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Coronavirus

  • Martin29
  • 24. Februar 2020 um 11:48
  • Geschlossen
  • remington.style
    EBEL
    • 22. August 2021 um 07:36
    • #18.551
    Zitat von milan1287

    Wahrscheinlich die Meisten nicht aber können die Firmen sich das umgekehrt leisten so viele Arbeitsbienen zu verlieren?

    Verlieren die Firmen die MA nicht auch - aber mit weitaus mehr Komplikationen - wenn die Arbeitsbienen erkranken?

    Kenn einen so einen Fall wo eine Pflegekraft seit Beginn des Jahres wegen Corona in KS ist.
    Die Arbeitskraft fehlt, kostet aber normal und der Posten kann nicht nachbesetzt werden, also dauerhafte Verringerung des Personalstandes.


    Ich glaube, dass die Impfmuffel-Grenze da parallel zur Führungskraft-Grenze läuft. Aus Unternehmenssicht ist es am besten, wenn die Belegschaft durchgeimpft ist und man wieder normal dahinarbeiten kann. Ohne Angst vor Clustern und Betriebssperren und ewigen Krankenständen. Die Ungeimpften bringen nur Unruhe und Planungsunsicherheit ins Unternehmen.

  • goodoldtimes
    Feeling fine since69
    • 22. August 2021 um 10:36
    • #18.552
    Zitat von remington.style

    ... die Ungeimpften bringen nur Unruhe und Planungsunsicherheit ins Unternehmen.

    viel schlimmer: in unser aller Leben.

    hab bald echt keine Lust mehr mir mein Leben und das meiner Kinder dadurch versauen zu lassen.

  • BurgvonAaaaa
    Nachwuchs
    • 22. August 2021 um 11:29
    • #18.553
    Zitat von orli

    Es gehört halt endlich klartext von der Regierung gesprochen. Nicht ständig mit der Angst Wähler tu verlieren wischiwaschi reden.

    Ganz einfach nix geimpft heisst persönliches LD. Man darf nix machen ausser das Notwendigste für den täglichen Bedarf.

    Wäre verfassungswidrig

  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 22. August 2021 um 13:22
    • #18.554

    Aber, dass die Mehrheit ständig Beschränkungen ausgesetzt ist ist verfassungskonform?

  • Spengler
    Trottel
    • 22. August 2021 um 13:39
    • #18.555
    Zitat von BurgvonAaaaa

    Wäre verfassungswidrig

    Bin jetzt zwar kein Jurist, aber ich wäre mir da nicht so sicher. VincenteCleruzio wie weit ist soetwas rechtskonform?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 22. August 2021 um 14:07
    • #18.556
    Zitat von Spengler

    Bin jetzt zwar kein Jurist, aber ich wäre mir da nicht so sicher. VincenteCleruzio wie weit ist soetwas rechtskonform?

    Es braucht sachliche Gründe, dass die mit einer Impfpflicht einhergehenden Vorteile die damit verbundenen Nachteile überwiegen. Nachdem die zugelassenen Impfstoffe sicher und Nebenwirkungen vernachlässigbar bzw, falls ernsthafter (zB Thrombosen), medizinisch beherrschbar sind, kann sich jeder selbst die leichte Antwort geben, was wohl, und zwar deutlich hinsichtlich Gesundheit, schulischem Fortkommen der Jugend, Ökonomie usw überwiegt.

    Bei den Pocken haben wir Impfpflicht bis zu deren (fast weltweiten) Ausrottung Ende der 70er Jahre gehabt. In vielen Ländern gibt es Impfpflichten zum Schutz der Bevölkerung bezüglich diverser ansteckender Krankheiten bei der - in diesem Punkt - immer und überall selben verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage.

    Die Impfgegner greifen mit "wäre verfassungswidrig" zu einem juristischen Strohhalm.

    3 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (22. August 2021 um 15:21)

  • Ktw-2015
    KHL
    • 22. August 2021 um 14:18
    • #18.557

    Mmn müsste die Regierung, wenn die Gefahr bzw. der großer Schaden durch Impfverweigerer ausreichend nachgewiesen werden kann und Testen zu teuer und ineffektiv ist, eine allgemeine Impfpflicht einführen.

    Sie würde sich damit der Verantwortung stellen, die sie für die Gesellschaft hat, auch wenn es unpopuläre ist.

