So, um noch etwas mehr Licht (???) ins Dunkel zu bringen, hier ein paar Einträge aus dem BWL Forum. Der erste ist die Antwort von Kalt auf einen Brief eines Fans (Übrigens cool ist die Signatur von Kalt "Präsident" - ich hab glaub ich nicht den Kalt gewählt):
[QUOTE]Zitat
Sehr geehrter Herr Fischer!
Gestatten Sie mir, dass ich versuche einiges doch richtig zu stellen:
Seit 1976 bin ich nunmehr im Vorstand des ÖEHV, 20 Jahre lang war ich
Verbandskapitän und seit 1996 bin ich Präsident des ÖEHV; als Funktionär
des KAC bin ich 1976 - ich war in der Vorsaison noch Trainer des KAC -
ausgeschieden; ich bin auch nicht - wie dies anscheinend in der Zeitung
steht - Ehrenpräsident des KAC; obwohl ich nicht verleugne, dass ich einen
"fürchterlichen Fehler" habe - ich stamme aus Klagenfurt, wohne nach wie
vor in Klagenfurt und versuche, um mich am Laufenden zu halten, die
BL-Spiele - speziell in Villach und Klagenfurt - zu besuchen.
Seit 21.12.2002 - bei einer Sitzung der BL-Vereine in Klagenfurt - wissen
alle Klubs, dass eine Anmeldung eines Spielers ab einem bestimmten
Zeitpunkt nicht mehr möglich ist. Konkret hat man z.b. aus Linz behauptet,
dass der Spieler Setzinger bei Linz noch gemeldet sei. Laut der Meldekartei
des ÖEHV darf ich Ihnen aber mitteilen, dass Setzinger im Sommer 2002 (das
genaue Datum ist jederzeit im Büro des ÖEHV zu erfahren) ordnungsgemäß bei
Linz abgemeldet wurde.
Desweiteren gibt es einen einstimmigen Beschluss aller Präsidenten der
BL-Vereine, wonach nach ihrem Wunsch Spieleranmeldungen von Österreichern,
die im Ausland gespielt haben, nicht mehr genehmigt werden soll. Da dieser
Beschluss ein Schutz für all jene Vereine darstellen soll, die nicht
finanzielle Ressourcen haben bzw. soll durch diesen Beschluss nicht der
eine oder andere Verein, der seine Spieler eben seine Spieler im Ausland
hat, bevorzugt sein, dass er diese in der entscheidenen Phase der
Meisterschaft wieder heimholt. Damals ging es um die zwei Vereine KAC und
VSV, da diese ja die meisten Spieler im Ausland hatten. Im Interesse einer
ausgeglichenen Liga haben sich damals beide Klubs bereiterklärt, auf
Rückholaktionen zu verzichten.
Ich habe den Vereinen in ihrem eigenen Interesse diese Dinge mitgeteilt,
und habe letztlich eine Interpretation der Durchführungsbestimmungen, wie
sie der Verband sieht, zur Kenntnis gebracht.
Ich darf Ihnen diesen entscheidenden Punkt ebenfalls zur Kenntnis bringen:
Im § 7 der Durchführungsbestimmungen für die heurige Saison wird u.a. die
Spielberechtigung behandelt.
zur Klarstellung darf ich Ihnen den Punkt 5 und 6 der
Durchführungsbestimmungen zur Kenntnis bringen:
"Punkt 5" Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur
bis zum Ende des ersten Grunddurchganges möglich (Punkteteilung). Dasselbe
gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie
noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind.
"Punkt 6" Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden
nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich.
Bei der Interpretation der Punkte 5 und 6 kommt es anscheinend zu
verschiedenen Auslegungen dieser Bestimmungen. Der ÖEHV hat sich veranlasst
gesehen, eine Interpretation den Vereinen bekanntzugeben.
