Beiträge von VincenteCleruzio
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Kannst dir nicht ausdenken...
Ich mir schon. Nema problema. Fix.
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Forever young! Meine erste Live-Erfahrung mit Rock bot mir diese "Kraut-Rock-Band" bei der Kunstzone in München inklusive Versäumen des ersten Schultags! Aber was tut man nicht alles für die Kunst (ma nit an Schilling leihen?).
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Bist Du Moped. Was AI bereits möglich macht.
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ab auf die Ignore du Kindskopf
Das ist überschießend. Meiner Meinung nach. Nicht das mit dem Kindskopf, damit da nur ja keine Missverständnisse aufkommen.
Ich schwör´: War nie und nimmer meine Absicht, Dich Sour-Fox so zu fuchsen, dass`D sauer wirst. Wollte auch Dich hier nur zum Lachen bringen.
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freut mich das du und deine "Lacher" sich unterhalten fühlen, damit sieht man ja wieder worums eigentlich ging bei den Antworten.... eines wird sich wohl nie ändern mit manchen Gestalten hier
Geh', jetzt sums doch nicht herum wegen so einem lustigen "Vertippsler". Gerade die ganz "Harten", wie Du einer zu sein scheinst, lachen doch über sich selbst am liebsten.
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Verwendet habe ich sushi Reis (klebt besser als Risotto Reis), also war Japan auch beteiligt!
Japan ist oft dabei. Ich hab ja gestern aus Sushireis Onigiri mit Lachs gemacht, gleichsam die Arancini des Fernen Ostens, freilich nicht frittiert und statt der Panade aus Paniermehl/Semmelbrösel werden die Reisobjekte mit Noriblättern (aus gerösteten Meeralgen) umhüllt, auch um beim Essen pickerte Finger zu vermeiden.
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Congratulazione, sehr schön geworden! Geht nichts über Sizilien! Muss ich als Kalabrier neidlos anerkennen.
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... ganz nach dem Motto "hinter mir die Sinnflut"...
Meiner bescheidenen Meinung nach aber, verzeih, ein gutes Motto angesichts all des Unsinns, der auch hier verzapft wird.
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... Die Lösung: psych. Betreuung, was ja wieder Geld kostet, wo man Täter zur Unterstützung heranziehen könnte, ... egal ich wiederhole mich
Selbstverständlich hat ein Täter dem Opfer den Schaden zu ersetzen und haftet für künftige Schäden - bei einer Vorsatztat, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (eh fast alles), beträgt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von solchen Ansprüchen 30 statt 3 Jahre.
Und das Opfer kann die zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzengeld), wie gesagt, bereits im Strafverfahren als "Privatbeteiligter" geltend machen und zugesprochen erhalten, muss dann also nicht erst vor einem Zivilgericht Klage erheben, und kann sie dann mit Exekution durchsetzen. So vom Täter was zu holen ist. Wenn nicht, bietet das Verbrechensopfergesetz bei Körperverletzungen und psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert Ersatz für Heilungskosten und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Erinnere an den OGH, der heuer in zweiter und letzter Instanz der Republik Österreich den Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den zu billigen Verkauf der BUWOG-Wohnungen etc und der zu teuren Einmietung der Finanzämter im Linzer Terminal Tower in Höhe von zusammen 9,8 Millionen, samt Zinsen über 13 Millionen zugesprochen hat. Ob der deswegen verurteilte ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser diese Summe bezahlen wird können, ist fraglich: Derzeit arbeitet er zwar, nachdem er seinen Angaben zufolge wegen des Strafverfahrens 16 Jahre lang keine passende Arbeit gefunden hatte, in der Abteilung "Wäscheausgabe" im Ziegelstadl, Völserstraße 63, 6020 Innbruck, nach Abzug der Vollzugskosten (Kost und Logis) bleiben ihm aber nur rund 1,5 Euro pro Stunde Arbeit; und einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens hat er auch bereits beim Bezirksgericht Spritzkübel gestellt, weil er nur über ein Vermögen von 300.000 verfüge: Mit Hilfe von Dritter Seite bietet er seinen Gläubiger:innen (seine Frau zB fordert die Rückzahlung eines Darlehens von 270.000, auch Strafverteidigern schuldet er Geld) 600.000 Euro binnen 14 Tagen an. Am 1. September soll das Bezirksgericht darüber entscheiden.
Und selbst im Falle einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung: Ansprüche aus einer vorsätzlichen Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr bedroht ist - wie geschrieben, eh fast alles -, sind davon ausgenommen. Sie können 30 Jahre lang mittels Exekution eingebracht werden. Heißt: KHG hat im worst case 30 Jahre lang den Exekutor im Gnack.
