Hier geht´s zum steiermärkischen Jugendgesetz - steht alles drinnen, was man für diesen Fall braucht.
Kurier: "Was aber sehr wohl in die Anzeige mitaufgenommen wurde, ist, dass der Vater mit seinen Kindern um 22.30 Uhr noch "unterwegs" war. "Wir sind nicht diejenigen, die das bewerten. Das wird das Jugendwohlfahrtsreferat Bruck/Mürzzuschlag machen", heißt es seitens der Polizei."
Da scheinen wieder einmal besonders eifrige und rechtlich überforderte Mitarbeiter des BMI im Einsatz gewesen zu sein. Auch wenn sie sich für die der (juristische) Bewertung des Sachverhalts nicht kompetent erachten, zum Schreiben einer Anzeige reicht es allemal.