Flo beim 3:0 dabei - shit happens.
Beiträge von VincenteCleruzio
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Zwei Eigentore der Haie sind bei ihren Offensivkünsten wohl schon spielentscheidend.
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Die Weiße Weste wird von einem Hofberichterstatter gehätschelt, damit sie sich ausgreinen kann - "Memme, Deine Name ist KHG" - DIE PRESSE
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Kunststück, diese Vorhersage, wo doch der ORF Vorarlberg schon seit gestern titelt: “Dornbirn schlägt Innsbruck“ (und im Text über den Sieg gegen die 99ers berichtet).
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Ebenfalls danke für die PN. Nur so viel: An dem Gerücht ist nichts, aber wirklich nichts d'ran.
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... ich würde mir wünschen, dass die Fanclubs (und zwar alle drei) mal 'cojones' zeigen sollten ...
Wähhh! -
Weil er von Stloukal bestimmt wurde, so wars gemeint.Danke für diese Klarstellung aus Deinem Munde, ich hatte schon geglaubt, Du meintest, der Stloukal hätte den Joe gezeugt.
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Die Lösung findest Du im § 112 Strafprozessordnung.
Auch beim Rechtsanwalt T., dem damaligen Strafverteidiger des Meischi, wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Er widerspricht der Sicherstellung der gesuchten Dokumente und verlangt, dass die sichergestellten Dokumente "versiegelt" (in einem Behälter) verwahrt werden, weil auch Unterlagen unbeteiligter Dritter dabei sein können, die mit der Buwog-Sache gar nichts zu tun haben, und Informationen, die der Anwalt bei der Verteidigung des Meischi erst geschaffen hat (Notizen über Gespräche mit dem Meischi, Kalender über Termine von Besprechungen Klient - Verteidiger): Das alles unterliegt dem Anwaltsgeheimnis, darüber dürfte der Anwalt als Parteienvertreter die Aussage verweigern.
Und jede Umgehung dieses Aussageverweigerungsrechts eines Anwalts zB durch Sicherstellungen von Dokumenten im Rahmen einer Hausdurchsuchung und die Verwertung dieser Dokumente im Strafverfahren sind nichtig und machten das Strafurteil, so es sich darauf bezieht, nichtig.
Hinsichtlich der "versiegelten" sichergestellten Dokumente muss ein Gericht im Ermittlungsverfahren entscheiden, ob die Unterlagen dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und nicht verwertet werden würden; oder nicht dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und schon verwertet werden dürfen: Dann entscheidet das Gericht, dass diese sichergestellten Unterlagen "entsiegelt" und in den Ermittlungsakt der Staatsanwaltschaft übermittelt werden.
Bevor das Gericht entscheidet, ist der Anwalt, der die "Versiegelung" verlangt hat, aufzufordern, binnen einer bestimmten Frist dem Gericht zu sagen, welche Unterlagen dem Anwaltsgeheimnis unterliegen; und welche nicht, um dem Gericht die Arbeit zu erleichtern.
Kommt der Anwalt dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, dann sind sämtliche sichergestellten Unterlagen in den Staatsanwaltschaftsakt zu transferieren und zu verwerten.
Die Aufforderung, binnen einer bestimmten Frist dem Gericht zu sagen, welche Unterlagen dem Anwaltsgeheimnis unterliegen und welche nicht, hat das Landesgericht für Strafsachen Wien dem damaligen Verteidiger des Anwalts T. geschickt, der auch eine Zustellvollmacht gehabt hat.
Allerdings hatte der Anwalt T. seinem damaligen Verteidiger bereits das Mandat entzogen - ob das Gericht das bereits gewusst hat oder nicht, weiß ich nicht -: Jedenfalls hat der Anwalt T. die Aufforderung nie erhalten, sie ist ihm nie zugestellt worden.
Das muss jetzt nachgeholt werden. Und der Anwalt T. kann die Entscheidung des Gerichts, welche Dokumente in den Staatsanwaltschaftsakt gehören und verwertet werden dürfen (wo sie jetzt aber schon gewesen sind, aber jedenfalls vorläufig vergessen werden müssen) und welche nicht verwertet werden dürfen, beim OLG mit Beschwerde anfechten, was die Entscheidung des Justizministers über die längst vorhandene Anklageschrift wieder um Monate hinauszögert.