Ich hoffe, dass ich Deine Sorge, Straftäter könnten (straf- und zivilrechtlich) "zu billig" davon kommen, einigermaßen zerstreuen konnte.
"Aber jetzt zum Eishockey!", um eine legendäre ORF-Ansage zu zitieren, direkt nach dem zu Herzen gehenden ausführlichen Bericht über den tödlichen Unfall eines Formel-1-Rennfahrers.
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und warum bringt es der Gesellschaft nichts Positives, wenn man verurteilte Straftäter, die sich Bessern wollen...
Ich habe gelesen, dass (der im Tatzeitpunkt alkoholisierte siebzehnjährige) Rönni eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe erhalten hat. Heißt, er hat nicht einen Tag im Gefängnis verbracht. Aber er hatte 1 Jahr "im Rucksack", weil die bedingte Strafnachsicht immer und überall mit einer "Probezeit" versehen wird (bei uns im Regelfall 1 bis 3 Jahre). Eine besonders wirksame Methode, den Rückfall zu verhindern, weil eine Straftat aus der gleichen schädlichen Neigung innerhalb dieser Probezeit zum "Widerruf" der bedingten Nachsicht führt. Heißt: Der "Rucksack" wird aufgemacht und das 1 Jahr herausgeholt und zur - wegen des Rückfalls innerhalb kurzer Zeit höheren - Strafe für die neue Tat dazugepackt. Gelegentlich wird die bedingte Strafnachsicht auch mit Auflagen verbunden, junge Neonazis, die den Holocaust leugnen, müssen zB in Innsbruck Geschichtsunterricht besuchen usw.
Dir scheint auch nicht bewusst zu sein, welch psychische, finanzielle, gesellschaftliche Belastung bereits ein Strafverfahren an sich für den Betroffenen darstellt. Habe noch nie einen Mandanten gehabt, der so ein Strafverfahren locker genommen hätte.
Gehe davon aus, dass Rönni überdies die außerstrafrechtlichen persönlichen Nachteile, die er erlitten hat (Vertragsauflösungen in der NHL und in Finnland), Lehre genug fürs Leben sind. Was da "eine Spende" und/oder (???) "Präventivarbeit" zusätzlich brächte, ist mir nicht klar.
Die "Revolution" des Systems, die Du forderst", ist in Wahrheit ein "älterer Hut". In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts hat man beginnend in Schweden Stellungspflichtige bei den Musterungen unter Zusicherung der Anonymität befragt, ob, wie oft und welche Straftaten sie schon begangen haben. Da war alles dabei, von Diebstahl über Nötigungen, gefährliche Drohungen, Körperverletzungs- und Sexualdelikte bis hin zu Mord. Und dann hat man die "Verbrecherkarrieren" der Jugendlichen, deren Taten entdeckt und die sanktioniert worden sind, mit denen der Jugendlichen verglichen, die im Dunkelfeld geblieben sind.
Das vor allem für Staatsanwälte und Strafrichter überraschende Ergebnis: Die Jugendlichen, die im Dunkelfeld geblieben sind, sind deutlich weniger rückfällig geworden als diejenigen, die durch die Maschine der Strafjustiz mussten.
Wie erklärt man dieses Phänomen? Wir alle richten unser Leben stark nach den Erwartungen anderer an uns aus. Der Kassier am Bankschalter ist g'schneuzt und kampelt, trägt Krawatte und spricht höflich mit den Kunden; der Diskjockey, jedenfalls der zu meiner Zeit, war ein bunter, wilder Hund usw.
Wenn jetzt ein vor allem jugendlicher Verdächtiger von Kriminalpolizisten vernommem, von der Staatsanwaltschaft angeklagt und dann in einer öffentlichen Hauptverhandlung gehört und vom Strafgericht verurteilt und darüber in Medien auch noch berichtet wird, dann kann es passieren, dass er die ihm dabei zugeschriebene Rolle als "Verbrecher" innerlich akzeptiert. Und sich in Zukunft wie ein solcher verhält (Stigmatisierungstheorie, labeling approach).
Um das zu vermeiden, hat man die "Diversion" (englisch für Umleitung) unter Verzicht auf ein förmliches Strafverfahren in Österreich zunächst bei Jugendlichen und seit 2000 auch bei Erwachsenen geschaffen. Der Sachverhalt muss geklärt sein, der Verdächtige muss "Verantwortung" für die Tat übernehmen und das Angebot annehmen und dann auch leisten zu gemeinnützigen Leistungen (zB in einer Seniorenresidenz) oder zur "Zahlung eines Geldbetrags ("Spende" an die Republik!) oder zum "Tatausgleich" (Entschuldigung beim Opfer, Schadenersatzzahlung). Nichtinvasiv sind dabei die "Bestimmung einer Probezeit mit oder ohne Beigabe eines Bewährungshelfers" (mit Widerrufsmöglichkeit der diversionellen Erledigung und Durchführung des regulären Strafverfahrens).
