ist das der erste Fall in Ö in der Kategorie?
Weiß ich nicht, vermutlich der erste Fall, der bis zum Obersten Gerichtshof gezogen worden ist.
ist das der erste Fall in Ö in der Kategorie?
Weiß ich nicht, vermutlich der erste Fall, der bis zum Obersten Gerichtshof gezogen worden ist.
Oberster Gerichtshof bestätigt Kündigung von Krankenpfleger, der Tests verweigerte
"Der Arbeitgeber, ein Alten- und Pflegeheim, hatte seinen Mitarbeiter im November 2020 gekündigt, weil dieser es ablehnte, einmal wöchentlich und unabhängig von Krankheitssymptomen einen Corona-Test durchzuführen. Der Pfleger klagte und beantragte, die Kündigung für unwirksam zu erklären. Sie sei aufgrund eines "verpönten Motivs" erfolgt. Bereits das Erstgericht und das Oberlandesgericht Linz gaben dem Pflegeheim recht – eine Entscheidung, die nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigte. "
Das einzige was ich nicht an der 2G Regel verstehe: Auf die Leute die nicht gesundheitlich impfen können, wurde mMn. vergessen.
Wennst zwar willst, aber net kannst/darfst hast den Schlauch bei der jetzigen 2G Regel. Es würde mich nicht wundern wenn viele
Impfskeptiker mit Antikörpertest antanzen und so reinwollen.
Edit: ob sich Leute die nicht impfen gehen dürfen/können z.b. in ein Stadion gehen ist halt die andere Frage
Auf die, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (nicht viele) und die auch nicht genesen sind, wurde nicht "vergessen": Weil sie das Virus mehr als Geimpfte/Genesene verbreiten können, sind sie ganz bewusst von den Veranstaltungen/Orten ausgeschlossen, bei denen 2-G gilt. Das ist sachlich begründbar.
Der Arzt @docmarton auf Twitter:
"Geschichten aus der Notfallambulanz:
Ca. 55j Patientin mit Risikofaktoren. Husten, Atemnot, Brustschmerzen. PCR positiv.
- Warum sind sie ungeimpft?
- Ich warte auf den Totimpfstoff
- Na, jetzt haben’s aber den Lebendimpfstoff abbekommen."
Dass FPÖ-Parteichef Kickl zwei Tage vor der Wahl in dem Bundesland mit der relativ höchsten FPÖ-Wählerzustimmung (und niedrigsten Impfquote) und einer neuen Partei von Impfskeptikern auf das von Rosam und anderen türkisen Anpatzern in den letzten Wochen fleissig gestreute Gerücht, er sei tatsächlich geimpft, obwohl er öffentlich das Gegenteil behaupte, medienwirksam reagieren muss, dafür habe ich schon Verständnis.
Die @DieTagespresse schlägt schon wieder gnadenlos zu!
Herbert Kickl hat gerade allen ernstes eine PK veranstaltet, um seinen Impfstatus per Antikörpertest (dessen Durchführung noch mit extra Video hergezeigt) zu veröffentlichen.
How low can you go?
In diesem Land ist keinen mehr irgendwas zu deppad.
Dass FPÖ-Parteichef Kickl zwei Tage vor der Wahl in dem Bundesland mit der relativ höchsten FPÖ-Wählerzustimmung (und niedrigsten Impfquote) und einer neuen Partei von Impfskeptikern auf das von Rosam und anderen türkisen Anpatzern in den letzten Wochen fleissig gestreute Gerücht, er sei tatsächlich geimpft, obwohl er öffentlich das Gegenteil behaupte, medienwirksam reagieren muss, dafür habe ich schon Verständnis.
Kölner Treff: Talkshow-Debüt: Biontech-Gründer:innen Özlem Türeci und Uğur Şahin | ARD Mediathek
Dieser link sollte funktionieren. Ja, sehr sympathische Leute. Und sensationelle Lebensläufe. Ugur Sahin als vierjähriges Arbeiterkind eines bei Ford arbeitenden Gastarbeiters mit der Mama nach Köln nachgekommen, Gym, Abitur und Medizinstudium. Seine Frau Özlem Türeci, ebenfalls Kind türkischer Emigranten - Vater Chirurg und Mutter Biologin - bereits in Deutschland geboren.
