Das Steuerthema betrifft die VEU und nicht die Pioneers, das sind zwei paar Schuhe.
Das Steuerthema betrifft nicht die Pioneers GmbH als solches, aber sehr wohl deren operative Handlungsfähigkeit in Person des Geschäftsführers und des Sportlicher Leiters.
Der Vorstand eines Vereines bestellt einen oder mehrere Geschäftsführer und diese haben für eine ordentliche Buchführung zu sorgen und haften auch dafür. Der Vorstand kann nur dann belangt werden, sollte dieser davon gewusst haben oder sogar die Geschäftsführer dazu angestiftet haben. Gerne lassen wir uns aber hier auch wieder von VincenteCleruzio fachmännisch aufklären.
Sollte deine Argumentation stimmen, wieso zieht dann die VKW das Sponsoring bei den Pioneers zurück - was ist der Grund??