Hallo Forum,
ich lese schon seit einiger Zeit mit und wollte nun mal angesichts eines Artikels in der Bild-Zeitung das Forum hier fragen, was es von der Sachlage hält.
Zusammengefasst verklagt ein deutscher Ex-Eishockeyprofi einen Gegenspieler, weil er nach Check und anschl. unglücklichen Aufprall auf der Bande querschnittsgelähmt ist. Streitsumme 800k EUR. Das könnte schon Konsequenzen für alle Kontaktsportarten haben denke ich.
LG, Stefan.

Eishockeyprofi klagt nach Check
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- eishockeyexperten.at
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StefanOOE -
9. September 2024 um 16:22
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Schwieriges Thema. Normalerweise müsste man sagen, dass dieses Risiko zu diesem Sport dazu gehört und eine Klage danach nicht gerade von Größe zeugt.
Andererseits bist ab so einer Verletzung halt weitgehend arbeitsunfähig und bist froh, wenn von irgendwo ein Geld her kommt, dass dir dein schweres Schicksal wenigstens ein bisschen erleichtert.
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Da geht es wohl eher darum, ob womöglich eine Versicherung Schadenersatz zahlt.
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Puhhh… Das is auf mehreren Ebenen ein ganz schwieriges Thema.
Auf juristischer Ebene wird zu klären sein, ob es sich um eine der Sportart nicht angemessene Härteeinlage gehandelt hat. Ich hab in der Vergangenheit mal ein bisschen dazu gelesen. Wenn bspw. bei einem Hobbyspiel „no contact“ vereinbart wird und jemand einen harten Check mit Verletzungsfolge fährt, dann kann man denjenigen belangen. Ob ein Check im Profisport (zumal wohl schon gesagt wurde, dass man dem Verursacher keine Schuld gibt) zu Schadenersatz führt, wage ich zu bezweifeln. Ein Schuldspruch dürfte jedenfalls maßgeblich für den gesamten Sport sein.
Auf persönlicher Ebene gibt es gleich zwei Tragödien. Einmal kann sich ein junger Mensch nicht mehr bewegen und weiß nicht, wie er sein Leben bestreiten soll. Auf der anderen Seite steht ein anderer junger Mensch, der damit leben muss, dass er sich vorwerfen muss, dass er einen anderen in den Rollstuhl gebracht hat und nun auch noch auf eine Summe verklagt wird, die er wohl nicht bezahlen kann. Keine Ahnung, ob es irgendwelche Haftpflichtversicherungen in diesem Bereich gibt.
Ich mag gar nicht tiefer über das Ganze nachdenken…
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- Offizieller Beitrag
Ich mag gar nicht tiefer über das Ganze nachdenken…
Warum nicht?
Unabhängig von den menschlichen dingen die du ansprichst geht's möglicherweise ja genau um die finanziellen Aspekte.
Vielleicht geht's darum das jeder Verein/Spieler eine entsprechende (Haftpflicht)versicherung abschließen muss.
Und als Hobby Verein wurde das dringend angeraten. In Anbetracht der Kosten mussten wir das aber ablehnen.
Vielleicht - und ich spekulieren hier ins blaue ohne etwas genauers zu wissen - geht's ja darum das eben solche Versicherungen abgeschlossen werden.
Ob das der Spieler selber macht oder der Verein der einen Spieler unter Vertrag nimmt dazu verpflichtet wird darüber sollen auch andere den Kopf zerbrochen
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Da geht es wohl eher darum, ob womöglich eine Versicherung Schadenersatz zahlt.
Inwiefern?
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Warum nicht?
Unabhängig von den menschlichen dingen die du ansprichst geht's möglicherweise ja genau um die finanziellen Aspekte.
Vielleicht geht's darum das jeder Verein/Spieler eine entsprechende (Haftpflicht)versicherung abschließen muss.
Und als Hobby Verein wurde das dringend angeraten. In Anbetracht der Kosten mussten wir das aber ablehnen.
Vielleicht - und ich spekulieren hier ins blaue ohne etwas genauers zu wissen - geht's ja darum das eben solche Versicherungen abgeschlossen werden.
Ob das der Spieler selber macht oder der Verein der einen Spieler unter Vertrag nimmt dazu verpflichtet wird darüber sollen auch andere den Kopf zerbrochen
Genau aufgrund der menschlichen Schicksale will ich nicht darüber nachdenken.
