Der VSV hat anlässlich des Abschlusses der Forever-Abos wörtlich "die oben genannten Preise [Stehplatz ATS 1.000,00, num. Steher ATS 1.500,00, Sitzplatz ATS 2.900,00] solange Sie leben" garantiert: "Sie müssen Ihr Abo einfach Jahr für Jahr verlängern und erhalten lediglich unter Hinzurechnung der Inflation immer denselben Preis."
Der OGH hat in einer Entscheidung (4 Ob 115/13k) betreffend einen Mobilfunkanbieter, der einen Tarif angeboten hat, "der ein Leben lang" gelten soll, ausgesprochen, dass eine nachträgliche einseitige "Erhöhung des Grundentgelts trotz der Zusage seiner betraglich unveränderten Beibehaltung" unzulässig ist.
Die Frage der Rechtsnachfolge stellt sich meiner Meinung nach gar nicht, weil Vertragspartner für das heurige Abo, wie aus dem Abobrief klar ersichtlich, weiterhin der Verein VSV, der damals auch die Preisgarantie abgegeben hat, und noch nicht die - vermutlich noch gar nicht gegründete - GmbH ist.
Danke für die Klärung des Sachverhalts: Es ist also tatsächlich vereinbart worden, dass die Verträge so lange gelten, als die Forever-Abonnenten leben. Die Anfechtung des "Forever-Vertrags" durch den Verein wegen Irrtums, wegen Verkürzung um die Hälfte (schon durch die Indexanpassungsklausel ausgeschlossen) etc scheint mir nicht möglich zu sein. Daher ist der Verein, jedenfalls so lange er "lebt", auch an diese Verträge gebunden und hat - siehe unten - alles dazu beizutragen, dass diese Verträge auch eingehalten werden.
Die Frage der Rechtsnachfolge stellt sich meiner Meinung nach nicht nur heuer nicht (heurige "Abobriefe" sind, so wie bisher, vom Verein VSVS verschickt worden; Vertragspartner der heurigen Abonnenten ist weiterhin der Verein).
Die Frage der Rechtsnachfolge stellt sich so lange nicht, als es den Verein VSV noch gibt (neben der anscheinend erst noch zu gründenden GmbH, die dann die Profimannschaft samt Profibetrieb betreiben wird). Und da ziehen, wenn viele dem Beispiel von @Potze folgen, tatsächlich schwarze Gewitterwolken über Villach auf:
Wenn die VSV GmbH nicht "freiwillig" den früheren Forever-Abonnenten Abos zu den "Forever-Konditionen" anbietet (die dann keinen Schaden erleiden), dann hat der weiterhin bestehende Verein VSV dafür Sorge zu tragen, dass die Forever-Abonnenten keinen Vermögensschaden erleiden, kurz, ihnen die Differenz zwischen den höheren neuen Abo-Preisen und den Abo-Preisen zu den alten Forever-Konditionen zu ersetzen.
Tja, wie lange der Verein VSV das ohne Gang zum Insolvenzrichter aushält, hängt wohl in erster Linie von der Zahl der Forever-Abonnenten ab, die auf ihrem Recht beharren und den VSV Verein auf Einhaltung seines leichtfertigen Vertrags klagen.