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Nicht zu vergessen die dreizehn Landesmeistertitel mit ZSKA Moskau (und dreizehn Europapokal-Titel) und der Canada-Cup 1981 als Trainer.
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...in diesem Sinne, nochmals pro frosches und junges Blut a la Antti Törmännen & Co!
Was diese Villacher Dschihadschisten aus dem Herbert gemacht haben: Jetzt verlangt er schon nach jungem finnischen Froschblut, anscheinend für die Goalies. -
1Monat war er in Untersuchungshaft (2007). Dürfte bereits auf die Strafen angerechnet sein.
Seit 16. September ist er im Strafvollzug, also hat er gerade einmal 2 Monate verbüßt.
Im zweiten Rechtsgang ist die Freiheitsstrafe von 5 Jahren auf 5 Jahre und 11 Monate gestiegen, die Geldstrafe allerdings von 6,6 auf 5,5 Mio gefallen.
Und von wegen “Fuchs“: Der Operbesuch und die Geburtstagsfeier des Sympathen erhöhen die Chance auf die bedingte Entlassung zur Halbzeit samt elektronischen Hausarrest ein Jahr davor nicht unbedingt.
PS: Der Serious Streeter hat laut ORF als Bibliothekar einen neuen Job gefunden.
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ORF: "Doch für Kartnig ist die Sache noch nicht vorbei - gleich nach der Urteilsverkündung wurde gegen ihn und seine vier Mitangeklagten weiterverhandelt: Dabei geht es darum, ob Kartnig durch den Schwarzverkauf von Eintrittskarten nicht nur die Finanz, sondern auch die Bundesliga und den steirischen Fußballverband geschädigt hat - die Abgaben für die einzelnen Verbände errechneten sich nämlich aus den falsch angegebenen Einnahmen. Ein Urteil in diesem Verfahren wird es erst in den nächsten Wochen geben."
Dafür hat Kartnig heute noch einmal sieben Monate unbedingt ausgefasst.
Endstand also:
15 Monate für die Abgabenhinterziehung;
4 Jahre und 1 Monat für den Versuch des Betrugs zu Lasten des Landes Steiermark (Haftung für einen Millionenkredit), vollendeten Betrug zu Lasten von Lieferanten und grob fahrlässige Gläubigerbeeinträchtigung;
7 Monate heute wegen Betrugs zu Lasten der Bundesliga (53.000 Euro Schaden) und des steirischen Fußballverbands (25.000 Euro Schaden), weil die Zwei nicht ihren wahren Anteil an den (zum Teil schwarz) verkauften Tickets erhalten haben.Macht summa summarum:
71 Monate unbedingt = 5 Jahre und 11 Monate; dazu kommen noch, wenn er die Geldstrafe wegen Abgabenhinterziehung in Höhe von 5,5 Mio Euro nicht bezahlen kann, 15 Monate Ersatzfreiheitsstrafe, macht dann insgesamt 86 Monate oder 7 Jahre und 2 Monate. Bedingte Entlassung zur Halbzeit frühestens möglich = nach 3 Jahren und 7 Monaten, Fußfessel, wenn er sie noch einmal kriegt, frühestens in zwei Jahren und sieben Monaten (immer vorausgesetzt, dass diese Strafen rechtskräftig werden).
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... In solchen schmerzvollen Momenten möchte ich gerne in der Tirolerstraße einen Schrein aufstellen, um alte Geister heraufzubeschwören...Superidee. Auf jeden Fall gehört in diesen "Schrein" hinein: ein alter Handschuh vom HeHo; die blanke Faust vom Stewart; der Gang in die Kabine, in dem der Hydrant den Tschechen paniert hat; die Handgreiflichkeit vom Kruno Sekulic an Gilligan und die "fucking Schande" vom Holst. Dann sollte es wieder klappen mit der Leidenschaft in der Tirolerstraße und auch "on the road"..
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Mössmer und Munro laut HP der Haie morgen in Znojmo wieder dabei. Also nix Gravierendes passiert..
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respetto, @christiano! un tifoso vero!
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Was ist mit dem Patti Mössmer passiert? Danke, bitte.
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... vorzugsweiße bei Wiener und besonders aus dem Kärntner Fanlager...