Ob ein Oberligaverein eine Haftpflichtversicherung für seine Spieler hat, weiß ich nicht. Wetten würde ich jedenfalls nicht darauf. Hoffen tu ich es auf jeden Fall.
Auf Hobbyebene kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass wir keine entsprechende Versicherung hatten. Mein letzter Verein war in Deutschland im doch etwas gehobeneren Hobbybereich (DNHL). Ebenfalls haben sich meine Privatversicherungen in Deutschland Kontaktsportarten wie Eishockey teuer bezahlen lassen bzw. die Zahnzusatzversicherung das Risiko nicht versichert. Dies nur am Rande und wahrscheinlich für den Profibereich belanglos.
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Inwiefern?
Naja wenn du von heute auf morgen Querschnittgelähmt bist, kostet das natürlich eine menge Geld. Je nach Wohnsituation, Job usw. kann die benötigte Summe schon sehr hoch sein. Da davon auszugehen ist, dass das Gegenüber eine Haftpflichtversicherung hat, wird Anzeige erstattet um zumindest zu versuchen, dort etwas Geld rauszuschlagen.
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Das erinnert mich an den Fall Larkin, da wurde ja von Mordversuch direkt gesprochen. Die Langzeitfolgen sind vielleicht weniger Schlimm bei Paille als hier, aber eine Gehirnerschütterung kann auch je nach schwer dein Leben erheblich beeinträchtigen.
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Naja wenn du von heute auf morgen Querschnittgelähmt bist, kostet das natürlich eine menge Geld. Je nach Wohnsituation, Job usw. kann die benötigte Summe schon sehr hoch sein. Da davon auszugehen ist, dass das Gegenüber eine Haftpflichtversicherung hat, wird Anzeige erstattet um zumindest zu versuchen, dort etwas Geld rauszuschlagen.
Aber eigentlich sollte die Unfallversicherung des Betroffenen einiges abdecken. Alle die in Ö angestellte Eishackler sind sollten zumindest über die AUVA versichert sein.
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Allgemein - ich find es wirklich schwierig. Alles was im Rahmen der Regeln passiert kann man wahrscheinlich nicht einklagen, sonst musst den ganzen Sport ändern (keine Checks). Aber oft verletzt sich jemand durch ein Foul (Check von hinten, gegen den Kopf..). Wenn's vorsätzlich passiert dann versteh ich eine Klage, aber es kann auch mal passieren dass der andere sich im letzten Moment wegdreht o.ä. Im Hobbybereich noch schwieriger, da gibt es keine Videoaufzeichnungen.
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Wer sich aufs Eis begibt weiß was passieren kann, laß das Eis schlecht sein, ein Spieler verkantet und fliegt Kopf voraus in die Bande und erleidet die selbe Verletzung, klagt man dann den Eismeister oder Hallenbetreiber?
Ich habe gerade nochmal ein wenig über den Fall gesucht, es gab damals eine Spendenaktion die 700k gebracht hat, bei ursprünglich erhofften 250k.
Donate to #97BeStrong – Spendenaktion für Mike Glemser, organized by Starbulls Rosenheim e.V.Als die Spieler des Eishockeyclubs Starbulls Rosenheim am Freita… Starbulls Rosenheim e.V. needs your support for #97BeStrong – Spendenaktion für Mike Glemserwww.gofundme.comDie Klage macht für mich jetzt kein gutes Bild.
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mMn. solang man nicht mit dem Stock wie ein Henker auf jmd eindrischt/sticht oder im Blutrausch bei einer Rauferei sein Gegenüber halb tot schlägt wird es da im Eishockey keine Chance auf eine Klage geben.
Dafür hat es schon zu viel gegeben im Sport, als dass man jetzt plötzlich anfangen könnte Checks, die in der Saison zig fach vorkommen, (auch wenn nicht regelkonform) ein zu klagen.
Wo willst denn da die Grenze ziehen? Kannst klagen bei Verletzungsfolge? nur bei Langzeitfolgen? Sobald eine Aktion ggn. das Regelbuch verstößt? Sobald eine Sperre ausgesprochen wird?