Maurer, Köstinger und Katzian können sich 3G-Regel am Arbeitsplatz vorstellen
Einer 3G-Regel für den Arbeitsplatz mangelt es nicht an Befürwortern. Allerdings schieben sich Regierung und Sozialpartner gegenseitig die Verantwortung für die Umsetzung zu".
Hardigatti, so habe ich mir immer eine tatkräftige Regierung vorgestellt. Die sich - ausgestattet mit einer deutlichen Mehrheit im Nationalrat, wo die erforderlichen Änderungen des Arbeitsrechts beschlossen werden müssten, um verbindliche 3-G-Regeln für den Arbeitsplatz und was alles dazu gehört (Sanktionen wie Entlassung der Renitenten, Zuständigkeiten für Kontrollen usw) festzulegen - spät, aber doch und recht entspannt zurücklehnt und von den Sozialpartnern verlangt, dass sie die Sache regeln, statt selbst initiativ zu werden und dem Nationalrat einen vernünftigen und von den Sozialpartnern unterstützten Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Nicht nur lazy, sondern auch noch feig bis zum geht nicht mehr.
... (wenn man im Edge-Browser in den "Reader-Modus" geht, dann kann man den ganzen Artikel lesen)
Danke für diesen Tipp!
Was der Kurz Anfang September dem/der Ermittlungsrichter/In wirklich erzählt hat, weiß ich jedenfalls nicht. Das was er laut STANDARD etc dort gesagt haben soll, ist ja der (PR-Litigation-)"Witz des Monats September 2021" seines "Inkompetenzkompensationsteams" (copyright @DrPhiloponus auf Twitter).
"Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen Stellung zu nehmen".
"Vor einem Einzelrichter konnte Kurz nun laut eigenen Angaben "ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, oder wie ein 'Na' auf ein 'Nie' zu werten sei", und zu "Unterschieden in der Formulierung wie 'eingebunden im Sinne von informiert' und 'eingebunden im Sinne von involviert' Stellung nehmen". Für Kurz konnte er damit "die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften".
Für mich, obwohl meine Mandanten nach ihren Beschuldigtenvernehmungen in einem Ermittlungsverfahren auch ohne Inkompetenzkompensationsteam mit 200 Millionen-plus-PR-Budget immer so gestelzt daherplaudern, der Witz des Monats September 2021.
"Salzburg ist Hochrisikogebiet, die Corona-Ampel leuchtet seit Donnerstag wieder dunkelrot. Für die brisante Infektionslage machten Stadt- und Landespolitik insbesondere ungeimpfte Menschen verantwortlich, die als Reiserückkehrer die Zahlen in die Höhe treiben. Die Stadt Salzburg beruft sich auf eine fragwürdige Statistik, die allen infizierten Urlaubern pauschal einen Migrationshintergrund unterstellt. Nur: Es wurde nicht erhoben, ob der Auslandsaufenthalt mit einem Heimatbesuch zusammenhängt oder es sich um klassische Sommerurlaube gehandelt hat.", schreibt die KRONE.
Nur konsequent, sag i, um das türkise ausländerfeindliche Spinnrad fest am Laufen zu halten und die eigene Klientel, die zB in Kroatien oder Mallorca Urlaub gemacht und sich dort infiziert hat, zu verstecken.
12 Prozent der Covidpatienten, die eine Intensivstation gebraucht haben, sind danach wegen Gehirnschäden nicht mehr arbeitsfähig. Ein Leben lang.
Auch sonst hörenswertes Interview mit Infektiologen und Intensivmediziner Wenisch heute im Mittagsjournal auf OE1.
Geimpft und Genesen in %:
GB 76,3%
D 67,8%
AUT 69,%
Danke, das macht schon (Doppelzählung infiziert und geimpft plus Dunkelziffer der nicht getesteten Infizierten beiseite gelassen) den Unterschied zwischen GB und D, Ö aus, von dem Drosten spricht.
