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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • 36. R.: Dornbirner EC 'Die Bulldogs' - HC TWK Innsbruck 'Die Haie'

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 19:13
    Zitat von starting sex

    Nein aber auf gewisse Leute bei den bulldogs ist wider erwarten Verlass 8o:thumbup:

    Bitte um Präzisierung der Info. Danke.

  • 36. R.: Dornbirner EC 'Die Bulldogs' - HC TWK Innsbruck 'Die Haie'

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 19:06
    Zitat von TheNus

    Schiris lassen mMn zu viel durchgehen, aber wir nehmen diesen Kampf auch nicht an.

    Na ja, da haben sie einmal richtig durchgegriffen!

    2 38:38 DEC (90)" style="">Haberl Dominic (90) 02:00 ROUGH
    2 38:38 DEC (22)" style="">Pulli Juuso Eemeli (22) 02:00 ROUGH
    2 38:38 DEC (12)" style="">Vallant Thomas (12) 02:00 ROUGH
    2 38:38 HCI (28)" style="">Boivin Michael (28) 02:00 ROUGH
    2 38:38 HCI (81)" style="">Ross Nicholas (81) 02:00 ROUGH
    2 38:38 HCI (72)" style="">Wachter Daniel (72) 02:00 ROUGH
  • 36. R.: Dornbirner EC 'Die Bulldogs' - HC TWK Innsbruck 'Die Haie'

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 19:00

    Oh, der Professore hat sich auch noch in den Spielbericht eintragen lassen. Congratulazioni, squali!

  • 36. R.: Dornbirner EC 'Die Bulldogs' - HC TWK Innsbruck 'Die Haie'

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 18:50
    Zitat von EpiD

    Heut ist die Hex' am Schläger.

    Nicht bei den Haien, Mario zum 0:4

  • 36. R.: Dornbirner EC 'Die Bulldogs' - HC TWK Innsbruck 'Die Haie'

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 18:32

    0:3 durch den Capitano! Paaaaaast.

  • 36. R.: Dornbirner EC 'Die Bulldogs' - HC TWK Innsbruck 'Die Haie'

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 18:26

    Spielt Boivin heute im Sturm?

  • KHL 2018/19

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 17:03

    SKA hat gerade recht viel Spaß in Helsinki: 1:4 nach dem 2. Drittel (Dergachjow mit einem SH nach Pass durch den Jokeritgoalie Kalnins und Prakhorkin mit zwei Hütten)

    Ist beim 1:4 geblieben.

  • Transfergeflüster EC VSV 2018/19

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 15:00
    Zitat von Villacher

    Und was bringt es als Jungspieler bei einer Mannschaft wie eventuell Linz, Innsbruck, Wien unter Vertrag zu stehen und in der heißen Phase sowieso keine Eiszeit zu bekommen?

    Genauso wenig wie in Villach, wenn der VSV nicht an den Play-Offs teilnimmt.

  • Transfergeflüster EC Panaceo VSV 2019/2020

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 14:40
    Zitat von PatMan

    Wie war dass dann bei Stewart, Werenka, etc.? War das damals noch anders geregelt?

    Die "6-Jahres-Wartefrist" des § 11a wurde durch die Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 (BGBl I 2006/37) eingeführt.

  • Transfergeflüster EC VSV 2018/19

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 14:14
    Zitat von christian 91

    ja aber vier spiele mehr machen das kraut auch nicht fett!?

    @Chrissy, Du hast nicht richtig aufgepasst (außerdem gibt es noch die "Zwischenrunde").

    Es geht ja darum, für die nächste(n) Saison(en) bei anderen Vereinen ausgelastete "Aborigines" mit der - und das soll als Alleinstellungsmerkmal herausgeputzt werden - "Aussicht auf mehr Eiszeit in Villach" zum VSV zu locken.

    Der Köder namens "mehr Eiszeit in Villach" würde, und das war mein bescheidener Input, freilich erst richtig attraktiv, wenn der VSV nicht schon - wie in den letzten Saisonen und womöglich auch in der laufenden - bereits zu Beginn der Play-Offs den Spielbetrieb einstellen muss.

