Zu dem ganzen Komplex habe ich eine mir bekannte Juristin befragt. Hier ist ihre Stellungnahme dazu:
Spontan fallen mir zur Rechtslage zwei Ansatzpunkte ein:
- Nicht EU-Ausländer und EU Staatsbürger aus den neuen Beitrittsländern bedürfen - um einen Job in Österreich ausüben zu können - einer Beschäftigungsbewilligung. Eishockeyspielern wird diese Beschäftigungsbewilligung als so genannte Schlüsselarbeitskräfte erteilt. Diese Art der Beschäftigungsbewilligung setzt aber, neben einem bestimmten Mindestentgelt voraus, dass österreichische Arbeitskräfte, die den Job, für die die Bewilligung beantragt wird, machen könnten, nicht vorhanden sind. Gibt es in Zukunft aber arbeitslose österreichische Eishockeyspieler, so könnte die Erteilung des Beschäftigungstitels für Nicht EU-Ausländer und EU-Staatsbürger aus den Oststaaten theoretisch daran scheitern, dass auch adäquate österreichische Arbeitskräfte vorhanden sind.
- Sportverbände sind aufgrund ihrer monopolistischen Stellung, zumindest mittelbar, an die Grundrechte gebunden. Eines der Grundrechte, das das Staatsgrundgesetz aus 1867 und die Europäische Menschrechtskonvention gewährt, ist jenes auf Erwerbsfreiheit. Wird die Erwerbsausübung durch die Statuten eines Verbandes unmöglich gemacht bzw. massiv erschwert, dann könnte sich möglicherweise aus diesem Gesichtspunkt heraus ein Problem ergeben.
Genauere und nähere Infos werde ich am Montag nachliefern.
Zusammenfassend kann man sagen: Zu diesem Thema gibt es mit Sicherheit keine großartigen Lehrmeinungen oder umfangreiche Judikatur. Die Frage ist aber definitiv spannend und schreit regelrecht nach einer genaueren Betrachtung.
Soweit eine Meinung einer Juristin - Fortsetzung folgt...