P.S.: Was war am Ende bei der Egger-Strafe? High-Sticking??? Hab ich in der Halle übersehen...
Ja, hoher Stock.
P.S.: Was war am Ende bei der Egger-Strafe? High-Sticking??? Hab ich in der Halle übersehen...
Ja, hoher Stock.
die Rechtskommission (laut Kapitel V § 5 Abs 3 Ebel-Grundregeln; Berufungsgebühr schlappe 2.500 Euro).
hier zu finden: http://www.erstebankliga.at/liga/downloads…/7-regeln-rules
Es kann ja sein, dass die Entscheidung RBS, aber nicht der Öffentlichkeit bekannt gegeben worden ist und dass. RBS sofort Berufung eingelegt hat. Was gegen meine Interpretation des Verfahrensablaufs spricht, ist die für mich unverständliche Bestimmung der "Ebel-Grundlagen", dass die Rechtskommission als Berufungsinstanz nicht vor dem nächsten Spieltag entscheiden darf. Der Umstand aber, dass sie an der Entscheidung im Fall Sterling mitgewirkt hat, spricht für eine Berufung, so die Verfahrensbestimmungen der 'Ebel-Grundlagen" nicht völlig unverbindlich gewesen sind.
@Peter: Berufung gegen Sperrstrafen sind, wenn mehr als ein Spiel Sperre verhängt wird, ausdrücklich vorgesehen.
Die Rechtskommission soll laut Presseaussendung an der Entscheidung Sterling beteiligt gewesen sein. Den "Ebel-Grundlagen" zufolge kann sie das bei einem "on-ice-Fall", wie hier, nur als Berufungsinstanz. Also muss es eine Berufung gegen eine DOPS-Entscheidung gegeben haben.
Bei Sterling scheint es ja so gewesen zu sein, dass Seitz und die übrigen Dops-Mitglieder pro Sperre von mehr als einem Spiel gewesen sind, dass aber - von dieser Kommission war in der Presseaussendung die Rede - die Rechtskommission als Berufungsgericht letztinstanzlich das DOPS overruled hat. Deshalb vermutlich auch die lange Dauer der Entscheidung.
Laut „Ebel-Grundlagen“ immer Vorprüfung durch Seitz: der “Director of Hockey Operations“ prüft, ob eine zusätzliche disziplinäre Maßnahmem (Sperr- oder Geldstrafe) “im Raum steht“. Wenn er diese Frage bejaht, schickt er das Beweismaterial an Mitglieder des internationalen PSC und zusammen kommen sie dann zu einem “Urteil“.
Wenn mehr als ein Spiel Sperre verhängt wird, kann der davon Betroffe Berufung an die Rechtskommission erheben.
http://www.eishockey.at/fileadmin/Reda…OGUE_141230.pdf
ist jetz auch nicht gerade geheim
Ja eh, wenn man weiß, wo man ihn findet. Google und die Ebel-Seite, wo man dieses Dokument zu finden glaubt (so wie die Durchführungsbestimmungen und die “Ebel-Grundlagen“), waren keine Hilfe. Anyway, einen sakkrischen Dank, Dir.
Erhellend auch die Hinweise, wer für welche Sanktionen zuständig ist, die “Ebel-Grundlagen“, die das regeln, sind nämlich ziemlich verwirrend.
Ref. Nr. 101 – Beleidigung von Spieloffiziellen und unsportliches Verhalten durch Spieler
danke. hat jemand einen link zu diesem ominösen aktuellen “Ebel-Strafenkatalog“, an den sich der “Disziplinarsenat“ der Ebel hält - der legt nämlich laut „Ebel-Grundregeln die “Sperr- und Geldstrafen“ fest - und der die Strafrahmen für die jeweiligen Straftaten normiert, auch hier für “Ref. Nr. 101“, was immer das konkret ist?
Vor Jahren ist es mir unter Zusicherung der Verschwiegenheit gelungen, so einen anscheinend top secret “Strafenkatalog“ zu erhalten, ich hätte gerne den aktuellen, dann könnte man konkret verhängten „Sperrstrafen“ vielleicht leichter nachvollziehen.***
Warum um diesen “Strafenkatalog“ gar so ein Geheimnis gemacht wird, verstehe sowieso, wer wolle.
***: bei Strafrahmen von “0 bis lebenslang“ freilich ist jede Vorher- und Nachvollziehbarkeit für die Fisch. Dafür braucht man keinen “Strafenkatalog“.
Als reine Tätlichkeit gegen den Schiri wurde ja auch das Milam Vergehen nicht eingestuft.
Als welche “Tätlichkeit“ wurde denn das “Vergehen“ von wem eingestuft?
Was bedeuten die 2 Spiele Bewährung?
das bedeutet, dass die Sperre von zwei Spielen, die bedingt ausgesprochen worden ist bis Saisonende, widerrufen wird, wenn gegen ihn bis dahin erneut disziplinäre Maßnahmen ergriffen werden. Wenn zB wegen eines Fouls in Spiel fünf gegen den VSV, bei dem er wieder mitspielen darf, so es dieses Spiel noch gibt, neuerlich eine Sperre von einem Spiel ausgesprochen wird, dann ist er wegen des Widerrufs der zwei bedingt ausgesprochrnen Spiele für die nächsten drei Spiele gesperrt.
wohl eher die abgelaufensten eier der welt
Und im Strafregister eingetragen sind´s auch noch! Boah!
extra small...
Danke. Es ist schon eine Freude zu lesen, dass es im Forum - warum auch immer - sogar Experten für "cockrings, extra small" gibt.
Letzte Frage zu diesem Off-Topic-Thema an @Herbert 30, der dieses Thema begonnen hat: Wofür braucht der Geflügelzüchter "Gordy" (spelling?) eigentlich einen "cockring"?