    Das jetzige Herumeiern mit den unzähligen Regeln und Einschränkungen, an die sich viele erst nicht halten, ist erst aus dem Unvermögen heraus erforderlich, eine unpopuläre Entscheidung zu treffen.

    Lockdown für Ungeimpfte stell ich mir kaum machbar vor.

  • Spengler
    Trottel
    • 22. August 2021 um 14:32
    • #18.558
    Zitat von VincenteCleruzio

    Es braucht sachliche Gründe, die die mit einer Impfpflicht einhergehenden Vorteile die damit verbundenen Nachteile überwiegen. Nachdem die zugelassenen Impfstoffe sicher und Nebenwirkungen vernachlässigbar bzw, falls ernsthafter (zB Thrombosen), medizinisch beherrschbar sind, kann sich jeder selbst die leichte Antwort geben, was wohl, und zwar deutlich hinsichtlich Gesundheit, schulisches Fortkommen der Jugend, Ökonomie usw überwiegt.

    Bei den Pocken haben wir Impfpflicht bis zu deren (fast weltweiten) Ausrottung Ende der 70er Jahre gehabt. In vielen Ländern gibt es Impfpflichten zum Schutz der Bevölkerung bezüglich diverser ansteckender Krankheiten bei - in diesem Punkt - immer und überall selben verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage.

    Die Impfgegner greifen mit "wäre verfassungswidrig" zu einem juristischen Strohhalm.

    Vielen Dank! Darf ich das zitieren, falls mir wieder einmal einer blöd kommt?

  • Spengler
    Trottel
    • 22. August 2021 um 14:36
    • #18.559
    Zitat von Ktw-2015

    Mmn müsste die Regierung, wenn die Gefahr bzw. der großer Schaden durch Impfverweigerer ausreichend nachgewiesen werden kann und Testen zu teuer und ineffektiv ist, eine allgemeine Impfpflicht einführen.

    Sie würde sich damit der Verantwortung stellen, die sie für die Gesellschaft hat, auch wenn es unpopuläre ist.

    Das jetzige Herumeiern mit den unzähligen Regeln und Einschränkungen, an die sich viele erst nicht halten, ist erst aus dem Unvermögen heraus erforderlich, eine unpopuläre Entscheidung zu treffen.

    Lockdown für Ungeimpfte stell ich mir kaum machbar vor.

    Das Problem dabei ist, dass sie von Anfang an eine Impfpflicht ausgeschlossen haben. Wenn sie damals gesagt hätten, dass eine Impfpflicht kommt, wenn bis zu einem gewissen Zeitpunkt ein Prozentsatz nicht erreicht wurde, wäre das kein Thema.

    Aber so weitsichtig sind Politiker nicht, die sehen nur bis zur nächsten Meinungsumfrage/Wahl.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 22. August 2021 um 15:39
    • #18.560
    Zitat von Spengler

    ... Aber so weitsichtig sind Politiker nicht, die sehen nur bis zur nächsten Meinungsumfrage/Wahl.

    Wenn ich mir vorstelle, wie weitsichtig Politiker auch bei uns (gewesen) sind; und wie mutig, als sie zB die am 1. Juni 1982 beschlossene Novelle zum Krankenanstaltengesetz vorbereitet und dann im Nationalrat beschlossen haben, die da lautet:


    "§ 62 a. (1) Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat..."

    Unser Kanzlerdarstellerzniachtl mit Opus-Dei-Hintergrund würde wohl, wie üblich, eine Blitzmeinungsumfrage durchführen lassen und auf die Journalistenfrage nach einem Organtransplantationsgesetz mit Widerspruchs- oder mit Zustimmungslösung antworten, wenn die Umfrage kein klares Ergebnis ergeben hätte: 2015 darf sich, solange ich Bundeskanzler bin, nicht wiederholen, deshalb habe ich ja die Balkanroute geschlossen.

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (22. August 2021 um 18:30)

  • Spengler
    Trottel
    • 22. August 2021 um 16:00
    • #18.561

    Damals haben die meisten Politiker auch noch für das Volk gearbeitet, heutzutage arbeiten sie nur mehr für das eigene Ego und mögluchst viel Geld. Traurig was aus der Politik geworden ist.

  • Honso
    EBEL
    • 22. August 2021 um 16:55
    • #18.562

    Frage: brauche ich in der Steiermark eine FFP2-Maske oder genügt eine OP-Maske?

