Alles anzeigenAN ALLE RECHTSSUCHENDEN!!!!
Die erwähnte neue "321. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 und die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert werden (2. und 3. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung)"
ordnet in ihrem "Artikel 1 Änderung der Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021" unter anderem an:
„7. Dem § 23 wird folgender Abs. 5 angefügt:
‚(5) § 4 sowie § 5 Abs. 1 und 4 in der Fassung des Art. 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 treten mit 22. Juli 2021 in Kraft; gleichzeitig tritt § 8 Abs. 5 zweiter Satz außer Kraft.‘“Dieser § 8 Abs 5 zweiter Satz lautet: "Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen sonstiger Kultureinrichtungen wie insbesondere Theater, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsäle und -arenen gilt Abs. 2 und 4."
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass im Gegensatz zu den ebenfalls in § 8 Abs 5 Z 1 bis 4, aber erster Satz, erwähnten "Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive" für Kinos, Theater usw der § 4 Abs 1 Z 1 2. COVID-19-Öffnungsverordnung nicht gilt, der die Pflicht zum Tragen von Masken in geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten normiert.
Weil mit dem Wegfall des 2. Satzes des § 8 Abs 5 die "Ausnahme für die Kinos, Theater usw" hinsichtlich der Pflicht zum Tragen von Masken in geschlossenen Räumen wegfällt, gilt für Kinos, Theater usw wieder die allgemeine Maskentragepflicht. Habt´s mi!?
Als ob ich nichts Besseres zu tun hätte, als Licht ins Dunkel der geschissensten Disziplin der gesamten Juristerei zu bringen: dem austriakischen Verwaltungsrecht.
Danke Schön!
Allerdings gibt es in deiner verlinkten Verordnung 2x Abs. 4 des §23. Abs.5 gibts ned. Formalfehler? ![]()
Da ich mich gerade intensiv mit §12 und deren mitgültigen anderen §en auseinandersetze für eine "Zusammenkunft" am 07.08. und der §12 der Verordnung mit 28.07. ausser Kraft treten soll und somit eine verordnungslose Planung innerhalb einer 14 Tage Frist bis zum 07.08. (also Fristbeginn 23.07.) im verordnungsleeren Raum gemacht werden soll, fühle ich mich auch ein wenig im Stich gelassen.