Beiträge von VincenteCleruzio
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"Impfstoff für die Kamera" twittert der Chefredakteur der "Vorarlberger Nachrichten" Riedmann. Weiter: "Vorarlberg hätte diese Woche per Heli fünf (!) Impfdosen erhalten sollen, sagt aber dankend Nein zu der geplanten Polit-PR-Aktion. Gesundheitslandesrätin will ab Jänner impfen, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist."
Ich freue mich jetzt schon auf den Tag, an dem diese Kasperl-Politshow-Truppe unter BK Kurz abgewählt wird.
Na, na, na. Da ist der Wilde Westen zwecks "Showimpfen" aber subito auf Vordermann gebracht worden von der Zentrale.
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Es nussert wieder: Weihnachten mit dem Kanzler
"Impfen mögen andere, tu felix Austria pressekonferenze. Wenn schon die Theater geschlossen halten müssen, dann könnten wir doch für etwas Unterhaltung sorgen, dachte sich die Regierung wohl und entschied selbstlos, den Impfstart im Land als Operette zu inszenieren. Das passt gut in die Zeit, denn im Lauf des Dezember wurden immer mehr Menschen unsicher, was man heuer zu Weihnachten eher feiern sollte, Christi Geburt oder doch die BioNTech/Pfizer-Zulassung durch die Europäische Arzneimittelbehörde. Legt man das Jesuskind in die Krippe oder doch besser eine aufgezogene Einwegspritze? Wäre statt einer Christmette heuer nicht eine Vakzinmette angebrachter und Toni Faber trinkt bei der Wandlung nicht das Blut Christi, sondern haut sich ein Jaukerl in den Oberarm?
Dem Kanzler jedenfalls ging das alles zu langsam, Rudolf Anschober schien zu zaudern, ein paar Wochen auf oder ab bei einer Pandemie, mein Gott... Zu Beginn der letzten Woche lag Sebastian Kurz mit Zahnschmerzen darnieder, im Gesundheitsministerium ermittelte zu diesem Zeitpunkt Clemens Martin Auer, Covid-Sonderbeauftragter, mit welchen Impfdosen Österreich alsbald noch rechnen könne. 9.750 auf den ersten Schwung, 944.775 Dosen bis zum Ende des ersten Quartals, beschied Pfizer und das klang recht präzise. Zwei Tage später fühlte der Kanzler trotzdem Sinan Atlig, Regional President Vaccines von Pfizer, auf den Zahn, rief ihn vom Krankenbett aus an und recherchierte unter Schmerzen mit wie vielen Impfdosen Österreich nun tatsächlich rechnen könne. 9.750 auf den ersten Schwung, 944.775 Dosen bis zum Ende des ersten Quartals, beschied Pfizer. Erst zu diesem Zeitpunkt war die Nation gerettet. ..."
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Na, nur ein paar komplette "Vurschrift-is-Vurschridt-Volltrotteln".
In dem "Verwaltungsstrafrechtsstaat" , in den wir hineingeboren worden sind, ist das doch völlig normal. Ohne sie wäre das Leben in Ö doch der halbe Spaß.
Bin gerade zum (!) zweiten Mal in diesem Jahr dabei, als Fahrzeughalter dem "Amt für Verkehrs- und Sicherheitsstrafen" der Stadt Innsbruck, sobald es wieder ordiniert, um mir die 85 Cent Briefmarken zu sparen, höchstpersönlich die unterfertigte "Lenkererhebung" mit dem allerfettesten Grinsen zuzustellen, in der ich "gestehe", dass ich selbst es gewesen bin, der den PKW in der Gasse, in der ich wohne, ohne Parkticket abgestellt hat.
Diesmal werde ich den Vorgang nicht bereits in diesem Verfahrensstadium stoppen, diesmal lasse ich es auf die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens ankommen. Damit ich in der schriftlichen Rechtfertigung, zu der ich aufgefordert werde, endlich den alten Schaffner-Django-Witz einbauen kann:"Vincente hatte kein (Park)Ticket. Vincente hat eine gültige Jahres(Anwohnerpark)karte! ".
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Das heißt es wird nicht über die Gesetzmäßigkeit der Verordnungen entschieden sondern in diesem Fall nur darum ob diese ausführlich begründet waren?
Mit korrekter Begründung wären die Verordnungen von Vfgh nicht aufgehoben worden?