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 13:45
    Zitat von michael

    ... Richtiges Verhalten schützt ihn und seine Gesellschafter vor persönlichen Konsequenzen auch über den Kapitalbestand der Gesellschaft hinaus - das ist wohl einer der vielen großen Unterschiede zum Einzelunternehmen und Verein....

    Das ist jetzt - jedenfalls für einen Juristen - keine wirklich neue Erkenntnis, genau zu diesem Zweck sind ja "moralische" und "juristische Personen" erfunden worden. Darunter die Kapitalgesellschaften GmbH und AG, um das Haftungsrisiko der "natürlichen Personen" zu beschränken auf das Kapital, das sie diesen Gesellschaften zur Verfügung gestellt haben. Und auch keine wirklich neue Erkenntnis ist, dass - jedenfalls nach unserer Rechtsordnung - persönliche Haftungen bei rechtmäßigem Verhalten ausgeschlossen sind.

    Die Diskussion hier hat ihren Ausgang genommen, dass eine Person zugesagt hat, den Part des GF für die VSV GmbH zu übernehmen, und dann diese Zusage zurückgezogen hat, was ihr hier im Forum zum Vorwurf gereicht hat (kein Häuptling, nur ein Indianer). Ich habe daraufhin "geätzt", dass womöglich dieser Person "gesteckt" worden ist; oder dass sie selbst darauf gekommen ist, worauf sie sich dabei womöglich einlässt.

    Wann zB ist für den GF einer finanziell angeschlagenen Eishockey GmbH, deren Mannschaft an einer (noch) laufenden Meisterschaft teilnimmt, zB der richtige Zeitpunkt, den Insolvenzantrag zu stellen, um nicht selbst gegenüber Gläubigern der GmbH wegen eines verspäteten Insolvenzantrags schadenersatzpflichtig zu werden oder sich gar wegen wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen strafbar zu machen?

    Theoretisch ist das keine besonders schwere Frage; im wirklichen Leben aber ist die richtige Antwort nicht leicht zu finden. Und im Falle einer Insolvenz kommt der Geschäftsführer fast immer "in die Ziehung", ob zu Recht oder zu Unrecht stellt sich oft erst nach lange dauernden juristischen Auseinandersetzungen heraus, die einem die Lebensqualität ganz schön zusammenhauen können.

    Deshalb mein Rat: Finger weg vom Job des Geschäftsführers einer GmbH, die finanziell angeschlagen ist.

  • Transfergeflüster EC VSV 2018/19

    • VincenteCleruzio
    • 6. Januar 2019 um 11:16
    Zitat von Alex2101

    ... Klar ist Villach keine Top Adresse mehr, aber alleine der Faktor Eiszeit könnte schon für uns sprechen! ...

    Dafür müsste der VSV wieder einmal in die Play-Offs kommen.

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 5. Januar 2019 um 21:08
    Zitat von michael

    Das würde ich so nicht unterschreiben, denn der Vorstand in der AG ist niemandem weisungsgebunden, der GF sehr wohl. Trifft der GF die Entscheidung im Auftrag, ist er nicht automatisch haftbar im Falle einer Unregelmäßigkeit, sondern die Auftraggeber Gesellschafter bzw. Aufsichtsrat...

    Auch die "weisungsfreien" Vorstände einer Aktiengesellschaft haben von Gesetzes wegen oder aufgrund der Satzung für bestimmte (wichtige) Geschäfte die Genehmigung des Aufsichtsrats einzuholen. Aber sie sind, keine Frage, in ihren Entscheidungen freier als Geschäftsführer, wenn sich die Gesellschafter der GmbH ins operative Geschäft einmischen. Deren (straf)rechtswidrigen Weisungen brauchen bzw dürfen GF einer GmbH aber genauso wenig wie Vorstände einer AG befolgen.

