Nichts zu danken!
Beiträge von VincenteCleruzio
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Zum Nachschauen die Superpartie von gestern zwischen SKA und ZSKA: http://www.laola1.tv/de-at/video/20…w-fullmatch-lde
und hier alle neun Tore: http://www.laola1.tv/de-at/video/20…huk-datsyuk-lde
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Den Stecken hat er aber schon fressen müssen, der Lubomir. Also da täte ihm die Frau Rabl-Stadler unrecht, ihm deswegen eine Rolle im Salzburger Marionetten-Theater anzubieten.
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Bei aller Liebe. Ich wünsche Niemanden auch nicht spieleragent und VincenteCleruzio jemals solch einen Schuss auf das Gitter zubekommen.
Dem Chiodo zu unterstellen damit eine Unterbrechung zu provozieren ist sowas von Nonsens. UnglaublichFür Dich hole ich einen Teil des gelöschten Postings wieder an's Tageslicht: Auch gegen Vilach am Freitag hat Chiodo einmal die Maske „abgenickt“, um eine Spielunterbrechung zu erzwingen. Auch gegen Villach ohne Erfolg. Vielleicht sind aber auch nur die elastischen Bänder der Maske ausgeleiert.

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freu mich schon auf die Kochshow in der Pause der Servus-TV-Übertragung mit Maitre Patti.
Edith sagt: die Kochshow gibt's auf der Website zu sehen.
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tjo, warum nicht, Mr. Smith
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Sie geben ja in den heurigen Grundregeln ein Beispiel, in dem der Beobachtungszeitraum bis zum Jahr 2014 zurückreicht, insofern wüsste ich nicht warum das nicht für besagten Fall gelten sollte.
Dieses Beispiel in den heurigen Grundregeln hat mich sofort gestört, als ich es gelesen habe, weil es so irreführend ist.
Prinzip des Strafrechts seit der Aufklärung des 18. Jahrhunderts ist seine Berechenbarkeit, an dem sich die weitgehend rudimentären Regeln für "Disziplinarmaßnahmen" in den Grundregeln der EBEL und an dem sich - das ist jetzt eine Annahme von mir - auch die (an solchen Prinzipien geschulten) "Juristen" des DOPS orientieren: Der "Täter" soll im Tatzeitpunkt zumindest wissen können, womit er zu rechnen hat, wenn er delinquiert. Und er soll vor Überraschungen geschützt sein zB durch rückwirkende Strafgesetze.
Wegen der geforderten Berechenbarkeit des Straf-/Disziplinarrechts sollen nur die Sanktionen verhängt werden (dürfen), die schon zur Zeit der Begehung der Tat (von De Santis im Jänner 2015) angedroht sind. Dazu zählen aber auch so Dinge wie Dauer der Fristen, wie lange man als "vorbestraft" zu gelten hat.
Rückwirkende Strafverschärfungen oder auch nur rückwirkende Verlängerungen von Tilgungsfristen für Vorstrafen (im Jänner 2015 womöglich bis wahrscheinlich noch eine Tilgungsfrist von 18 Monaten; erstes Spiel nach den Grundregeln 2015/16 mit der Tilgungsfrist von seither 24 Monaten erst im September 2015) sind "verboten".
Das Beispiel in den heurigen Grundregeln sollte daher in die Zukunft weisen und nicht in die Vergangenheit, in der womöglich noch keine 24 Monate Beobachtungsfrist vorgesehen war.
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Das DOPS wertet De Santis auch nicht als WIederholungstäter obwohl er einer ist
Hast Du Zugriff auf die EBEL-Grundregeln, die im Jänner 2015 gegolten haben (ich finde sie im Internet leider nicht)?
In den Grundregeln, die Ende 2014 für die Saison 2015/16 beschlossen worden sind, da war schon der Beobachtungszeitraum "24 Monate" drinnen. Die haben aber im Jänner 2015 (= Saison 2014/15) - da habe ich mich oben in meinem Posting 236 geirrt - noch nicht gegolten.