Der Verfassungsgerichtshof ist beschränkt auf die in der Beschwerde geltend gemachten Punkte.
Die Beschwerdeführer haben auch das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung für die vom Verordnungsgeber getroffenen Maßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Teilung von Schulklassen in zwei Gruppen, abwechselnder Präsenzunterricht) geltend gemacht. Auf diesen Punkt hat sich der Verfassungsgerichtshof beschränkt und die Gesetzwidrigkeit der Verordnung festgestellt.
Ja, er musste sich darauf beschränken, weil es im (entscheidenden) Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung keine aktenkundig gemachten Überlegungen des Unterrichtsministers gegeben hat für die jeweilig verordnete Maßnahme. Sonst wären sie wohl auf die Aufforderung des Verfassungsgerichtshofs hin geliefert worden.
Zu spekulieren, was sich der Unterrichtsminister wohl gedacht haben könnte bei der einen oder anderen in seiner Verordnung getroffenen Maßnahme und auf Basis solcher Spekulationen zu entscheiden, ob die jeweils verordneten Maßnahmen zB sachlich begründet usw sind, gehört nicht zu den Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs.
Juristische Anfängerfehler auch im Unterrichtsministerium. Oder: "Legal, illegal, scheiszegal das Motto".
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... Oder geht es da nur darum, daß es nicht ordentlich begründet wurde im Gesetz?
Ja, darum geht´s. Der Verordnungsgeber muss nachvollziehbar begründen, warum er so oder anders entschieden hat.
Die Pflicht zur Begründung einer Entscheidung durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde; oder einer Verordnung durch den Verordnungsgeber ist durch nichts zu ersetzen. Denn nur wer "begründet", zwingt sich zum Nachdenken. Und das hat der Qualität einer Entscheidung, einer Verordnung noch nie geschadet.
EDITH liefert hier der entscheidende Passus aus dem Erkenntnis des VfGH: "Der BMBWF hat trotz entsprechender Aufforderung dem Verfassungsgerichtshof keine Akten betreffend das Zustandekommen der C-SchVO, BGBl. II 208/2020, vorgelegt. Für den Verfassungsgerichtshof ist daher nicht ersichtlich, welche Entscheidungsgrundlagen den Verordnungsgeber bei seiner Entscheidung geleitet haben, Schülerinnen und Schülern die Verpflichtung aufzuerlegen, in den von der Verordnung genannten Bereichen einen MundNasen-Schutz zu tragen, sowie Schulklassen in zwei Gruppen zu teilen und diese abwechselnd im Präsenzunterricht in der Schule zu unterrichten.
2.2.7. Für den Verfassungsgerichtshof ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Verordnungsgeber die mit den angefochtenen – bereits außer Kraft getretenen – Bestimmungen getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Deshalb ist festzustellen, dass diese gesetzwidrig waren." -
"Impfstoff für die Kamera" twittert der Chefredakteur der "Vorarlberger Nachrichten" Riedmann. Weiter: "Vorarlberg hätte diese Woche per Heli fünf (!) Impfdosen erhalten sollen, sagt aber dankend Nein zu der geplanten Polit-PR-Aktion. Gesundheitslandesrätin will ab Jänner impfen, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist."
Ich freue mich jetzt schon auf den Tag, an dem diese Kasperl-Politshow-Truppe unter BK Kurz abgewählt wird.
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... in Österreich sinken alle Zahlen und wir gehen trotzdem in diesen LockDown - ist für mich nicht ganz nachvollziehbar
Alle Zahlen? 124 Tote innerhalb der letzten 24 Stunden nach 85 gestern nennst Du Sinken?
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"Die Anstrengungen der letzten Wochen haben Wirkung gezeigt. Mittlerweile haben wir in Österreich niedrigere Ansteckungszahlen als in fast allen unserer Nachbarländer. Dadurch können wir das Weihnachtsfest halbwegs würdevoll begehen"
(Tweet des Bundeskanzlers Sebastian Kurz, 18.12.2020, 20:20 h)Alles, was dazu zu sagen ist, sagt Armin Thurnher hier: Die Weihnachtswürde des Kanzler Kurz und der Schlamm von Lesbos - Armin Thurnher - FALTER.at
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stand nicht irgendwo - dass man dann auch nicht einkaufen gehen darf!!! oder zählt, dass für Lebensmittelgeschäfte eh nicht
Geh bitte: Lebensmittel einkaufen dürfen, war doch nie in Frage gestellt.