    Und weil es hier ja nicht um die Haftung des GF (Vorstands) gegenüber der GmbH (AG), sondern um die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH (oder AG) gegenüber Dritten geht, wie gegenüber dem Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern und sonstigen Gläubigern der GmbH (oder der AG), gibt es keinen Unterschied zwischen GmbH und AG: Dass die Gesellschafter (bzw der Aufsichtsrat der AG) dem Geschäftsführer (dem Vorstand) etwas Illegales aufgetragen haben, was er dann befolgt, befreit ihn nicht im Geringsten von seiner Verantwortung.

    Dazu ein kleines Beispiel, wie ich sie schon zu Dutzenden erlebt habe.

    Der Alleingesellschafter einer GmbH mit rund 35 Mitarbeitern, der sich schon vor einiger Zeit aus der Geschäftsführung zurückgezogen hat, "animiert" den Geschäftsführer und Prokuristen (beide im Unternehmen sozialisiert) dazu, den Arbeitern und Angestellten, so wie all die Jahre zuvor, Löhne zum Teil "schwarz" auszuzahlen, um das Unternehmen, das hohe Darlehensschulden bei Banken plagen, am Rande der Insolvenz weiter führen zu können. So werden innerhalb der für die Abgabenfestsetzungsverjährung relevanten letzten 10 Jahre rund 300 TEURO Lohnsteuer hinterzogen.

    Eine anonyme Anzeige lässt die Sache auffliegen. Die GmbH stellt einen Insolvenzantrag und überlebt nach Durchführung eines Sanierungsverfahrens. Die Gläubiger müssen auf rund 80 Prozent ihrer Forderungen verzichten; das Finanzamt kommt dank alter Bankgarantien auf eine Quote von etwas über 50 Prozent.

    Der GF der GmbH und der Prokurist werden zu Geldstrafen wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt, konkret zu 80 bzw 50 TEURO, zur Hälfte bedingt nachgesehen, was für den GF nicht ganz zwei Netto-Jahresgehälter und für den Prokuristen ein gutes Netto-Jahresgehalt bedeuten.

    Dem Alleingesellschafter kann die "Animation" nicht nachgewiesen werden, die Hinterziehungen noch unter seiner Geschäftsführung sind verjährt.

    Den Strafantrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Organisierter Schwarzarbeit und wegen Betrügerischem Datenverarbeitungsmißbrauch (zum Nachteil des Sozialversicherungsträgers) erledigt das Strafgericht ohne Hauptverhandlung durch "Einstellung des Ermittlungsverfahrens unter Bestimmung einer Probezeit", weil es die Meinung des Verteidigers teilt, dass eine Lohnsteuerhinterziehung ohne Verwirklichung Organisierter Schwarzarbeit "eh kaum geht" und von einem Lohnsteuerhinterzieher nicht wirklich erwartet werden darf, dass er gegenüber dem Sozialversicherungsträger durch Mitteilung auch der Schwarzlöhne das Geständnis der Lohnsteuerhinterziehung ablegt, und dass der GF und der Prokurist wegen der Lohnsteuerhinterziehung "schon genug bedient" sind.

    Danach betritt wieder das Finanzamt die Bühne, das gegenüber der GmbH um etwas mehr als 140 TEURO Lohnsteuer "umgefallen" ist, und zieht den GF und den Prokuristen aufgrund ihrer Verurteilung wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung zur Haftung für die nicht beglichene Lohnsteuerschuld der GmbH heran (an die GmbH, der es nach der Sanierung und Umstrukturierung auch ohne Schwarzlohnzahlungen wirtschaftlich einigermaßen geht, kann sich das Finanzamt nicht mehr wenden):

    Nach Verhandlungen einigt sich das Finanzamt mit dem Prokuristen: Wenn er binnen 14 Tagen 40 TEURO zahlt, wird er aus der Gesamtschuld entlassen. Dieses Angebot nimmt er an. Ihn, der selbst keinen Cent aus der ganzen Sache gezogen hat, hat der "Spaß" also (unbedingter Teil der Geldstrafe plus Haftung) 65 TEURO oder gut drei Netto-Jahresgehälter gekostet.

