Alles anzeigenIn jeder Strafrechtsordnung dieser Welt und auch in den Hockeyregeln der IIHF sind bei der Strafandrohung und Strafzumessung negativen Folgen eines Vergehens zu berücksichtigen: Sie führen zu härteren Sanktionen.
So auch in der hier einschlägigen Norm der IIHF, wo für einen Kniecheck ohne Verletzungsfolge "mindestens" eine kleine Bankstrafe (2 Minuten) angedroht ist; aber für einen Kniecheck mit Verletzungsfolge zwingend eine "große Bankstrafe" (5 Minuten) plus Spieldauer-; oder gar gleich eine Matchstrafe angedroht sind.
RULE 153 – KNEEING
DEFINITION: A skater who extends his knee for the purpose of making
contact with an opponent.
i. A skater who uses his knee to make contact with an opponent will
be assessed at least a minor penalty.
ii. A skater who injures or recklessly endangers an opponent by kneeing
will be assessed a major penalty and automatic game-misconduct
penalty or match penalty.,
Die Matchstrafe hat er ja erhalten.