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Wurden eigentlich die JKU-Studenten von den letzten beiden Party's
(die letzte war erst am Samstag!)
schon von der Universität geworfen?
Als Angehöriger der Generation "Jugend forscht" habe ich mir die Rechtsgrundlagen angeschaut, aufgrund derer der Rektor der JKU Linz Studierende vom Studium ausschließen kann.
In Frage käme § 68 Abs 1 Ziffer 8 Universitätsgesetz 2002, nach dem die Zulassung zum ordentlichen Studium erlischt, wenn die oder der Studierende
"aufgrund einer Handlung oder von Handlungen, die eine dauerhafte oder schwer wiegende Gefährdung anderer Universitätsangehöriger oder Dritter im Rahmen des Studiums darstellt oder darstellen, vom Rektorat durch Bescheid vom Studium ausgeschlossen wird, wobei Näheres in der Satzung zu regeln ist."
In den einschlägigen Satzungsteilen der JKU Linz habe ich kein "Näheres" gefunden.
Andere Universitätsangehörige wie die Studierenden, die an diesen Parties teilgenommen haben, (konkret) gefährden kann nur, wer selbst Virenträger ist.
Solange der Rektor dafür keinen sicheren Beweis hat, wer Virenträger gewesen ist, kann er Ausschlussbescheide vergessen.