Wie oben (posting 210) von @mike211 geschrieben, soll es zuvor - möglicherweise noch in der Saison 2014/15 - einen Beobachtungszeitraum = Tilgungsfrist von 18 Monaten gegeben haben. Wenn das so für die Saison 2014/15 war, dann musste das DOPS De Santis als "Not a repeat offender" betrachten.
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ich hab das schon zu oft erlebt
Das war aber zu der Zeit, als die Soizburger auf der Festung oben noch ihre Stiere gewaschen haben.
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ich steh grad auf der leitung . . . . sorry
De Santis wurde nicht wegen Stockstichs verwarnt, weil das DOPS die Attacke nicht als Stockstich, sondern als Stockschlag gewertet hat.
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Kopf hoch, giacche rosse! Man muss ja nicht gleich übertreiben wie Eure Marketingabteilung zuletzt, aber solch defätistische Ansagen gehen gar nicht. Und es gibt auch gar keinen Grund für Mutlosigkeit vor der Partie heute. Ich drück´ Euch und der geschätzten Diva jedenfalls die Daumen.
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War ein Foul. An einer (jedenfalls auch männerpsychisch) extrem vulnerablen, aber dank der Ausrüstung geschützten Körperstelle. Ohne körperliche Verletzung.
Hoffe inständig für Lazarus Hunter, auch ohne jede psychische Folge für ihn. Sehe mich genötigt, das extra zu betonen, weil er ja eher ein "Seelchen" zu sein scheint, dem körperliche Gewalt offensichtlich großes Unbehagen bereitet. So jedenfalls mein Eindruck seit der Partie gegen die Haie. Zunächst feste "zipfen" und dann Ross und Pedevilla zusammen mit Blain schnöde einen Korb geben, wenn die sich zum Tango bereit erklären. "Blaues Blut" hat dieser "Abschleicher" sicher keines, eine "f*ing Schande" für Villacher Eishockey!
Dieses Foul ist im Spiel von den Schiris übersehen worden (Glück für die Haie) und danach mit einer "Verwarnung" als zusätzliche Disziplinarmaßnahme geahndet worden ist. Hätte das DOPS De Santis dafür ein Spiel gesperrt, hätte sich wahrscheinlich niemand beschwert. Mehr Sperre wäre mir allerdings zu viel gewesen im Vergleich zu den Fouls, die sonst zu Sperren von mehr als einem Spiel führen. Die sind schon in einer ganz anderen Liga als dieser hoffentlich auch seelisch folgenlose Eierpecker; und im Vergleich zu den recht häufigen "Bi-Handern" gegen Hände und Arme, mit denen Verteidiger davon geeilte Stürmer bearbeiten, um sie am Torschuss zu hindern, und die anscheinend auch für das DOPS schon zum Gewohnheitsrecht der (zu spät kommenden oder zu langsamen) Defender geworden sind.
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Jetzt wird es kompliziert. DeSantis wurde im Jänner 2015 gesperrt, zählt damit laut EBEL-Grundregeln für 24 Monate als Wiederholungstäter. Für einmalige Wiederholungstäter erhöht sich der Strafrahmen bei einem neuen Vergehen um 50%. Kann man also davon ausgehen, dass das DOPS entschieden hat, dass DeSantis für sein jetziges Vergehen eine 66,6 prozentige Verwarnung erhält und sich der Strafrahmen auf Grund seines Vorvergehens auf eine 100 prozentige Verwarnung erhöht hat?
DOPS sagt in seinem Urteil explizit "Not a repeat offender". Entweder die Richter haben nicht ins "Strafregister" geschaut oder das Register ist schlecht geführt, sonst könnten sie das nicht behaupten - die 24 Monate Beobachtungszeit hat nämlich schon im Jänner 2015 gegolten, hab´ extra nachgeschaut, weil ich dunkel in Erinnerung habe, dass die "Tilgungsfrist" für Eintragungen ins Eishockeystrafregister früher kürzer war..
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tust aber schön langsam lesen gell
Jetzt lässt auch noch Du Dich von diesem Troll einspannen.
