ZitatOriginal von EdiKAC
Wenn sie 52 Wochen innerhalb der letzten 24 Monate gemeldet waren (wenn sie nebenbei studieren, ist die Regelung noch toleranter) bekommen sie für die 3 Pausenmonate den höchsten AMS-Richtsatz ausbezahlt und müssen auf Grund ihrer Wiedereinstellungsgarantie durch ihren Arbeitgeber (neuer Vertrag!) innerhalb dieser 3 Monate nichteinmal zum Kontrolltermin beim AMS.
Wenn Du nebenbei studierst, bekommst Du normalerweise überhaupt nichts! Du musst dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen, ansonsten ist Asche mit Unterstützungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Da musst Du schon sehr gut Argumentieren können, wenn Du das als "Student" haben wolltest!