es kein zurück mehr: Der HC Bozen spielt EBEL!

    "Nun ist es fix: Nach der letzten und entscheidenden Nachtsitzung hat die HCB-Vereinsspitze bestätigt, dass die Weiß-Roten in der kommenden Saison an der internationalen Erste Bank Eishockey Liga und an der Champions League teilnehmen. Die Mannschaft steht bereits zu 80%, als Trainer wird Mario Simioni verpflichtet."

  • Transfergeflüster: EC KAC 2014/15

    • VincenteCleruzio
    • 31. Juli 2014 um 11:09
    Zitat von Vaclav Nedomansky

    Hab ich gesagt VSV? Ich sagte Villach...

    Bürgermeister Manzenreiter hat zwecks Beruhigung der kochenden Volksseele eh bereits zu einer Pressekonferenz ins Rathaus eingeladen. Beginn 14 Uhr.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 31. Juli 2014 um 10:49

    Kurier - Serie von Interviews mit Protagonisten unseres Praktikums: Heute mit dem "Kronzeugen" Gernot Schieszler, warum er beim System Telekom mitmachte und was er daraus gelernt hat.

  • Transfergeflüster: EC KAC 2014/15

    • VincenteCleruzio
    • 31. Juli 2014 um 10:40
    Zitat von Vaclav Nedomansky

    Das ist jetzt aber das persönliche Problem von Herrn Biedermann. Außerdem, Vincente, es stimmt. Du hast die '30' vergessen...

    Habe ich nicht vergessen (wie könnte man), habe ich bewusst verschwiegen. Der arme Bua übt wahrscheinlich gerade fest, ohne zu stolpern "Rekordmeister" zu sagen. "Dreißigfacher Rekordmeister" ist dann die letzte Übungseinheit vor der ersten Pressekonferenz.

  • Transfergeflüster: EC KAC 2014/15

    • VincenteCleruzio
    • 31. Juli 2014 um 10:16
    Zitat von christian 91

    @ vaclav:
    ich heirate ja auch nicht die frau die mir nicht gefällt :P


    Vor allem dann nicht, wenn Du von ihr erwartest, dass sie Dich bei jeder passenden oder weniger passenden Gelegenheit mit Widerwillen "Rekordmeister" nennen muss.

  • Transfergeflüster: EC KAC 2014/15

    • VincenteCleruzio
    • 31. Juli 2014 um 08:20
    Zitat von Vaclav Nedomansky


    ...Also, ich kenne Herrn Biedermann weder persönlich, noch habe ich etwas von ihm gelesen. Ist mir auch als Kommentator unbekannt...

    Ja, dann ist zum Verständnis der Betroffenheit einiger KAC-Fans über seine Verpflichtung etwas Nachhilfe erforderlich. Ihnen geht es so, wie es langjährigen - sagen wir - SPÖ-Mitgliedern ginge, müssten sie aus dem Munde des Parteivorsitzenden hören, dass es gelungen sei, den ausgewiesenen Fachmann für die parteipolitische Dichtkunst, Herrn Kickl (früher FPÖ), zu engagieren.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 30. Juli 2014 um 19:05

    aber so gut, dass es gepostet werden muss.

    Der Norweger Nils Christie hat in seinem Buch "Kriminalitetskontroll som industri" (1995) die Zeichen der Zeit vor allem in den USA erkannt. Schön langsam erkennen sie die US-Amerikaner selbst.

    Erklärt wird das us-amerkanische Gefängnissystem in der Comedy-Show, hier.

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