Ich habe daher namens des ÖEHV den Vereinen mitgeteilt und festgehalten:
"dass ein Wechsel, wie im Punkt 6 der Durchführungsbestimmungen angeführt,
nur dann möglich ist, wenn dieser Spieler bis zur im Punkt 5 der
Durchführungsbestimmungen angeführten Punkteteilung in Österreich
angemeldet war und an der laufenden Meisterschaft teilgenommen hat. Nur
diese Spieler können aufgrund des Punkt 5 der Durchführungsbestimmungen im
Rahmen der 48-Stunden-Regelung nach Ende des gesamten Grunddurchganges
innerhalb der österreichischen Liga ausgewechselt werden".
Österreichische Spieler die nicht in die von mir oben erwähnte Kategorie
fallen, sind daher in der heurigen Saison nicht mehr spielberechtigt.
Ich hoffe, dass ich damit einiges klarstellen konnte und verbleibe
mit sportlichen Grüßen
Dr. Dieter Kalt
Präsident
[/QUOTE]
Und hier noch ein Beitrag von Günther Hammer (Vienna Capitals Manager):
[QUOTE]Zitat
Hallo Fans des BW Linz und des Österreichischen Eishockeysports!
Ich verfolge sehr gerne alle Foren und auch Gästebücher der ÖEL Teams. Auf den interessanten Brief von Dr. Kalt möchte ich einige kleine Details hinzufügen, die der Sache ein wenig Licht bringen.
Ja, es gab ein Gentleman Agreement, das wurde im Januar 2002 von allen Teams mitbestätigt. Es hatte zum Inhalt, dass eben Spieler wie Kalt, Brander, Hohenberger, etc. nicht nach deren Sasisonende in die laufende österr. Liga einsteigen sollten. Und damit ist es auch schon gesagt:
"laufende Liga - 2001-2002"
An dieses Agreement haben sich alle Teams gehalten. Dr. Kalt schreibt und zitiert die Durchführungsbestimmung, §7:
5.) Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur bis zum Ende des ersten Grunddurchgangs möglich (Punkteteilung). - alles klar definiert - alles okay!
Dasselbe gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind. -
also somit alle anderen auch.
so und hier ist der Haken, a u c h !!!!! wenn sie im Ausland tätig sind, egal.....
6.) Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich. - alles okay - keiner meldet vorher an, sondern nach dem 9.März.
Es ist also klar definiert, dass österreichische Spieler nur bis Ende der 1. Runde des Grunddurchganges wechseln dürfen und 48 Std. nach Ende des gesamten Grunddurchganges. Es ist hiermit vollig logisch, dass auch Spieler wie O. Setzinger, egal ob in Österreich gemeldet ist, oder nicht, als auch Phillippe Lakos, der nicht in einem österr. Team gemeldet ist, spielen dürfen.
Was will ich damit sagen: Ganz klar, es können somit alle Spieler, egal ob im Ausland gemeldet, oder nicht, spielen.
Da wir nun einmal Berufseishockey in Österreich haben und Teams wie Linz und Wien als "Newcomber" hoffentlich die gleichen Auffassungen zu den Regeln haben, kann eine Verbietung seitens des Verbandes nur eine willkürliche Aktion mit einem bestimmten Hintergrund haben, den man aber für sich selber suchen muss.
Nochmals zum Gentleman Agreement: Auch die Reglementierung der Ausländer - 4 für alle Teams, ausser VSV und KAC ist ein GA und ist in den Durchführungsbestimmungen genau verankert. Warum ist dann das GA, dass lt. Dr. Kalt existiert, nicht in den Durchführungsbestimmungen eingetragen?
Aber hier gilt eben, daraus zu lernen und genau zu definieren, was Sache ist, und nicht wie bisher nur oberflächlich zu regulieren.
Wir haben die Angelegenheit prüfen lassen und der Informationsstand ist eindeutig: Wenn der Verband die Anmeldungen "aller" Spieler, insbesonders Oliver und Phillippe Lakos, nicht annimmt, gleicht es einem Berufsverbot, dass wohl einzigartig in Österreich ist un das sollte jedem klar sein.
[/QUOTE]
Es geht also mehr oder weniger um die Auslegung des Begriffs "Wechsel", so wie ich das aus der Geschichte auf Hockeyfans.at herausgelesen habe. Die Wiener haben die Anwälte ohnehin schon eingeschaltet - bin gespannt, was wirklich rauskommt.
