Frage an die Rechtsgelehrten:
Mit einer Selbstanzeige deklariere ich mein Vergehen gegenueber der Behoerde un kooperiere , der in diesem Zusammenhang erhobene Sachverhalt beinhaltet strafbare Handlungen einer anderen Person , diese HandlungEn werdeN durch Ermittlungen der Staatsanwalt festgestellt und ein Verfahren ( Anklage ) oder Einstellung der Ermittlungen folgt ; oder ???