  • Spengler
    Trottel
    • 22. August 2021 um 18:41
    • #18.563

    Interessant, Geimpfte können zwar infiziert werden, die Viruslast ist ähnlich hoch wie bei Ungeimpften allerdings sind die meisten ausgeschiedenen Partikel schon neutralisiert. Noch ein Grund mehr für 1G.

    https://threadreaderapp.com/thread/1429480231560228873.html

  • BurgvonAaaaa
    Nachwuchs
    • 22. August 2021 um 19:20
    • #18.564
    Zitat von VincenteCleruzio

    Es braucht sachliche Gründe, dass die mit einer Impfpflicht einhergehenden Vorteile die damit verbundenen Nachteile überwiegen. Nachdem die zugelassenen Impfstoffe sicher und Nebenwirkungen vernachlässigbar bzw, falls ernsthafter (zB Thrombosen), medizinisch beherrschbar sind, kann sich jeder selbst die leichte Antwort geben, was wohl, und zwar deutlich hinsichtlich Gesundheit, schulischem Fortkommen der Jugend, Ökonomie usw überwiegt.

    Bei den Pocken haben wir Impfpflicht bis zu deren (fast weltweiten) Ausrottung Ende der 70er Jahre gehabt. In vielen Ländern gibt es Impfpflichten zum Schutz der Bevölkerung bezüglich diverser ansteckender Krankheiten bei der - in diesem Punkt - immer und überall selben verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage.

    Die Impfgegner greifen mit "wäre verfassungswidrig" zu einem juristischen Strohhalm.

    Möchte der guten Ordnung halber festhalten, dass ich kein Impfgegner und doppelt geimpft bin. Und dass ich keinerlei Sympathie für Impfgegner habe.

    Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und im Rahmen dieser Prüfung um die Anwendung des gelindesten effektiven Mittels. Ich denke, dass die Argumentation Erfolg haben könnte, dass Personen mit negativem PCR Test auch Zutritt zu einer Veranstaltung, etc haben müssen, da sie nachgewiesenermaßen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ansteckend sind (ein Vorteil ggü. Geimpften/Nicht-Getesten). Auch erfolgversprechend ist, dass es nicht sachlich gerechtfertigt ist, für Nicht-Impfbare keine alternative Zutrittsmöglichkeit zu schaffen.

  • Spengler
    Trottel
    • 22. August 2021 um 19:25
    • #18.565
    Zitat von BurgvonAaaaa

    Möchte der guten Ordnung halber festhalten, dass ich kein Impfgegner und doppelt geimpft bin. Und dass ich keinerlei Sympathie für Impfgegner habe.

    Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und im Rahmen dieser Prüfung um die Anwendung des gelindesten effektiven Mittels. Ich denke, dass die Argumentation Erfolg haben könnte, dass Personen mit negativem PCR Test auch Zutritt zu einer Veranstaltung, etc haben müssen, da sie nachgewiesenermaßen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ansteckend sind (ein Vorteil ggü. Geimpften/Nicht-Getesten). Auch erfolgversprechend ist, dass es nicht sachlich gerechtfertigt ist, für Nicht-Impfbare keine alternative Zutrittsmöglichkeit zu schaffen.

    Man kann schon ein paar Stunden nach einem PCR Test infektiös sein, Menschen, die nicht impfbar sind, werden Situationen mit Menschenansammlungen sowieso meiden, ausser ihnen ist ihr Leben nicht viel wert.

  • BurgvonAaaaa
    Nachwuchs
    • 22. August 2021 um 19:44
    • #18.566
    Zitat von Spengler

    Man kann schon ein paar Stunden nach einem PCR Test infektiös sein, Menschen, die nicht impfbar sind, werden Situationen mit Menschenansammlungen sowieso meiden, ausser ihnen ist ihr Leben nicht viel wert.

    Das sind valide Gegenargumente. Im ersten Fall wäre dann eine kürzere Geltungsdauer der Tests ein gelinderes Mittel als der Ausschluss von Nicht-Geimpften.

    Zu den Nicht-Impfbaren: ob es vernünftig ist, ist die eine Frage. Aber diese Personen ohne Ausnahme nicht zuzulassen und somit von Teilen des gesellschaftlichen Lebens auszuschließen wird sich der VfGH mit gutem Grund sehr gut überlegen müssen.