Strafen wg. unerlaubter Aktionen kommen in 99,9% der Spiele vor, ein guter Teil davon wird absichtlich sein (klassisches Beinstellen weil zu langsam gewesen), manche Situationen passieren unabsichtlich, manchmal krachen 2 Spieler unglücklich zusammen, manchmal haben einzelne Spieler Pech.
mMn. ist es praktisch unmöglich hier ein faires System zu etablieren, dass nicht gleichzeitig das Körperspiel vollkommen eliminiert. Und da red ich jetzt nicht von Checks sondern theoretisch kann ein Spieler bei einem Beinstellen so unglücklich ggn. die Bande krachen, dass er sich schwer verletzt (wg. Geschwindigkeit). Oder noch tepperter: Spieler schießt die Scheibe raus und trifft einen Mit- oder Gegenspieler im Kopf (Grüße gehn raus an Rene Swette) - willst sowas einklagen weils vl. Absicht war, vl. Pech?
Also wird mMn. am Ende gar nichts passieren, wobei ich schon dafür bin, dass gewisse Extremfälle genauer unter die Lupe genommen werden, aber dafür hat man eigentlich einen Strafsenat/DOPS etc.
edit
Gute Besserung an den betroffenen Spieler, ist sicher schaiße das alles, kann auch den Frust verstehen, aber für solche Fälle gibts eigentlich Versicherungen für Profisportler die im Falle eines Unfalls einen Geldregen auslösen. Sollte übrigens eine Privatperson auch haben, egal ob sportliche unterwegs oder nicht. Unsre Autos & Wohnungen sind ggn. Unfälle versichert, aber den eigenen Körper nicht? Tuts euch den Gefallen...
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mMn. solang man nicht mit dem Stock wie ein Henker auf jmd eindrischt/sticht oder im Blutrausch bei einer Rauferei sein Gegenüber halb tot schlägt wird es da im Eishockey keine Chance auf eine Klage geben.
Dafür hat es schon zu viel gegeben im Sport, als dass man jetzt plötzlich anfangen könnte Checks, die in der Saison zig fach vorkommen, (auch wenn nicht regelkonform) ein zu klagen.
Wo willst denn da die Grenze ziehen? Kannst klagen bei Verletzungsfolge? nur bei Langzeitfolgen? Sobald eine Aktion ggn. das Regelbuch verstößt? Sobald eine Sperre ausgesprochen wird?
Strafen wg. unerlaubter Aktionen kommen in 99,9% der Spiele vor, ein guter Teil davon wird absichtlich sein (klassisches Beinstellen weil zu langsam gewesen), manche Situationen passieren unabsichtlich, manchmal krachen 2 Spieler unglücklich zusammen, manchmal haben einzelne Spieler Pech.
mMn. ist es praktisch unmöglich hier ein faires System zu etablieren, dass nicht gleichzeitig das Körperspiel vollkommen eliminiert. Und da red ich jetzt nicht von Checks sondern theoretisch kann ein Spieler bei einem Beinstellen so unglücklich ggn. die Bande krachen, dass er sich schwer verletzt (wg. Geschwindigkeit). Oder noch tepperter: Spieler schießt die Scheibe raus und trifft einen Mit- oder Gegenspieler im Kopf (Grüße gehn raus an Rene Swette) - willst sowas einklagen weils vl. Absicht war, vl. Pech?
Also wird mMn. am Ende gar nichts passieren, wobei ich schon dafür bin, dass gewisse Extremfälle genauer unter die Lupe genommen werden, aber dafür hat man eigentlich einen Strafsenat/DOPS etc.
edit
Gute Besserung an den betroffenen Spieler, ist sicher schaiße das alles, kann auch den Frust verstehen, aber für solche Fälle gibts eigentlich Versicherungen für Profisportler die im Falle eines Unfalls einen Geldregen auslösen. Sollte übrigens eine Privatperson auch haben, egal ob sportliche unterwegs oder nicht. Unsre Autos & Wohnungen sind ggn. Unfälle versichert, aber den eigenen Körper nicht? Tuts euch den Gefallen...
Bin da in allen Punkten komplett bei dir, aber solange es Haftpflichtversicherungen und Anwälte gibt, wird es in solchen Härtefällen auch immer eine Klage geben. Kommt man damit durch winkt eine Menge Geld, wenn nicht dann halt nicht.