Siehe auch Portugal etc: Ab Impfrate 70 % plus verlangsamt sich die Ausbreitung des Virus merkbar.
Weiß nicht wie es um deine Auftragslage steht - aber für mich klingt das nach einer win-win-win Situation?
Nein, ist für mich leider eine absolute lose-situation, weil er ein Freund ist, mit dem ich vor bald 10 Jahren eine sehr brisante Angelegenheit mit viel Mumm und jahrelanger Arbeit zu einem sehr positiven Abschluss gebracht habe.
In Frankreich ist gestern eine Rechtsnorm in Kraft getreten, nach der sich Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Feuerwehrleute usw bis zum 15. September mindestens den Erststich und bis Mitte Oktober den Zweitstich holen müssen. Widrigenfalls ihr Arbeitsvertrag und die Gehaltszahlung ausgesetzt werden.
Von dieser Impfpflicht sind laut STANDARD rund 2,7 Millionen Menschen betroffen, rund 3.000 oder 0,1 Prozent sind gestern wegen Nichtimpfens vom Dienst freigestellt worden (eine unbekannte Zahl hat vorher wegen dieser Impfpflicht gekündigt).
Wie willst mit einem AN diskutieren wenn der lieber unter die Brücke geht wie sich impfen zu lassen, vor allem ab Stufe 2 der aktuellen Regelung(oder war es 3 wenn die PCR Test nicht mehr gelten) ist es in einem 3G Betrieb eigentlich ein staatlich verordnetes Beschäftigungsverbot für diese Personen.
Ich wäre dafür der falsche Adressat, weil mir von Anfang an jedes Verständnis dafür gefehlt hat, sich nicht impfen zu lassen, obwohl die Impfstoffe vor der Zulassung in klinischen Studien getestet worden sind wie kein Arzneimittel zuvor, obwohl die Impfung verschmerzbare und leicht behandelbare Nebenwirkungen - auch die Thrombosen und Herzmuskelentzündungen - verursacht und ziemlich gut vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen schützt und die Verbreitung des Virus stark herabsetzt.
Einer der zwei ImpfgegnerInnen, die ich persönlich kenne, ein absoluter Top-Fachmann auf dem Gebiet der Arzneimittel, hat mir vor Kurzem eine Email geschrieben, ob ich Zeit hätte für ein Treffen - er schreibt allerlei Mails, Briefe etc an Entscheidungsträger in diversen Institutionen mit höchst fragwürdigen Ansichten direkt aus dem Mainstream der Leugner, "reset der ganzen Welt durch diesen Corona-Schwindel" inklusive, und fragt mich immer wieder einmal um juristischen Rat, hier, ob er dies oder das so schreiben darf, ohne sich strafbar zu machen.
Ich schlage für das Gespräch den Besuch eines Kaffeehauses vor, er will lieber mit mir einen Spaziergang machen, der schlussendlich dann aber auch nicht zustande kommt.
Warum weder das eine, noch das andere? Wie sich im Telefonat so nebenbei ergeben hat, ist das Kaffeehaus ausgeschieden, weil er kurz zuvor in einem anderen Kaffeehaus nicht bedient und hinausgeschmissen worden ist: Da hat die Kellnerin von ihm doch tatsächlich den "3-G-Nachweis" verlangt, den er aus tiefster Überzeugung nicht erbringen konnte und wollte. Und der schon sehr konkret besproche Spaziergang hat nicht stattgefunden, weil er "jetzt auch doppelt Geimpfte" (wie mich) "meidet".
Bei solchen Leuten bist mit Deinem Latein schlicht am Ende.
Naja das wäre ja meine Frage, ob sich da jemand rechtlich etwas auskennt oder ähnliche Fälle schon mal gehört hat. ...
"Dürfen Arbeitgeber eine Impfung für Mitarbeiter vorschreiben?
Hierfür gibt es keine klare gesetzliche Regelung. Auch hier muss aus juristischer Sicht eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und den Interessen der Arbeitnehmer erfolgen. Dabei ist vor allem entscheidend, ob die Vakzine tatsächlich vor einer Übertragung des Coronavirus schützt. Dies ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand noch nicht klar feststellbar. Sollte die Impfung vor einer Übertragung schützen, dann wird diese Abwägung im Zweifel zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.