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Ja, aber wie wird das begründet und was sind die Arbeitsrechtlichen Konsequenzen?
Arbeiten gehen darf jeder auch während des Lockdowns. Ungetestete müssen nur eine FFP2-Maske tragen ab dem 18.1., wenn sie den Wohnbereich verlassen, um arbeiten zu gehen.
Was da sonst noch alles im Detail kommt in der neuen Schutzmaßnahmen-Verordnung ab dem 26.12., darüber brüten die Legisten im Gesundheitsministerium.
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Ganz ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen das dieses freitesten usw rechtlich halten wird.
Denke hier wird es noch korrkturen geben müssen.
Warum nicht? Was konkret spricht dagegen?
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... in wien kann sich das in 3 tagen nicht ausgehen. ...
Deshalb darf das negative Testergebnis ja 7 Tage alt sein, damit Wien das schafft (ursprünglich sollte es nicht älter als die sonst üblichen 48 Stunden sein).
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mit einem solchen Lockdown hab ich nicht gerechnet. Irgendwie bin ich geschockt.
Was sagt unser Forumsjurist VincenteCleruzio (ich hoffe du bist mir nicht böse, wenn ich dich so bezeichne!): ist das wirklich, rechtlich gesehen, so durchdrückbar? gerade der Teil mit dem "freitesten"?
ps: ich hab kein Problem mit dem testen. in der Familie lassen wir uns vor Weihnachten nochmal freiwillig testen, um nicht etwa unwissend positiv zu sein. weil wir eben auch Opas und Omas haben und die nicht anstecken wollen.
Du darfst mich hier im Forum alles heißen (zum Ausgleich dafür, was auch ich schon andere wie P. Szybisty,
P. Lakos, P. Peter und B. Lebler sowie Zebras mit und ohne P/B im Vornamen im Eisstadion alles geheißen habe). Außer Anwalt. Und "Rechtsverdreher" darf auch nur der @Hart- und Weichlöter aus OÖ zu mir sagen.
Die angekündigte "4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung", die am 26.12. (3. Lockdown) in Kraft treten soll, ist noch nicht kundgemacht. Deshalb sind Basis meiner Überlegungen, die medial verbreiteten Informationen.
Angenommen, es kommt zum "Freitesten" so, wie es auf einer Pressekonferenz von BK Kurz samt Anhang angekündigt worden ist. DER STANDARD: "Wer ab dem 18. Jänner den bis dahin geschlossenen Handel und die Gastronomie nutzen will, muss sich den am 15. Jänner startenden Massentests unterziehen – Verweigerern droht bis zum 24. Jänner eine weitere Woche mit Beschränkungen, denn nur wer ein negatives Testergebnis – etwa am Eingang eines Geschäftes – vorweist, kann shoppen und essen gehen."
Wie immer, müssen Grundrechtseingriffe: "ohne vorherigen negativen (Antigen-Massen)Test, der nicht älter als eine Woche ist, ab 18.1. kein Gasthausbesuch usw, sondern erst ab 25.1." dem Rechtsgrundsatz der "Verhältnismäßigkeit" entsprechen.
1. ist zu prüfen, ob das angestrebte Ziel "legitim" ist. Ziel ist es, zu verhindern, dass es durch die insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche Öffnung der Gasthäuser usw ab 18. 1. zu einer hohen Verbreitung des Virus kommt.
In der letzten Woche des "3. harten Lockdowns" sollen daher vor dem 18.1. durch Antigen-Tests möglichst viele Infektiöse entdeckt und abgesondert werden, um dadurch Infektionen anderer beim Besuch von Gasthäusern usw zu verhindern. Dieses Ziel ist legitim, würde ich sagen.
2. ist zu prüfen, ob die Maßnahme geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen.
Konkret: Sind die während der Woche vor der Öffnung der Gasthäuser usw durchgeführten Antigen-Tests mit negativem Ergebnis, die nicht älter als eine Woche sein dürfen - bekanntlich sind solche Tests ja immer nur eine "Momentaufnahme" ohne hunderprozentige Garantie der Nicht-Infektiosität - geeignet, Infektionen anderer in Gasthäusern usw zu verhindern. Auch diese Frage würde ich mit ja beantworten.
Beim ersten "Massentest", an dem knapp ein Viertel der in Österreich gemeldeten Menschen teilgenommen haben, sind über 4.000 Infizierte entdeckt und abgesondert worden.