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Naja wenn du von heute auf morgen Querschnittgelähmt bist, kostet das natürlich eine menge Geld. Je nach Wohnsituation, Job usw. kann die benötigte Summe schon sehr hoch sein. Da davon auszugehen ist, dass das Gegenüber eine Haftpflichtversicherung hat, wird Anzeige erstattet um zumindest zu versuchen, dort etwas Geld rauszuschlagen.
Es ist doch keine Anzeige zwecks Strafverfolgung erstattet worden, um von wem auch immer etwas herauszuschlagen. Es ist eine zivilrechtliche Klage wegen Schadenersatz gegen den Spieler eingebracht worden, der - jedenfalls nach Ansicht der Schiedsrichter, sonst hätten sie ihm keine 5-Minuten-Strafe gegeben - regelwidrig gecheckt und dadurch die Körperverletzung mit Dauerfolgen verursacht hat. Und er ist auf Feststellung geklagt worden, auch für künftige Schäden zu haften.
Warum sollte deshalb die Haftpflichtversicherung des Gegenübers, so überhaupt ein Versicherungsvertrag besteht, deswegen "etwas"/" etwas mehr" herausrücken? Deshalb meine Frage, "inwiefern" es da um eine Versicherungsleistung geht.
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Es ist doch keine Anzeige zwecks Strafverfolgung erstattet worden, um von wem auch immer etwas herauszuschlagen. Es ist eine zivilrechtliche Klage wegen Schadenersatz gegen den Spieler eingebracht worden, der - jedenfalls nach Ansicht der Schiedsrichter, sonst hätten sie ihm keine 5-Minuten-Strafe gegeben - regelwidrig gecheckt und dadurch die Körperverletzung mit Dauerfolgen verursacht hat. Und er ist auf Feststellung geklagt worden, auch für künftige Schäden zu haften.
Warum sollte deshalb die Haftpflichtversicherung des Gegenübers, so überhaupt ein Versicherungsvertrag besteht, deswegen "etwas"/" etwas mehr" herausrücken? Deshalb meine Frage, "inwiefern" es da um eine Versicherungsleistung geht.
Den Schadenersatz wird, falls es dazu kommt, wohl die Haftpflichtversicherung bezahlen, oder nicht? Natürlich nur sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde.
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Ich kann mich noch an die Saison erinnern als Zagreb pleite ging und die Saison mit einigen Nachwuchsspielern beendete. Trattnig hat als Salzburger Kapitän die Devise ausgegeben keine Checks zu fahren, denn die sind alle nicht versichert.
Ist in der ICEHL der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend?
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Den Schadenersatz wird, falls es dazu kommt, wohl die Haftpflichtversicherung bezahlen, oder nicht? Natürlich nur sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde.
Du hast mit der Versicherung angefangen ("Da geht es wohl eher darum, ob womöglich eine Versicherung Schadenersatz zahlt.") "Inwiefern" meine Frage dazu, weil ja der Spieler auf Schadenersatz und Feststellung der Haftung für künftige Schäden geklagt worden ist laut Zeitungsartikel, der mit seinem (regelwidrigen) Check die Querschnittlähmung verursacht hat; und nicht eine Versicherung, die zB nicht oder nicht alles zahlt.
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Trattnig hat als Salzburger Kapitän die Devise ausgegeben keine Checks zu fahren, denn die sind alle nicht versichert.
Das hätt ich ihm, ob seiner Spielweise, ehrlich gesagt nicht zugetraut - gentleman move!
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Du hast mit der Versicherung angefangen ("Da geht es wohl eher darum, ob womöglich eine Versicherung Schadenersatz zahlt.") "Inwiefern" meine Frage dazu, weil ja der Spieler auf Schadenersatz und Feststellung der Haftung für künftige Schäden geklagt worden ist laut Zeitungsartikel, der mit seinem (regelwidrigen) Check die Querschnittlähmung verursacht hat; und nicht eine Versicherung, die zB nicht oder nicht alles zahlt.
Ja gut, wenn ich mir das jetzt nochmal durchlese sehe ich auch, dass ich mich etwas unklar ausgedrückt habe, sorry.
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Das hätt ich ihm, ob seiner Spielweise, ehrlich gesagt nicht zugetraut - gentleman move!
