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Ja schwieriges Thema... Aber Vergewaltigung ist halt kein Kavalliersdelikt und ohne Grunde bekommt als minderjähriger nicht so einfach eine Haftstrafe. Er sagt er kann sich nicht mehr erinnern an den Vorfall... Grundsätzlich bin ich schon auch der Meinung, dass sich Menschen eine zweite Chance verdient haben aber persönlich würd ich von so einer Verpflichtung einen weiten Bogen amchen
"Rönni wurde nach finnischem Recht wegen Vergewaltigung angeklagt, das das Verbrechen als nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unabhängig von der vorherigen Intimität definiert."
es wird halt nirgends erwähnt was genau die "sexuelle Handlung" war und laut finnischem recht fallen folgende dinge auch schon unter diesen punkt
Beispiele für sexuelle Handlungen im finnischen Recht:
- Berühren von Geschlechtsteilen, Brüsten oder Gesäß
- Erzwungenes Küssen oder Streicheln mit sexuellem Bezug
- Masturbation in Gegenwart einer anderen Person (wenn unerwünscht)
- Zurschaustellung der Genitalien („exhibitionism“)