Diversionelle Erledigungen haben in Österreich die Zahl gerichtlich verurteilter Personen pro Jahr von rund 50.000 (bis zum Jahr 2000) halbiert.
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die Opfer (egal ob Missbrauch oder Mobbingopfer) müssen mit den Konsequenzen auch ihr lebenlang damit verbringen, warum soll es also nicht auch den Tätern so gehen?
Weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Vergeltung weder dem Verbrechensopfer, noch der Gesellschaft irgendetwas Positives bringt. Im Gegenteil alles noch schlimmer macht, als es ohnedies schon durch die Straftat ist. Nur Staaten wie Saudi-Arabien haben das noch nicht kapiert und hacken weiterhin ohne Ende Köpfe ab.
Spezialprävention = Verhinderung des Rückfalls des Verurteilten ist in Europa seit 150 Jahren auch und gerade dank des Österreichers Franz von Liszt Strafzweck vieler Strafrechtsordnungen neben der Generalprävention = Verhinderung von Taten potentieller Täter, die vor gut 250 Jahren die bis dahin herrschende Idee der Vergeltung abgelöst hat: Beim Vollzug von Freiheitsstrafen soll durch (Re)Sozialisierung = (Wieder)Eingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft samt ihren für das friedliche, gewaltfreie Zusammenleben wichtigen Werten der Rückfall verhindert werden (Berufsausbildung, Antiaggressionstraining usw).
Insbesondere wie hier bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahre alt) und jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre) ist die Spezialprävention DER PRIMÄRE Strafzweck. Das Jugendgerichtsgesetz - übrigens ein österreichischer Exportartikel in die ganze Welt seit 1928 - ordnet wegen der ungewollt auch negativen Wirkungen von Strafsanktionen an ( "Gefängnisse sind die Hochschulen des Verbrechers"), dass so weit wie möglich auf den Vollzug von Freiheitsstrafen verzichtet wird und dass statt dessen mit Bewährungshilfe usw das Ziel der Rückfallsverhinderung erreicht wird.
Spät, aber doch ist in unserer Rechtsordnung auch das Verbrechensopfer zu Rechten gekommen wie dem Recht, über das Strafverfahren informiert zu werden, sich dem Strafverfahren zur Durchsetzung von Schadenersatz als Privatbeteiligter anzuschließen, sich dabei auch durch Opferschutzverbände vertreten zu lassen, finanzielle Unterstützung und Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz und psychosoziale Prozessbegleitung zu erhalten usw bis hin zum Gesetz zur Förderung von Einrichtungen der Opferhilfe wie dem "Weißen Ring".
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forever good
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Wann geht diese bescheidene und noch dazu um einen Monat verspätete Schafskälte endlich vorbei, ich brauch Wetter, das zu diesem Sound passt! Fix, amoi!
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Kannte ich so detailliert nicht - allerdings ist mein Horizont, was "Verjazzen" von Bach angeht, auch nicht gross. Aber so weit waren sie dann zeitlich doch nicht auseinander - 66 hatte Chick Corea sein erstes Solo-Album
Ja, eh. Auf seinem ersten Album (1966; "Tones for Joan's Bones") spielt er allerdings in einem Trio und definitiv nicht Bach.
Wie mcguy treffend angemerkt hat, haben viele "Jazzer" seit jeher auch Stücke von Bach auf ihre jeweilige Art interpretiert.- viele haben ja (auch) klassisches Klavier gelernt und sind da an den Etüden von Bach nicht vorbei gekommen. Und dass die Musik von J.S.Bach genial ist, darüber gibt es keine zwei Meinungen.
Ich war ja bis heute, keine Ahnung warum, der festen Meinung, Jaques Loussier und seine Mitspieler im "Play Bach Trio" wären Helveten gewesen. Und hab´ mich daher wegen dem "Und wer hat´s erfunden?" (das Ricola) dazu hinreißen lassen, dem Jaques Loussier die "Erfindung" des Bach-Verjazzens zuzuschreiben, was so nicht stimmt.
Was aber schon stimmt, dass dieses Tro zunächst ausschließlich Bach-Musik gespielt hat (später haben sie auch andere, mordernere Komponisten in ihr Repertoire aufgenommen und Jaques Loussier hat selbst auch komponiert).
Auch wenn dieses Trio kommerziell sehr erfolgreich damit gewesen ist, würde ich seinen Beitrag nicht gering schätzen, zur Akzeptanz und damit zur Verbreitung des Jazz insbesondere unter Klassikfans beigetragen zu haben.
