ist ja gut. ich wollte dir nicht zu nahe treten, sorry. ich wette, trotzdem , dass das irgendwo so steht. wär's denn ein problem für dich, wenn er als unbescholten gälte/gülte/göltat? (keine ahnung wie man das richtig beugt)
im konjunktiv I "gelte"
im konjunktiv II "gälte" oder "gölte" (beides möglich..)
gratton ist kein unbeschriebenes blatt und wenn man seine unbescholtenheit als milderungsgrund anführen würde, führte man diese aussage selbst ad absurdum.
ich möchte da jetzt keine vergleiche zu anderen strafen ziehen, weil das kaum sinnvoll möglich ist. der strafsenat hat heuer - was die relationen der ausgesprochenen strafen zueinander angeht - schon einige male ins klo gegriffen. das kann man nicht mehr gerade rücken, egal ob man gratton 2 oder 200 spiele sperrt.
für den einzelfall halte ich die hier mindeststrafe von 2 spielen für angemessen, auch die begründung halte ich für plausibel.
was ein ungar/slowene/kroate für diese aktion bekommen hätte, kann und will ich jetzt nicht mutmaßen!