3. ist zu prüfen, ob diese Maßnahme erforderlich ist, das angestrebte Ziel zu erreichen. Oder gibt ein gelinderes Mittel als ein (Antigen)Test mit negativem Ergebnis, um den Besuch eines Gasthauses usw ab dem 18.1. zu erlauben? Mir fällt kein gelinderes Mittel ein, als - je nach Anreise - ein halbe bis eine Stunde Zeit zu opfern und den Abstrich in der Nase/im Rachen zu dulden.
4. und letztens ist noch das Verhältnis zwischen den eben beschriebenen geringen Nachteilen, die mit der Maßnahme verbunden sind (Zeitaufwand und Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens während der Sondierungsmaßnahmen in der Nase/im Rachen), und den Vorteilen (Vermeidung von Infizierung samt Erkrankungen/Tod anderer) zu prüfen, die damit bezweckt werden. Auch diese Frage würde ich auch mit ja beantworten.
"Ring frei!", es gibt sicher auch Argumente gegen jeden dieser vier Prüfpunkte.
PS: Niemand ist gezwungen, sich solch einem Test zu unterziehen. Wer es aus welchen Gründen auch immer nicht tut (Angst vor den Sondierungsmaßnahmen in der Nase/im Rachen, Angst vor einem positiven Testergebnis samt Absonderung), darf eben erst ab 25.1. ins Gasthaus usw gehen (Idee dahinter vermutlich, dass durch den dann 4 Wochen lang dauernden "3. harten Lockdown" die Zahl der Infektiösen schon sehr niedrig sein wird). Ich tu mich als bekennender Nicht-Gasthausbruder sehr schwer, diesen Nachteil zu bewerten; kenne aber Mitbürger, die unter einer weiteren Woche "Gasthausentzug usw" leicht/mittel/sehr schwer leiden.
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Wir reden über die, die derzeit dank Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsstundungen so lala über die Runden kommen, aber in einem halben Jahr einen Berg fällige Forderungen von Finanz und ÖGK bedienen werden müssen. Womit? Das ist halt die Frage in Lockdown-Zeiten. Mit den zehn Croissants und 30 Coffee to go, die ein Cafe in den Klagenfurter CityArkaden heute so am Tag hinaushaut, wird sich das eventuell nicht ausgehen.
Dass die Volkswirtschaftsexperten von der JVP das alles für ganz easy cheesy halten, ist mir schon klar.
Die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung werden gerade darauf vorbereitet: Sie werden geschult, worauf im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens ganz besonders zu achten ist.
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Beste Internetadresse für Bäcker. Froide ohne Ende.
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"Goldenes Brett vorm Kopf" geht an "Fehlalarm"-Autor Sucharit Bhakdi
"Wien – Es war zu erwarten, dass der diesjährige Gewinner des "Goldenen Bretts vorm Kopf" etwas mit Corona zu tun haben würde. Immerhin waren gleich drei Personen auf der Shortlist gelandet, die sich mit Desformationen bis hin zu blankem, gefährlichem Nonsens rund um das Virus besonders hervorgetan haben: der "Fehlalarm"-Arzt Sucharit Bhakdi, der Verschwörungs-Influencer Attila Hildmann und der "Querdenker"-Gründer Michael Ballweg. Auch wenn wohl alle drei den Schmähpreis verdient hätten, erhalten hat ihn schließlich Sucharit Bhakdi für seine unwissenschaftlichen Verharmlosungen der CCovid-19-Pandemie"
https://www.derstandard.at/story/20001225…sucharit-bhakdi
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Für die Vergabe dieses Preises im nächsten Jahr nominiere ich schon heute die türkis-grüne Bundesregierung, die dem Hauptausschuss des Nationalrats die Zustimmung zu Verordnungen heute vorschlägt, nach denen am Höhepunkt der Pandemie mit zuletzt 600/700 Toten pro Woche für den 24. und 25. Dezember die Kontaktbeschränkungen so gelockert werden, dass sich bis zu zehn Personen aus zehn verschiedenen Haushalten ohne MNS in einer Wohnung treffen dürfen.
Wer diesen Irrsinn heute im Nationalrat beschließt, dem soll ebenfalls das "Goldene Brett vor dem Kopf 2021" zuerkannt werden.
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Rudi A. kopiert Stermann und Grissemann: "Gags, Gags, Gags".
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