In dem Rechtsstreit zur Frage der Wirksamkeit des seinerzeitigen DEL-Gesellschafterbeschlusses
auf Ausschluss der Moskito Trend Sport GmbH (Essen) hat das OLG Köln am 08.01.2004 die Berufung
der Moskito Trend Sport GmbH, vertreten durch ihren Insolvenzverwalter, zurückgewiesen.
Die I. Instanz (LG Köln) hatte die Klage des Insolvenzverwalters gegen o.g. Gesellschafterbeschluss
abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nunmehr zu Gunsten der DEL in II. Instanz vom
OLG Köln bestätigt.