...ich glaub in wien haben die cockringe nur größe XS...
Wofür, bitte, steht "XS"?
ui, da dürft einer im Stress sein und nur so halb nachlesen. Kulturell hat sich genau gar nix geändert!
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Dein Scharfsinn in Ehren: Gib´s zu, Du bist heut sehr früh aufgestanden, womöglich hast Du die letzte Nacht sogar durchgelernt wegen der bevorstehenden "Zwischenprüfung: Ironiedetektor" bei Humboldt. ![]()
Zeit wirds, dass wieder Eishockey gespielt wird. Jetzt redet man schon über die Villacher Wampen. :hilfe:
Dass nicht über ihre kleinen Zumpferl und Genitalzubehör diskutiert worden ist, würde ich trotzdem als kulturellen Fortschritt festhalten.
Bei dem Foto würde mir eher die Hemdfalte oberhalb des Gürtels des Herrn Lugge einfallen
Mir kommt auch vor, dass da Busen deutlich weniger worden ist gegenüber letztem Sommer (apropos nots: Wo bist, Bovist?).
Die Partie Helsinki - Novgorod nicht die Klasse von ZSKA - Slovan, auch deutlich ruppiger, Novgorod führt nach Drittel 2 mit 1:2. und geht bei einem Sieg nach dem 4:6 am Sonntag in der Serie mit 2:0 in Führung.
PP2 und PP1 (fünf Minuten), und schon führt Helsinki mit 3:2. 4:3 Heimsieg ist es geworden, mir ausgiebigen Nicklichkeiten bis zum Schluss.
Is eh nicht aufgegangen - der Mellitzer braucht einen eigenen Plan:
3:2 in der OT, 2:0 in der seria.
Verdienter Ausgleich durch DA COSTA: 2:2.
trotz ziemlicher Überlegenheit von ZSKA: 0:2 für Slovan nach Drittel 2.
Sollte sich der Mellitzer anschauen, die Partie, dann hätt´ er einen Plan, wie der KAC am Freitag in Soizburg auftreten muss. Meinst nicht auch @watzinger?
Slovan führt 0:1 gegen ZSKA nach dem ersten Drittel - http://www.laola1.tv/de-at/livestre…atislava-german
...Wer uns pickt, weiß, dass er eine Wundertüte erhält - und was da drinnen ist...?
Kein Wunder.
PS: leider war es heute etwas streßig deswegen konnte ich dem spiel nicht dauernd folgenden, aber es waren mindestens 7 ähnliche Stockschläge wie jener von Sterling in Wien die (LEIDER) wieder nicht geahndet wurden, trotz #17@Volksgarten
Ich war etwas irritiert über Deine Aussage, dass auch in anderen Ligen Stockschläge an der Tagesordnung sind, die nicht konsequent geahndet werden.
Ein paar KHL-Spiele später, in denen ich darauf geachtet habe, kann ich Dir nur recht geben: Wenn dem Gegenspieler nicht gerade der Schläger aus der Hand geschlagen oder zertrümmert wird, bleiben die Pfeifen der Heads stumm. Same procedure as in EBEL.
Und das Umrühren bei Herrn Fraser und ein kapitaler Faustschlag ins Gesicht eines Dritten waren nicht vorsätzlich ausgeführt, sondern alles Gottesfügung und reiner Zufall... das passiert dem Herrn Sterling ja öfters - meist völlig unmotiviert...
@watzinger, lass Dir von einem alten Roten wie mir sagen: Hör sofort auf mit dem Herbeireden, dass Gott auch noch auf der Seite vom Sterling und damit auf Seite von RBS wäre. Da nützten die Aluhelme der Rotjacken dann auch nichts mehr, wenn sie morgen von Soizburg gepickt werden. Und den Zufall würde ich mir an Deiner Stelle auch nicht zum Feind machen. Denk rot-weiß, denk an den KAC.
Geh bitte, Vincente, lies deine Ausführungen über "Wut und Ärger" und den Zeitpunkt der Bildung des Tatvorsatzes bei Rotter einfach selbstkritisch und du weißt genau, was ich meine. Das ist doch einfach dahergeschriebenes Zeug. Klar steht so was ähnliches als Begründung der Feststellungen zur subjektiven Tatseite in jedem Urteil, aber das macht es ja nicht besser...
Ich weiß nicht, was Du konkret meinst, nämlich inwiefern meine Schlussfolgerungen aus dem Verhalten Rotters - auf einem youtube-clip jederzeit nachzuschauen - nicht schlüssig sein sollten: Dass die Handbewegung von Rotter gegen den Körper des Head, die ihn zu Fall gebracht hat, vom Willen Rotters zielgerichtet gesteuert und damit absichtlich ausgeführt worden ist (= vorsätzliche Tätlichkeit), für diese Feststellung muss man kein Gaukler mit einem akademischen Abschluss in Alchemie sein.
Dass Strafrecht überhaupt und insbesondere im Hinblick auf die subjektive Tatseite eine exakte (Natur)Wissenschaft wäre, habe ich nie behauptet. Wir müssen aber damit leben, dass sie an allen Ecken und Enden eine wesentliche Rolle spielt und uns bemühen, rechtstreu und gewissenhaft auch dazu die richtigen Feststellungen zu treffen. Dass das schwer ist (der Grundsatz “in dubio pro reo“, ernst genommen, hilft auch hier) und nicht immer gelingt, soll uns genau so wenig entmutigen wie der Umstand, dass man über die subjektive Tatseite, wenn man will, alles leichter zu Einstellung/zum Freispruch bringen kann als über Feststellungen zur objektiven Tatseite.