so, gefunden:
DÖM 2009/10 - Durchführungsbestimmungen der österreichischen Meisterschaften
ZitatAlles anzeigen§ 12 BEGLAUBIGUNG DER WETTSPIELE
2) In folgenden Fällen sind Wettspiele nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis zu
beglaubigen:
i) Abbruch des Spieles ohne Verschulden eines Vereins: Neuaustragung.
Wurden bereits zwei volle Spieldrittel gespielt, kann ein Nachtragsspiel angeordnet
werden. Bei einem Nachtragsspiel muss ein volles Spieldrittel unter Übernahme des
Spielstandes zum Zeitpunkt des Abbruches ausgetragen werden.
Bei Durchführung eines Nachtragsspieles (restliche Spielzeit) sind nur jene Spieler
spielberechtigt, die am Tage des nicht vollendeten Spieles am Spielbericht
aufgeschienen sind. Wird ein Spiel wenige Minuten vor Schluss abgebrochen und
kann in den fehlenden Minuten nach menschlichem Ermessen die bis dahin
führende Mannschaft den Sieg nicht mehr verlieren, kann das Spiel mit dem beim
Abbruch gegebenen Resultat beglaubigt werden.
Bei Neuaustragung eines Spieles sind alle Spieler spielberechtigt, die zum
Zeitpunkt des Spieles für den Verein spielberechtigt waren
das heißt, es dürfte nur das letzte drittel fertig gespielt werden.
wenn man jetzt die reisekosten und den spielstand bedenkt, wärs wahrscheinlich besser gewesen, das spiel mit dem nicht gereingten eis fertig zu spielen!