Hahaha, typisch österreichisch! Grundsätzlich verboten, aaaaber...! Interessant wirds dann mit dem Militär, wenn er zwei oder drei Staatsbürgerschaften hat wo Wehrpflicht herrscht. Muss er dann überall gehen, wird ihm dann die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes bei Eintritt ins Militär entzogen, wie schauts im Konfliktsfall aus, ...? Fragen über Fragen über Rechte und Pflichten. ![]()
Ich kann mir schon vorstellen, dass es juristisch und auch politisch schon recht lustig ist bzw. sein kann mehrere Staatsangehörigkeiten zu haben. Thema Ausbildung, Staatsbürgerpflichten, Sozialleistungen, ...!