Trotz der Selbstbedienungsmöglichkeit nicht zuzugreifen und fair zu bleiben finde ich von den drei Verbänden eine richtige und gute Entscheidung
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Sepp Geisler, der Präsident des Tiroler Fußballverbands, ist pensionierter Strafrichter. Er hat Jahrzehnte lang den in Straftatbeständen einschlägiger Vermögensdelikte wie Betrug normierten Gesetzestext: "Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern" auf Angeklagte angewendet und sie bei Zutreffen verurteilt.
"Wer förderberechtigt war, regelt das NPO-Fonds-Gesetz. Es trat im Juni 2020 in Kraft. Die wichtigste Fördervoraussetzung: „Die förderbare Organisation ist durch einen durch die Ausbreitung von COVID-19 verursachten Einnahmenausfall beeinträchtigt.“
Das war also keine "Selbstbedienungsmöglichkeit". Sondern begründet, wenn kein "Einnahmenausfall" vergelegen ist, den dringenden Verdacht des Schweren Betrugs (§§ 146, 147 Abs 2 StGB), der freilich - wegen der Strafdrohung Freiheitsstrafe 6 Monate bis 5 Jahre - bald verjährt sein wird (nach 5 Jahren ab Beginn Fristenlauf).
Eine Strafanzeige wegen Betrugs deswegen zu schreiben, zu kopieren und samt dem Falterartikel an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften zu schicken, wäre keine große Mühe.
Ist ja nicht so, dass es wegen solch unbegründeter Anträge und daraufhin erfolgter Auszahlungen keine strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen gegeben hätte. Habe selbst schon einen Verdächtigen verteidigt.