Was haben diese Albinos den Schwarzsehern aus den anderen Fanlagern voraus? -
Tja das riecht nach Debakel, und das gegen Innsbruck in der eigenen Halle.
Man hat ja für vieles Verständnis aber.......
... aber was, mein Mandant? Every shark has his day!
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... Ansonsten bin ich überzeugt dass dies eine mehr als klare Sache heute wird.
Me, too. -
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link
"In diesem Zusammenhang ist auszuführen, dass derartige "Try-out"-Verträge im Eishockey, welche sich momentan bei sämtlichen Vereinen der EBEL größter Beliebtheit erfreuen, aufgrund der jüngsten Entscheidung des OGH 9 ObA 118/13p vom 29.1.2014, in welchem Rechtsstreit sich Christoph Harand als Kläger und die UPC Vienna Capitals als Verein der EBEL als beklagte Partei gegenüberstanden, unwirksam sind.Das Feststellungsbegehren der Klage des Spielers Christoph Harand hatte hingegen zum Inhalt, dass die Punkteregelung der EBEL iSd Teils C §§ 1 und 2 Durchführungsbestimmungen der Meisterschaft der EBEL per se aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 17 Abs 1 Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie weiteren gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen rechtswidrig bzw nichtig ist. Die Bestimmung des § 17 Abs 1 GlBG besagt, dass im Rahmen der Begründung bzw Beendigung eines Arbeitsverhältnisses niemand aufgrund des Alters diskriminiert werden darf.
Entgegen anderslautenden Meldungen diverser Printmedien in den letzten Tagen wurde vom LG für ZRS Wien in seinem erstinstanzlichen Urteil vom 3.11.2014 jedoch nur das Leistungsbegehren des Klägers einer rechtlichen Würdigung unterzogen. Aufgrund der Tatsache, dass das Erstgericht jedoch bereits zur Auffassung gelangte, dass zwischen dem dem Kläger durch die Nichtverlängerung seines "Try-out"-Vertrages beim Eishockey Club Dornbirn über den 15.12.2012 hinaus erwachsenen Vermögensschaden und der Punkteregelung der EBEL kein kausaler Zusammenhang bestehe, musste vom Erstgericht erst gar nicht geprüft werden, ob die Punkteregelung der EBEL einen diskriminierenden Charakter im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines älteren Spielers (U-24 Spieler) - wie bspw Christoph Harand - inne hat."
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Heute hat also Kartnig zur primären Geldstrafe in Höhe von 5,5 Mio Euro (Ersatzfreiheitsstrafe, wenn er nicht zahlt, 15 Monate) und zur (Neben)Freiheitsstrafe in Höhe von ebenfalls 15 Monaten für die Abgabenhinterziehung (beide Sanktionen bereits rechtskräftig)
wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (Verpflichtung zu teurer Spieler zu einem Zeitpunkt, als Sturm Graz bereits zahlungsunfähig war) und wegen Versuchs des schweren Betrugs zu Lasten des Landes Steiermark, von dem er durch Täuschung die Haftung für einen 1,2 Mio Kredit zu erschleichen versucht hatte; sowie wegen vollendeten Betrugs zu Lasten diverser Lieferanten, die um ihr Entgelt umgefallen sind,
eine Zusatzstrafe von 4 Jahren und einem Monat samt Fußfesselverbot ausgefasst (Schuldspruch wegen Rechtsmittelverzichts rechtskräftig, nicht aber die Sanktionen, weil die Staatsanwaltschaft bereits Berufung angemeldet hat).
ORF: "Doch für Kartnig ist die Sache noch nicht vorbei - gleich nach der Urteilsverkündung wurde gegen ihn und seine vier Mitangeklagten weiterverhandelt: Dabei geht es darum, ob Kartnig durch den Schwarzverkauf von Eintrittskarten nicht nur die Finanz, sondern auch die Bundesliga und den steirischen Fußballverband geschädigt hat - die Abgaben für die einzelnen Verbände errechneten sich nämlich aus den falsch angegebenen Einnahmen. Ein Urteil in diesem Verfahren wird es erst in den nächsten Wochen geben."
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Sorry aber solche Aussagen sind lächerlich ...
Wie bitte! -
Vier Jahre Volksschule - könnte auch die Vertragsdauer sein...
Unterschätz' die Gene nicht! Ich tippe auf einen Fünfjahresvertrag.