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Wo sag ich, dass De Santis nicht “vorbestraft“ ist (“gilt“ für das DOPS “beim nächsten Mal als Wiederholungstäter“)? Gibts. Vom “spiering“ ist genau so wenig die Rede wie vom “spearing“.
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Laut EBEL-Grundregeln ergeben sich die Strafrahmen für zusätzliche Disziplinarmaßnahmen (Geld-/Sperrstrafen), die bei einer Vorstrafe innerhalb von 24 Monaten um 50% und bei zwei Vorstrafen um100 % angehoben werden, aus dem “EBEL-Strafenkatalog“. Vielleicht findest Du ihn.
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reinkbb: Das ist der Witz einer Verwarnung: Die kriegst unter anderem (nicht allzu arges Foul und keine Verletzung des Opfers) nur dann, wenn Du noch nicht ein Wiederholungstäter bist, als der De Santis vom DOPS jetzt angesehen wird.
Die Eintragung ins Strafregister hat er, wenn er dasselbe oder ein ähnliches Foul ohne Verletzung wieder macht, kommt er garantiert nicht ohne Sperre davon; und wenn er dasselbe oder ein ähnliches Foul wieder macht, aber dann mit Verletzungsfolge, dann bekommt er, weil Wiederholungstäter, ein, zwei Spiele mehr Sperre, als er als Ersttäter erhalten hätte. Reiß Dich z'samm!, lautet die Botschaft von DOPS, wir haben Dich auf dem Radar.
So geht das auch im wirklichen Leben. Überall. Schuldsprüche ohne Straffestsetzung im Jugendstrafrecht, Verwarnungen, Festsetzung einer Probezeit, bedingte Verurteilungen etc etc, jede Menge Reaktionen auf die erste Straftat, ohne dass jemand gleich eine Geldstrafe zahlen oder ins Gefängnis muss. Funktioniert nicht immer, aber erstaunlich oft sehr gut, um Rückfallstaten zu verhindern.
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also ihr kennts euch alle überhaupt nicht aus. der Herr Vincente hat hier im forum immer, ich wiederhole IMMER recht - da gibts nix zu widersprechen, ansonsten bekommts noch an Anwaltsbrief ins Haus
Und dann bist im Krankenhaus aufgewacht und hast Dir gesagt, dass es doch keine gute Idee war, das Mittagsschläfchen auf dem Nußbaum zu halten.
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Tja, was oder wie Seitz gewisse Dinge sieht, ist ja eh bekannt und heute einmal mehr eindrucksvoll bewiesen worden.
Schau Dir das Video noch einmal an: De Santis fährt Hunter zuerst zwischen die Haxen und klopft ihm dann von unten auf die Familienjuwelen. DOPS und Seitz sehen das ganz richtig und ordnen es auch korrekt ein, die Anfänger.
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Ja!
Super, sind wir schon zu zweit.
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Vielleicht sollte man Hunter bestrafen!
Du denkst an diving?
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Okay.
Conclusio ist somit, dass man frei nach Lust und Laune - und völlig ungestraft - in unserer Liga Stochstiche verteilen darf.Gut zu wissen.

Slashing, nicht “Stockstich“ das Delikt. Und eine Verwarnung ist auch eine Sanktion. “Völlig ungestraft“ daher auch kein richtiges Urteil.
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2 Fragen:
1. Hat so eine Verwarnung Konsequenzen für den Spieler ( spürbare )? Wenn ja - welche ? Was passiert für den Fall einer 2. Verwarnung ?
2. Weil einer schreibt, dass der DOPS teuer ist - bekommen die Mitgleider dieses Gremiums eine Abgeltung ? Wie viel ? Von wem ?ad 1: eine zweite Verwarnung gibt es wegen der ersten nicht mehr, dann setzt es eben eine Strafe.
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Aber eines muss man Lazarus Hunter schon lassen. Ohne jede medizinische oder pflegerische Maßnahme direkt aus der Totenstarre so flott wieder auf den Beinen zu sein, das macht ihm so schnell keiner nach.