geschehen in der tiroler amateurliga...(TT von heute)
ein erfolgreicher stürmer der amateurliga, 125kg/höhe unbekannt, beruf metzger (!) wird beim stand von 6:2 in einem spiel, nachdem er bereits an vier toren beteiligt war, bei einem weiteren sturmlauf vom gegnerischen C (80kg/höhe unbekannt) open ice gecheckt. der metzger musste daraufhin wegen starker schulterschmerzen auf die bank, der gegnerische C ebenfalls, allerdings auf die für büßer (übertriebene härte). in der folge führte die schwere der verletzung (schulter, halswirbel) beim metzger zu berufsunfähigkeit und schadenersatzklage wegen übertriebener härte und verstoß gegen ein gentleman agreement (amateurspiel/vereinbarte `schonende spielweise´).
der gerichtsgang bis zum OLG endete erwartbar mit freispruch für den C auf grund von fehlender rechtswidrigkeit (wie von VincenteCleruzio auch in #22 beschrieben) : `So würde selbst regelwidriges Verhalten im Zuge eines Kampfsports nicht automatisch als rechtswidrige Handlung beurteilt. Im Wettstreit unvermeidliche, typische Regelverstöße begründen sohin keinen Sorgfaltsverstoß.
fazit, auch 45kg `masseunterschied´ schützen nicht vor groben gesundheitlichen/beruflichen folgen ; dem metzger alles gute für seine weitere zukunft...