Nach der brutalen Vorgangsweise gegen einen Gefesselten erschüttert mich als Strafverteidiger vor allem das amtliche Protokoll der Polizisten, in dem sie unter anderem schreiben:
"Auf Höhe ... konnte er angehalten werden und wurde mit beiden Händen an der Wand fixiert. Er versuchte sich durch massives Winden mit dem Oberkörper, sowie Wegdrücken von der Wand mittels Oberkörper und Kopf aus der Fixierung zu lösen. Ihm wurden am Rücken die Handfesseln angelegt.
Da die Sicherung nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, wurde der 27-Jährige zu Boden gebracht und kurzzeitig in Bauchlage fixiert ..."
Und:
"Im Rahmen der Amtshandlung wurden auch leichte Verletzungen dokumentiert, die sich der Betroffene beim ,mit dem Kopf von der Wand wegrücken zugezogen hat."
Solch amtliche schriftliche Lügen werden dann von der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten, wenn es, wie im Regelfall, kein Video gibt, das das schlichte Gegenteil zeigt, für bare Münze genommen und die Verurteilung des verletzten Festgenommenen wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt (6 Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe) ist die logische Folge.
Die Wiener Polizeiführung ist trotz der bei solchen Anlässen gebetsmühlenartig vorgetragenen Beteuerungen, intern für Ordnung zu sorgen, nicht in der Lage (oder nicht willens?), das auch tatsächlich zu tun.