Alles anzeigenAlso, wenn Grafenthin wirklich eingebürgert werden sollte, frag ich mich als Jurist, wie das gehen soll...im Staatsbürgerschaftsgesetz findet sich da keine Deckung.
§ 10. (1) Die Staatsbürgerschaft darf einem Fremden, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nur verliehen werden, wenn er sich seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat und davon zumindest fünf Jahre niedergelassen war.
Wie sich dass ausgehen soll, wo er doch bis 2018 bei Dresden gespielt hat, würde mich interessieren.
Und dass bei ihm die Verfassungsbestimmung vom Abs 6 zieht, wo steht, dass die Voraussetzungen des Abs 1 Z1 und 7 sowie des Abs 3 entfallen, wenn die Breg bestätigt, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt, kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen.
Aber würde mich freuen, wenn ich falsch liege
Grafentin ist seit 15 Jahren in Österreich gemeldet und wohnt hier. Ich glaub sogar, dass es bei ihm das kleinere Problem sein wird (Tests).
Das ist ja die Krux, wie planen? Du kannst jetzt keinen 2. Verteidiger verpflichten, da va die Einbürgerung von Grafenthin aus meiner Sicht sehr fraglich, zumindest nicht 100% sicher ist.
Ich denke wir holen, vollkommen umabhängig vom Ausgang der Staatsbürgerschaften zwei Verteidiger. Im schlimmsten Fall zahlst einen Legio vorne, fürs auf der Tribüne sitzen. Wenn sich wer verletzt bist aber sowieso froh...