  • Malone
    ✓
    • 22. August 2021 um 19:56
    • Offizieller Beitrag
    • #18.567

    Kann man bitte aufhören, Menschen, die sich auf Grund verschiedener Dinge nicht impfen lassen KÖNNEN, mit jenen in einen Topf zu werfen, die sich nicht impfen lassen WOLLEN. Zweitere sind das Problem und denken nicht eine Sekunde an erstere.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 22. August 2021 um 20:00
    • #18.568
    Zitat von BurgvonAaaaa

    ... Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und im Rahmen dieser Prüfung um die Anwendung des gelindesten effektiven Mittels....

    Keine Frage, der Grundrechtseingriff muss geeignet sein, das Ziel zu erreichen; und überdies muss immer, wenn dieses Ziel auch mit gelinderen Mitteln/Grundrechtseingriffen erreicht werden kann, zum gelinderen Mittel/Grundrechtseingriff gegriffen werden.

    Nur haben wir seit Impfbeginn Anfang des Jahres ausreichend reale Erfahrungen mit diversen Mitteln/Grundrechtseingriffen (Abstand halten, FFP2-Masken etc bis hin zu Lockdowns unterschiedlicher Eingriffstiefen) sammeln können.

    Und all diese Mittel/Grundrechtseingriffe haben uns im Vergleich zum Impfen im Hinblick auf die Eindämmung der Verbreitung des Virus und vor allem hinsichtlich der Schweregrade der Covid-19-Erkrankungen bis hin zum Tod vor allem eines gezeigt: Dass ihnen die Schutzimpfung deutlich überlegen ist und dass sie vor allem das wohl höchste Ziel, nämlich die Verhinderung schwerer Erkrankungen bis hin zum Tod, bei weitem nicht so gut erreichen.

  • milan1287
    KHL
    • 22. August 2021 um 21:13
    • #18.569
    Zitat von VincenteCleruzio

    Es braucht sachliche Gründe, dass die mit einer Impfpflicht einhergehenden Vorteile die damit verbundenen Nachteile überwiegen. Nachdem die zugelassenen Impfstoffe sicher und Nebenwirkungen vernachlässigbar bzw, falls ernsthafter (zB Thrombosen), medizinisch beherrschbar sind, kann sich jeder selbst die leichte Antwort geben, was wohl, und zwar deutlich hinsichtlich Gesundheit, schulischem Fortkommen der Jugend, Ökonomie usw überwiegt.

    Bei den Pocken haben wir Impfpflicht bis zu deren (fast weltweiten) Ausrottung Ende der 70er Jahre gehabt. In vielen Ländern gibt es Impfpflichten zum Schutz der Bevölkerung bezüglich diverser ansteckender Krankheiten bei der - in diesem Punkt - immer und überall selben verfassungsrechtlichen Grundsatzfrage.

    Die Impfgegner greifen mit "wäre verfassungswidrig" zu einem juristischen Strohhalm.

    Wenn jetzt eine Impfpflicht besteht, wie bei uns in CZ (bei bestimmten Impfungen jedenfalls) wer haftet dann bei Impfschäden?

  • orli
    weiß/alt/toxischMann
    • 22. August 2021 um 21:25
    • #18.570

    Bei einer Impfpflicht wird wohl auch die Allgemeinheit in Form des Staates haften. Gehört auch zum Solidaritätsprinzip.

  • milan1287
    KHL
    • 22. August 2021 um 21:41
    • #18.571
    Zitat von orli

    Bei einer Impfpflicht wird wohl auch die Allgemeinheit in Form des Staates haften. Gehört auch zum Solidaritätsprinzip.

    Ja aber was heißt das? Bekomme ich Schmerzensgeld, einen Pflegedienst, muss erst in einem jahrelangen Rechtsstreit geklärt werden ob Impfstoff-Produzent oder Staat dafür gerade stehen muss?

  • BurgvonAaaaa
    Nachwuchs
    • 22. August 2021 um 22:13
    • #18.572
    Zitat von VincenteCleruzio

    Keine Frage, der Grundrechtseingriff muss geeignet sein, das Ziel zu erreichen; und überdies muss immer, wenn dieses Ziel auch mit gelinderen Mitteln/Grundrechtseingriffen erreicht werden kann, zum gelinderen Mittel/Grundrechtseingriff gegriffen werden.

