Hat ja auch immer geheißen das der Präsident bzw. Kassier (PF) das letzte Wort hat! Wer weiß ob da CP überhaupt dabei war?!
(PS: ich bin kein CP Verteidiger)
Warum hätte Christian Perthaler Selbstanzeige nach § 29 Finanzstrafgesetz erstatten sollen, um straffrei zu werden, wenn er sich nicht zB wegen sonstigen Tatbeitrags zu Abgabenhinterziehungen des für die korrekte Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten alleine zuständigen Geschäftsführers der GmbH strafbar gemacht hat?
Wie bei der Lohnsteuerhinterziehung damals bei der VEU werden auch hier die Verträge mit den Spielern, die ihren Lohn nicht vollständig erhalten haben und die ihn mit "ihren" Verträgen bei Gericht einklagen (bei der VEU dem Insolvenzentgeltfonds vorgelegt haben), die "smoking guns" zu sein. Darüber kann kein Finanzamt, keine Finanzstrafbehörde, keine Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung des Sachverhalts "hinwegsehen", ohne sich dem Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt auszusetzen.
Das pickt. Es geht jetzt nur noch um die Feststellung des Ausmaßes der Verkürzung der lohnabhängigen Abgaben und der Umsatzsteuer für die Schwarzumsätze, mit denen die Schwarzlöhne finanziert worden sind.