Aufgrund dieses Erkenntnisses, über das ja auch in Massenmedien ausführlich berichtet worden ist, hatte ich die Erwartung des Abschmetterns auch nicht. Bis eben zur Fragerei nach den Manipulationen.
Ob in der Lehre die gegenständliche Wahlrechtsjudikatur bereits auf negative Kritik gestoßen ist, werde ich heute Abend bei einem Festl mit (!) drei Verfassungsrechtlerinnen erfragen. Dass ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis über die Aufhebung einer österreichweiten Bundespräsidentenwahl eher Aufmerksamkeit in den Medien erregt und sie zu Interviews der “Experten“ aus der Lehre veranlasst als die einer Bezirksvertretungswahl in Wien, überrascht genau so wenig wie der Umstand, dass auch diese “Experten“ politische Präferenzen haben, die ihr Denken mitbestimmen, und dass die (vor allem Verfassungs)Juristerei trotz all der juristischen “Logik“ in hohem Maße immer auch Politik ist. Trotzdem, nein, gerade deswegen sollte man sich ihre Argumente anschauen und sie an ihren Argumenten messen. Und da liefert auch Noll schon ein paar, die den VfGH alt aussehen lassen.