    Nur haben wir seit Impfbeginn Anfang des Jahres ausreichend reale Erfahrungen mit diversen Mitteln/Grundrechtseingriffen (Abstand halten, FFP2-Masken etc bis hin zu Lockdowns unterschiedlicher Eingriffstiefen) sammeln können.

    Und all diese Mittel/Grundrechtseingriffe haben uns im Vergleich zum Impfen im Hinblick auf die Eindämmung der Verbreitung des Virus und vor allem hinsichtlich der Schweregrade der Covid-19-Erkrankungen bis hin zum Tod vor allem eines gezeigt: Dass ihnen die Schutzimpfung deutlich überlegen ist und dass sie vor allem das wohl höchste Ziel, nämlich die Verhinderung schwerer Erkrankungen bis hin zum Tod, bei weitem nicht so gut erreichen.

    Bin einverstanden. Aber Nicht-Impfbare und Genese mit Antikörpern auszuschließen ist verfassungsrechtlich im besten Fall ein Ritt auf der Rasierklinge. Das wäre eine unsachliche Differenzierung, die durch das allgemeine Argument, dass die Impfung besser ist als ein Lockdown, nicht beseitigt werden kann.

    Praktisch gesehen wird das kommen, wenn es politisch gewollt ist; der VfGH wird entscheiden, wenn die entsprechenden Regeln ohnehin nicht mehr gelten.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 22. August 2021 um 23:20
    • #18.573
    Zitat von BurgvonAaaaa

    Bin einverstanden. Aber Nicht-Impfbare und Genese mit Antikörpern auszuschließen ist verfassungsrechtlich im besten Fall ein Ritt auf der Rasierklinge.

    Ich hätte eigentlich angenommen, dass "Nicht-Impfbare" von der Impfpflicht, so sie je kommt, selbstverständlich ausgenommen bleiben (zB keine Geldstrafen, wenn sie sich nicht impfen lassen) und dass für sie - Du wechselst jetzt das Thema - für Zutritt zu Örtlichkeiten, an denen erfahrungsgemäß eine erhöhte Gefahr der Infektion und damit für die Weiterverbreitung des Virus besteht, andere Lösungen als G-1 gefunden werden wie negative PCR-Tests.

    Wenn Genesene hinsichtlich Reinfektion und Weiterverbreitung des Virus und hinsichtlich der Schwere der Erkrankung im Falle einer Reinfektion gegenüber Geimpften nicht schlechter (geschützt) sind, dann sind sie, auch das sollte eigentlich selbstverständlich sein, auch von einer allfälligen Impfpflicht ausgenommen sein. Da ist meines Wissens aber noch viel zu erforschen.

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 22. August 2021 um 23:22
    • #18.574
    Zitat von milan1287

    Wenn jetzt eine Impfpflicht besteht, wie bei uns in CZ (bei bestimmten Impfungen jedenfalls) wer haftet dann bei Impfschäden?

    An welche Schäden denkst Du jetzt konkret?

    Hier mein Beitrag vom Jänner, der auch für Pflichtimpfungen Sinn machte.

    Und wie orli ganz richtig schreibt, würden Hersteller der in der EU zugelassenen Impfstoffe (ja anders als im UK und in den USA keine Notfallzulassungen mit Haftungsausschluss) für schuldhaft herbeigeführte Schaden auch haften.

    Zitat von VincenteCleruzio

    Durch die Verordnung "Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen", BGBl II 2020/577, kundgemacht im Bundesgesetzblatt am 18. Dezember 2020, in Kraft getreten mit Ablauf dieses Tages, also in Kraft seit 19.12.2020, sind Impfungen gegen "COVID-19" vom Gesundheitsminister "empfohlene" Impfungen im Sinne des § 1b Abs 2 Impfschadengesetz.

    Damit haftet die Republik für Impfschäden, die durch Covid-19-Schutzimpfungen entstehen.

    RIS - Verordnung über empfohlene Impfungen - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.01.2021 (bka.gv.at)

    § 1. Impfungen im Sinne des § 1b Abs. 2 des Impfschadengesetzes sind Impfungen – auch in Kombination – gegen

    1. COVID-19,

    2. Diphtherie ...

    Alles anzeigen

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (22. August 2021 um 23:29)

  • Themroc
    Gast
    • 22. August 2021 um 23:33
    • #18.575

    Same old Story. Aber toll dass ihr so nett seid.

    100% Troll.

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