Impfpässe sind öffentlich Urkunden, wer falsche herstellt, echte verfälscht oder falsche oder verfälschte zum Beweis verwendet, macht sich in Österreich wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (§ 224 StGB).
Nana, das klingt so dramatisch. Der Bundeskanzler der Republik hat gestern beim Armin Wolf ja schon klargestellt, dass alles, was nicht mit Anklageschrift, sondern mit Strafantrag (den die StA "jederzeit" einbringen kann) eh nicht so schlimm ist und damit seine eigenen Scherereien mit dem Strafrecht ein bisschen so dargestellt, als ob man da jetzt wegen etwas das ungefähr so gravierend ist wie Falschparken so ein unnötiges Theater macht.