    Mit dem pensionsreifen und vermögenslosen GF, der ebenfalls keinen direkten Vorteil erzielt hat und der seine Geldstrafe noch nicht abgestottert hat, die ihn drei Jahre und vier Monate an den Rande des Existenzminimums bringt, hat sich das Finanzamt noch nicht geeinigt. Es will von ihm die jetzt noch aushaftenden 100 TEURO. Die Einbringung einer Abgabenforderung verjährt zwar nach fünf Jahren, wenn das Finanzamt aber innerhalb dieser Frist eine Einbringungsmaßnahme setzt, und dazu genügen die von der EDV der Fiskalverwaltung verschickten Serienbriefe mit der Aufforderung, jetzt endlich den noch aushaftenden Rest zu begleichen, verlängert sich diese Frist jeweils um weitere fünf Jahre.

    Kurzum: So ihm kein Vergleich mit dem Finanzamt gelingt, um wenigstens zum Teil aus der Schuld entlassen zu werden, kann er bis zur Entrichtung der 100 TEURO durch Gehalts-/Pensionsexekutionen an den Rand des Existenzminimums gedrückt werden, unter Umständen bis an sein Lebensende.

    So viel zum Thema "Haftung des Geschäftsführers" (und Prokuristen) einer GmbH im Falle der nicht wirklich seltenen (Lohn-, Umsatz-, Körperschafts-, Kapitalertrags- und KFZ-)Steuerhinterziehungen.

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 5. Januar 2019 um 16:19
    Zitat von Lorenzo72

    Du meinst eine AG wäre die bessere Lösung?

    Was die Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Vorstands einer Aktiengesellschaft anbelangt, und das ist ja Gegenstand der Diskussion hier, gibt es (fast) keine Unterschiede zwischen dem GF einer GmbH und dem Vorstand einer AG.

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 5. Januar 2019 um 16:03
    Zitat von michael

    Im Gegensatz zur Vereinswelt und zu Einzelunternehmern, die haften persönlich für ihr Handeln und Kapital, haftet der GF persönlich lediglich für sein richtiges Handeln.

    Und für sein "unrichtiges Handeln" haftet der GF einer GmbH persönlich nicht?

  • 36. R.: Dornbirner EC 'Die Bulldogs' - HC TWK Innsbruck 'Die Haie'

    • VincenteCleruzio
    • 5. Januar 2019 um 15:46
    Zitat von Poke Check

    Aus Innsbrucker Sicht hoffe ich, dass Philipp Lindner sich nach dem unsauberen Check von D. Haberl nicht zu einem Vergeltungsakt hinreißen lässt, das wäre angesichts der Personalsituation eher dumm.

    Vor allem, dass er das angedeutete "Ich schneid´ Dir die Gurgel durch" nicht wahr macht.

  • Heimspiele des HC TWK Innsbruck 2018/19

    • VincenteCleruzio
    • 5. Januar 2019 um 08:58

    Sachsen, Xi und sonstige Kalabrier.

  • Heimspiele des HC TWK Innsbruck 2018/19

    • VincenteCleruzio
    • 4. Januar 2019 um 23:23
    Zitat von orli

    Könnte dem Hallensprecher jemand sagen, dass alle Zuschauer Tiroler sind.

    Zitat von Hansi79

    I glab sell segn a poor vo insere Fans a wian ondersch 8o:prost:

    a poa vo di insrigen a.

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 3. Januar 2019 um 15:18
    Zitat von die maske

    Bevor sich jemand öffentlich als neuer Geschäftsführer präsentieren lässt, sollte man vorab mit dem Steuerberater des Unternehmens alle Unterlagen und finanzielle Gebarungen ansehen ...

    Das ist ohne jeden Zweifel immer der empfohlene Weg.

    Es soll gelegentlich aber vorkommen, dass jemand zB in Zeiten aufbruchsbedingter Euphorie unvernünftig ist und gleichsam "blind" zusagt, den GF zu geben. Oder dass er sich auf die Informationen vermeintlich oder tatsächlich kompetenter Leute verlassen hat, die sich danach - vielleicht auch dank neu eingetretener Umstände - als nicht (ganz) richtig herausgestellt haben.