Außerdem kann eine verpflichtende Impfung nur unter der Voraussetzung eingeführt werden, dass die Mitarbeiter in Berufen mit einem gewissen Körperkontakt arbeiten. Dies sind beispielsweise Professionen wie Kellner, Friseure, Busfahrer usw. ....
Wäre eine Kündigung oder Entlassung bei Impfverweigerung zulässig?
Den Arbeitgeber trifft eine Schutzpflicht für seine Mitarbeiter. Wenn Mitarbeiter eine Impfung ablehnen bzw. sich weigern deren Impfstatus preiszugeben und der Arbeitgeber dadurch seine Schutzpflicht nicht erfüllen kann, muss eine weniger gefährdende Tätigkeit gefunden werden. Damit kann unter Umstände eine Versetzung verbunden sein. Sollte der neue Aufgabenbereich nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt sein, wird die Zustimmung des Mitarbeiters benötigt.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung, die dann erfolgt, wenn sich der Arbeitnehmer nicht mit der Veränderung des Arbeitsvertrags z.B. hinsichtlich des Aufgabenbereichs bzw. des Entgelts einverstanden erklärt.
Die Weigerung der Aufnahme der neuen und weniger gefährdenden Tätigkeit kann auch zu einer Entlassung aus wichtigem Grund, nämlich wegen Vertrauensunwürdigkeit oder Dienstunfähigkeit, führen. Das Arbeitsverhältnis würde in diesem Fall sofort enden.
Bei einer (gewöhnlichen) Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufgrund einer Impfverweigerung bzw. der Weigerung zur Bekanntgabe des Impfstatus muss eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und jenen des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Sollte das Vakzin nur die geimpfte Person selbst schützen und eine Übertragung des Virus nicht verhindern, würde die Interessenabwägung im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Eine Kündigung wegen Impfverweigerung wäre daher nicht zulässig.
Eine solche Kündigung könnte entweder aufgrund von Sittenwidrigkeit im Sinne des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs oder ab einer bestimmten Betriebsgröße wegen Sozialwidrigkeit beim zuständigen Gericht angefochten werden. Die Entscheidung des Gerichts hängt dann von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab."
So viel von der D.A.S. (Rechtsschutzversicherung) dazu. Viel Spaß beim Diskutieren mit den impfunwilligen Kollegen.
... warum wir das zahlen sollen wenn ein Impfgegner gesagt hat ...
Nur zur Erinnerung: Arbeitslosengeld ist die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, in die aktive ArbeitnehmerInnen Monat für Monat eingezahlt haben für den Fall, dass sie einmal arbeitslos werden. Und die je nach Alter der arbeitslos gewordenen Person und je nach Einzahlungszeitraum nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird.
Arbeitsminister Kocher weist das AMS per Erlass an, Arbeitslosen das Arbeitslosengeld zu streichen, wenn sie sich um eine Arbeit, für den die Schutzimpfung gefordert wird, nicht bewerben oder nicht annehmen, weil sie sich nicht impfen lassen wollen.
da steht das die Intensivpatienten jünger werden, wo liest du was von einer Triage der über 75ig jährigen?
Das war eine Vermutung von mir, hätte hinter "triage" ein Fragezeichen setzen sollen.
Der OÖN-Artikel sagt nur, dass die Patienten auf den Intensivstationen seit den Impfungen jünger werden und dass anders als davor derzeit keine über 75jährigen mehr auf Intensivstationen in OÖ sind. Zur Triage sagt er gar nichts.
Wäre erfreulich, wenn diese Altersgruppe dank der hohen Durchimpfungsrate keine Intensivstationen mehr brauchte.
Dann trage deine ffp2 maske einfach weiter wenn dies für dich besser ist.
Und, wenn's blöd hergeht, auch für andere. Wär ja kein Leben, wenn man jemand anderen angesteckt hätte, obwohl man es mit einer FFP-2-Maske verhindern hätte können.
Ab 75 kommt keiner mehr auf die Intensivstation ("triage").