Ich hoffe nur, dass bald eine Ende herausschaut, denn diese Diskussionen schaden nur der Liga und v.a. dem Sport.
[QUOTE]Zitat
Sehr geehrter Herr Fischer!
Gestatten Sie mir, dass ich versuche einiges doch richtig zu stellen:
Seit 1976 bin ich nunmehr im Vorstand des ÖEHV, 20 Jahre lang war ich
Verbandskapitän und seit 1996 bin ich Präsident des ÖEHV; als Funktionär
des KAC bin ich 1976 - ich war in der Vorsaison noch Trainer des KAC -
ausgeschieden; ich bin auch nicht - wie dies anscheinend in der Zeitung
steht - Ehrenpräsident des KAC; obwohl ich nicht verleugne, dass ich einen
"fürchterlichen Fehler" habe - ich stamme aus Klagenfurt, wohne nach wie
vor in Klagenfurt und versuche, um mich am Laufenden zu halten, die
BL-Spiele - speziell in Villach und Klagenfurt - zu besuchen.
Seit 21.12.2002 - bei einer Sitzung der BL-Vereine in Klagenfurt - wissen
alle Klubs, dass eine Anmeldung eines Spielers ab einem bestimmten
Zeitpunkt nicht mehr möglich ist. Konkret hat man z.b. aus Linz behauptet,
dass der Spieler Setzinger bei Linz noch gemeldet sei. Laut der Meldekartei
des ÖEHV darf ich Ihnen aber mitteilen, dass Setzinger im Sommer 2002 (das
genaue Datum ist jederzeit im Büro des ÖEHV zu erfahren) ordnungsgemäß bei
Linz abgemeldet wurde.
Desweiteren gibt es einen einstimmigen Beschluss aller Präsidenten der
BL-Vereine, wonach nach ihrem Wunsch Spieleranmeldungen von Österreichern,
die im Ausland gespielt haben, nicht mehr genehmigt werden soll. Da dieser
Beschluss ein Schutz für all jene Vereine darstellen soll, die nicht
finanzielle Ressourcen haben bzw. soll durch diesen Beschluss nicht der
eine oder andere Verein, der seine Spieler eben seine Spieler im Ausland
hat, bevorzugt sein, dass er diese in der entscheidenen Phase der
Meisterschaft wieder heimholt. Damals ging es um die zwei Vereine KAC und
VSV, da diese ja die meisten Spieler im Ausland hatten. Im Interesse einer
ausgeglichenen Liga haben sich damals beide Klubs bereiterklärt, auf
Rückholaktionen zu verzichten.
Ich habe den Vereinen in ihrem eigenen Interesse diese Dinge mitgeteilt,
und habe letztlich eine Interpretation der Durchführungsbestimmungen, wie
sie der Verband sieht, zur Kenntnis gebracht.
Ich darf Ihnen diesen entscheidenden Punkt ebenfalls zur Kenntnis bringen:
Im § 7 der Durchführungsbestimmungen für die heurige Saison wird u.a. die
Spielberechtigung behandelt.
zur Klarstellung darf ich Ihnen den Punkt 5 und 6 der
Durchführungsbestimmungen zur Kenntnis bringen:
"Punkt 5" Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur
bis zum Ende des ersten Grunddurchganges möglich (Punkteteilung). Dasselbe
gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie
noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind.
"Punkt 6" Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden
nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich.
Bei der Interpretation der Punkte 5 und 6 kommt es anscheinend zu
verschiedenen Auslegungen dieser Bestimmungen. Der ÖEHV hat sich veranlasst
gesehen, eine Interpretation den Vereinen bekanntzugeben.
Ich habe daher namens des ÖEHV den Vereinen mitgeteilt und festgehalten:
"dass ein Wechsel, wie im Punkt 6 der Durchführungsbestimmungen angeführt,
nur dann möglich ist, wenn dieser Spieler bis zur im Punkt 5 der
Durchführungsbestimmungen angeführten Punkteteilung in Österreich
angemeldet war und an der laufenden Meisterschaft teilgenommen hat. Nur
diese Spieler können aufgrund des Punkt 5 der Durchführungsbestimmungen im
Rahmen der 48-Stunden-Regelung nach Ende des gesamten Grunddurchganges
innerhalb der österreichischen Liga ausgewechselt werden".
