Alles anzeigenJa eben.
Fakt ist: bei Kinos steht explizit
Abs 2+4.
Bei §4 gibt es aber keinen Abs 4 - ich vermute das es da um §8 geht wo Kinos ja eingeschlossen sind.
Und selbst wenn es §4 ist: es steht nichts von Abs 1 wo die Maske erwähnt wird, sondern Abs 2🤷🏻♂️
Ja, bei weiterem und wiederholten und genauerem lesen bezieht sich § 8 Absatz 5 letzter Satz auf §8 Abs 2 und 4.
Abs.2 dieses §8 verweist auf §1 Abs.1 Punkt 2 (= Nachweis) ; Abs.4 verweist auf den zu bestellenden Covid19-Beauftragten und ein auszuarbeitendes Covid-19 Präventionskonzept.
Es wird nicht explizit auf Maskenpflicht und nicht Maskenpflicht verwiesen, wenn das Kino (hier als konkretes Beispiel) nicht mit §4 Kundenbereiche erfasst ist, im Sinne von Betriebsstätte.
Gut, kann natürlich mit dem Covid-19 Präventionskonzept des Kinos eindeutig (Hausrecht) zur MNS (FFP2)-Tragepflicht verschärft werden.
EIne Aktzeptanz der Kinosbesucher jetzt mal aussen vor.
Aber die Mindestanforderung seh ich aus der Öffnungsverordnung nicht eindeutig heraus.