    So oder so ist es dann gescheit, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen und die ursprüngliche Zusage zurückzuziehen.

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 3. Januar 2019 um 12:30
    Zitat von Dorschkopf

    Vincente, bitte höflichst um eine fundierte Rechtsmeinung:

    Haftet ein GF ex lege für die Aussen stände der Gesellschaft? Gibt es einen Unterschied zwischen schon bestehenden Schulden und zukünftigen? (nach Eintritt des GF)

    Danke und schöne Grüsse ins heilige Land Tirol

    Wie schon weiter oben (Anfang Dezember 2018) geschrieben:

    "Geschäftsführer einer GmbH sind unter anderem verpflichtet, dass die von ihnen vertretene GmbH ihren Abgabepflichten (vor allem Lohn- und Umsatzsteuer) nachkommt. Sie können, wenn diese Abgaben nicht vollständig entrichtet werden zB wegen Insolvenz der GmbH, zur Haftung für diese Abgabenschulden herangezogen werden, sofern sie auch nur leichte Fahrlässigkeit für die Nichtentrichtung der Abgaben trifft, zB weil sie das Unternehmen fortgeführt und dabei neue Abgabenschulden aufgebaut haben, statt rechtzeitig den Antrag auf Insolvenz der GmbH zu stellen.

    Aus dem selben Grund (verspäteter Antrag auf Insolvenz) können sich auch Schadenersatzpflichten gegenüber anderen Gläubigern ergeben."

    Ex lege haftet der GF nicht für von seinen Vorgängern verursachten Verbindlichkeiten der GmbH, wohl aber für von ihm eingegangene neue Verbindlichkeiten unter den eben zitierten Voraussetzungen. Und diese Frage stellt sich ja bereits bei der Anstellung eines weiteren Spielers.

    Ein Fremdgeschäftsführer sollte von einer finanziell angeschlagenen GmbH bei trüben Zukunftsperspektiven die Finger lassen, weil er eigentlich nur verlieren kann.

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 3. Januar 2019 um 11:35
    Zitat von die maske

    Das hätte er sich aber vorher überlegen müssen.

    Im Nachhinein zurück ziehen, finde ich schon enttäuschend.

    Es gibt eben Häuptlinge und Indianer. Rene´Wild ist kein Häuptling.

    Schade, ich dachte er traut sich das zu.

    Vielleicht hat ihm inzwischen jemand "gesteckt" oder er hat selbst herausgefunden, auf welches Abenteuer er sich als GF der VSV GmbH einlässt. Lieber ein einfacher Indianer als ein haftender Häuptling.

  • Auswärtsspiele des HC TWK Innsbruck 2018/19

    • VincenteCleruzio
    • 1. Januar 2019 um 17:26

    Und Lammers erhöht zu Beginn des 2. Drittels nach Assist von Flo.P. auf 1:2. Jetzt kann das 3. Drittel kommen.

    T.Raffl gleicht in der letzten Minute der regulären Spielzeit aus. Und Nick R. holte 24 Sekunden vor Schluss der OT die zwei Punkte nach Innnschprugg. Gut gemacht Haie!

  • Witze

    • VincenteCleruzio
    • 1. Januar 2019 um 12:17

    Das Jahr fängt ja schon einmal gut an:

  • Spengler-Cup 2018

    • VincenteCleruzio
    • 31. Dezember 2018 um 14:46

    Geiles Shootout mit dem Poke-Check-Godla!

  • EC Panaceo VSV Saison 2018 / 19

    • VincenteCleruzio
    • 31. Dezember 2018 um 14:05
    Zitat von coach

    ich habs auch schon ohne erfolg gesucht. aber gesagt hat er es letztes jahr definitiv.

    man muß ihn aber zugutehalten das er ziemlich einen fetzen gehabt hat :veryhappy:

    Was heißt "zugute halten"? Ein alte kalabrische Erkenntnis lautet: "gli alcolizzati sono la bocca della verità" (frei übersetzt: Des Alkoholisierten Mund tut die Wahrheit kund). Weil so schaut´s nämlich aus.

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