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Vielleicht so offentsichtlich, aber ich habe schon Chick Corea und Herbie Hancock auf Etuden improvisieren gesehen... und das ist sicher mehr als 25 Jahre her...
Der - ich korrigiere - Franzose Jaques Loussier (*1934 Angers, † 2019 Blois) hat laut Wiki das "Verjazzen" von Bach während seines Studiums "entdeckt" und 1959 mit "Play Bach Nr. 1" die erste einer Serie von Schallplatten mit seinem "Play Bach Trio" aufgenommen (bis 1999 sechs Millionen Stück verkauft).
Chick Corea war 1959 18 und Herbie Hancock 19 Jahre alt. Auch Friedrich Gulda und andere haben gelegentlich Musik von Sebastian Bach "verjazzt" aufgeführt. Jaques Loussier und sein "Play Bach Trio" aber haben das viele Jahre lang ausschließlich gespielt und zu Ihrer Trademark gemacht.
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Wahnsinn, die haucht sogar dem alten Bach noch jazzigen sound ein!
Und wer hat dieses dem Sebastian Jazz ein- und aushauchen erfunden?
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Ah - und aufgrund dieses Datums auch in der News-Reihenfolge auf der Homepage nicht an erster Stelle, sondern irgendwo mittendrin
Danke dir!Datum 4. April, zuvor schon verlängert mit den zwei Spielern, heute am 26. Juni auf der Club-Website so publiziert, auf dass sich die sehnsüchtig erwarteten "News" als Schnee vom vor dem 4. April herausstellen und auf der Timeline der Website daher zurück gereiht werden. Und schlußendlich, les ichg'rad, wird vordatiert, damit der längst geschmolzene Aprilschnee wie neu ausschaut.
Das ist "Slapstick" pur. Die g'hören alle auf die Bretter, die die Welt bedeuten.
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Zu Owre eine andere Sichtweise:
Ist dieser vielleicht nicht mehr der Scorer wie er bei den PIV war und keiner der ICE Clubs wollte ihn, bis auf die Haie?
So wie der Fuchs gesagt hat, dass die Trauben sauer sind?
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Kann das sein , dass die Aussenwirkung der PIV schon so katastrophal ist, dass da kein Spieler mehr hin will?
Die Sache scheint viel banaler zu sein. Bis vor gut zwei Wochen haben die Verantwortlichen nicht gewusst, ob die PIV aus finanziellen Gründen überhaupt an der ICEHL-Saison 2025/26 teilnehmen können. Das scheinen sie inzwischen im positiven Sinn der PIV geklärt zu haben. Also starten sie jetzt damit, eine Mannschaft zusammen zu stellen und sondieren, was der Markt an für die PIV leistbaren Transferkartenspielern anbietet, und schlagen zu, wenn es für beide Seiten jeweils passt. Das braucht Zeit.
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... ich habe über 1 Jahr lang keinen Sieg live gesehen 😂). ...
again: "Reimbeidl" der Saison 2024/25.
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Jeder Tag, wo man nichts veröffentlicht, ist ein verlorener Tag. Warum das alles überhaupt ...
Die warten auf den "Sommerschlussverkauf", wenn alles für wenig Geld rausgehaut wird. Fix.
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Wenn der Blues einer Münchnerin mit ihrer B3 von Hammond einfährt. "Sauwa Diandl ! ", sag' i! "Sauwa!".
Nachschlach, der zeigen soll, wie viel Frau Dennerlein im Laufe der Zeit auf diesem Instrument noch zulegen konnte. Das ist Perfektion.
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Amici, so unglaublich unrund, wie das bei den Pionieren in Feldkirch auch heute noch - nach Beginn des Online-Dauerkarten-Handels ! - läuft, hilft nur noch "hoffen und beten". Fix.
Also: "Ruht! Helm ab zum Gebet!"
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und er hat gerade unterschrieben...
https://www.hcinnsbruck.at/news/haie-holen-ex-liga-mvp
„Ich freue mich sehr, Teil einer so großartigen Organisation zu werden"
Netter Zug der HCI-Verantwortlichen mit dieser Meldung bis heute Nachmittag gewartet zu haben, um den PIV nicht den heute Früh freigeschalteten Online-Dauerkartenverkauf zu verhageln.
Möchte nicht wissen, wie viele PIV-Fans heute Vormittag keine Dauerkarte gebucht hätten, hätten sie gewusst, dass Steven Owre nicht als erster und bis dato einziger Transferkartenspieler bei ihnen, sondern beim Konkurrenten im Herzen der Alpen unterschreiben wird.
Well done, HCI!