Man darf nicht immer von der Spielweise gleich auf den Charakter schliessen.
Tratte ist ein toller Sportler gewesen und menschlich ein echt guter Typ - und detto mit reichlich Verstand ausgestattet.
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mMn. solang man nicht mit dem Stock wie ein Henker auf jmd eindrischt/sticht oder im Blutrausch bei einer Rauferei sein Gegenüber halb tot schlägt wird es da im Eishockey keine Chance auf eine Klage geben.
Dafür hat es schon zu viel gegeben im Sport, als dass man jetzt plötzlich anfangen könnte Checks, die in der Saison zig fach vorkommen, (auch wenn nicht regelkonform) ein zu klagen. ...
So ist es jedenfalls bisher gehandhabt worden von Zivilgerichten, deren Rechtsprechung die Strafgerichte übernommen haben.
Zivilrechtlicher Schadenersatz setzt im Regelfall in Deutschland wie in Österreich unter anderem "Rechtswidrigkeit" des Verhaltens voraus, durch das der Schaden verursacht worden ist.
Jetzt werden zwar auch Verstöße gegen die Sportregeln wie die beim Eishockey und Fußball als grundsätzlich rechtswidrig angesehen. Unter dem Titel "Sozialadäquanz" nehmen Zivil- und Strafgerichte davon allerdings zB im Fußball und Eishockey sogenannte "Dutzendfouls" aus, die laufend vorkommen, aber im Prinzip nicht besonders gefährlich sind. Sie sind (gerade noch) sozialadäquat und damit nicht rechtswidrig, selbst wenn sie - wie hier - ausnahmsweise gravierende Körperverletzungen zur Folge haben.
Das alles ist allerdings nirgendwo in positiven Gesetzen niedergeschrieben, das ist Rechtsprechung der Gerichte, die das zivilrechtliche Haftungsrisiko und das strafrechtliche Häfenrisiko bei der insgesamt für die Allgemeinheit wertvollen Teilnahme an Sportarten wie Fußball und Eishockey einschränken will, die sich aber auch einmal ändern kann. Die FIS-Regeln für das Schifahren auf Pisten zB werden von den Zivil- und Strafgerichten uneingeschränkt angewendet, Verstöße dagegen ausnahmslos als rechtswidrig angesehen. Da machen auch "Dutzendfouls" wie das Überholen mit zu geringem Abstand, wenn der Überholte dadurch zu Sturz kommt und sich verletzt, schadenersatzpflichtig und strafbar.
Man kann in den hier zitierten Klagen den Versuch sehen, die Rechtsprechung zu ändern. Ob er gelingt; oder, eher wahrscheinlich, nicht, werden wir vielleicht oder auch nicht erfahren. Bin mir nicht sicher, dass die "juristische Fachzeitschrift" BILD-Zeitung, an die sich der Anwalt des Klägers aus welchen Gründen auch immer (
) gewandt haben dürfte, über den Ausgang dieses Verfahrens berichten wird.
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Meinem Verständnis nach, wäre es wohl das normalste für einen Profisportler, eine vernünftige Unfallversicherung zu haben.
Da bekommst du in so einem Fall mindestens eine halbe Million.
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Meinem Verständnis nach, wäre es wohl das normalste für einen Profisportler, eine vernünftige Unfallversicherung zu haben.
Da bekommst du in so einem Fall mindestens eine halbe Million.
Bestenfalls mehr + eine monatl. Rente das restliche Leben lang. Mit der Verletzung hast immerhin die maximale Invaliditätsstufe.
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Zunächst hat jeder einmal für sich selbst zu sorgen und eine entsprechende Unfallversicherung mit ausreichender Invaliditätsleistung abzuschließen. Wenn man die Rechtsprechung in Ö anschaut, so wird auf ein spieltypisches Geschehen abgestellt. So wurde vom OGH beim Fußball das Hineinrutschen mit gestrecktem Bein um den Gegner vom Ball zu trennen als nicht rechtswidrig gewertet. Die Rechtswidrigkeit einer Verletzungshandlung beim Kampfsport (dazu zählt Eishockey) ist jedoch gegeben, wenn das Verhalten des Schädigers über einen beim Kampf um den Puck immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht. Zusammenfassend wird es daher um eine Einzelfallbetrachtung nicht umhin kommen.
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