Österreichische Spieler die nicht in die von mir oben erwähnte Kategorie
fallen, sind daher in der heurigen Saison nicht mehr spielberechtigt.
Ich hoffe, dass ich damit einiges klarstellen konnte und verbleibe
mit sportlichen Grüßen
Dr. Dieter Kalt
Präsident
[/QUOTE]
Und hier noch ein Beitrag von Günther Hammer (Vienna Capitals Manager):
[QUOTE]Zitat
Hallo Fans des BW Linz und des Österreichischen Eishockeysports!
Ich verfolge sehr gerne alle Foren und auch Gästebücher der ÖEL Teams. Auf den interessanten Brief von Dr. Kalt möchte ich einige kleine Details hinzufügen, die der Sache ein wenig Licht bringen.
Ja, es gab ein Gentleman Agreement, das wurde im Januar 2002 von allen Teams mitbestätigt. Es hatte zum Inhalt, dass eben Spieler wie Kalt, Brander, Hohenberger, etc. nicht nach deren Sasisonende in die laufende österr. Liga einsteigen sollten. Und damit ist es auch schon gesagt:
"laufende Liga - 2001-2002"
An dieses Agreement haben sich alle Teams gehalten. Dr. Kalt schreibt und zitiert die Durchführungsbestimmung, §7:
5.) Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur bis zum Ende des ersten Grunddurchgangs möglich (Punkteteilung). - alles klar definiert - alles okay!
Dasselbe gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind. -
also somit alle anderen auch.
so und hier ist der Haken, a u c h !!!!! wenn sie im Ausland tätig sind, egal.....
6.) Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich. - alles okay - keiner meldet vorher an, sondern nach dem 9.März.
Es ist also klar definiert, dass österreichische Spieler nur bis Ende der 1. Runde des Grunddurchganges wechseln dürfen und 48 Std. nach Ende des gesamten Grunddurchganges. Es ist hiermit vollig logisch, dass auch Spieler wie O. Setzinger, egal ob in Österreich gemeldet ist, oder nicht, als auch Phillippe Lakos, der nicht in einem österr. Team gemeldet ist, spielen dürfen.
Was will ich damit sagen: Ganz klar, es können somit alle Spieler, egal ob im Ausland gemeldet, oder nicht, spielen.
Da wir nun einmal Berufseishockey in Österreich haben und Teams wie Linz und Wien als "Newcomber" hoffentlich die gleichen Auffassungen zu den Regeln haben, kann eine Verbietung seitens des Verbandes nur eine willkürliche Aktion mit einem bestimmten Hintergrund haben, den man aber für sich selber suchen muss.
Nochmals zum Gentleman Agreement: Auch die Reglementierung der Ausländer - 4 für alle Teams, ausser VSV und KAC ist ein GA und ist in den Durchführungsbestimmungen genau verankert. Warum ist dann das GA, dass lt. Dr. Kalt existiert, nicht in den Durchführungsbestimmungen eingetragen?
Aber hier gilt eben, daraus zu lernen und genau zu definieren, was Sache ist, und nicht wie bisher nur oberflächlich zu regulieren.
Wir haben die Angelegenheit prüfen lassen und der Informationsstand ist eindeutig: Wenn der Verband die Anmeldungen "aller" Spieler, insbesonders Oliver und Phillippe Lakos, nicht annimmt, gleicht es einem Berufsverbot, dass wohl einzigartig in Österreich ist un das sollte jedem klar sein.
[/QUOTE]
Es geht also mehr oder weniger um die Auslegung des Begriffs "Wechsel", so wie ich das aus der Geschichte auf Hockeyfans.at herausgelesen habe. Die Wiener haben die Anwälte ohnehin schon eingeschaltet - bin gespannt, was wirklich rauskommt.
Ich hoffe nur, dass bald eine Ende herausschaut, denn diese Diskussionen schaden nur der Liga und v.a. dem Sport.