Du meinst eine AG wäre die bessere Lösung?
In Anbetracht der Stakeholder und der Wichtigkeit in der Region, denke ich kann man einen EC VSV ohne Kontrolle nicht einfach so schalten und walten lassen. Vor allem in Hinblick auf den Einsatz von öffentlichen Geldern. Hätten wir einen 2. Verein als interne Konkurenz für den Erhalt von öffentlichen Mittel, würde ich nicht die AG bevorzugen. So könnte ein Beteiligungsmodell auch Mitsprache einräumen und ggf. Verlustvorträge könnten kreative Anreize bieten?
In der GMBH kontrollierst den GF absolut durch die Gesellschafter oder einen nicht zwinglichen Aufsichtsrat. In der AG ist der Vorstand nicht weisungsgebunden, das macht das System politunabhängiger, klar mit Risiken durch die absolute Eigenverantwortung des Vorstandes, aber das würde es spannend machen. Das Kontrollorgan Aufsichtsrat ist mandatory, was ja in der GMBH erst ab gewisse Parameter schlagend wird.
Mich würde ja die derzeitige rechtliche Struktur interessieren. Welche Funktion die 6 Herren innehaben und durch wen legitimiert? Fragen über Fragen.....wenn der Verein der 100%ige Eigentümer also Gesellschafter ist, dann kann nur der Verein den Aufsichtsrat & GF bestimmen. Dazu müsse irgendwer im Verein ein ausserodentliche GV veranlassen, abhalten und exekutieren. Es stellt sich dann die Frage wer sind die Mitglieder aus denen der Vereinsvorstand umgegründet wird. Ab wann hat man ein Wahlrecht.... alles spanne de Fragen....