Wer bekommt da von wem wie viel? Gibt es dazu fixe Regeln oder wird das von den Vereinen selbst geregelt? :hilfe:
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Das Thema hatten wir schon xmal aber gerne nochmal. Orli hat schon gewisse Vorarbeit geleistet. Danke
es gibt aber noch ein paar wesentliche Sachen.
2. Maßgebend ist die Altersgruppeneinstufung des Spielers in der dem Vereinswechsel vorangegangenen Saison.
3. Der Anspruch auf Ausbildungskostenersatz verfällt mit Erreichen des 23. Lebensjahres des Spielers.
4. Für Mitglieder der ÖEHV-Jugend- (U18) und Juniorennationalmannschaften (U20) erhöhen sich die in Ziffer 1 für die entsprechende Saison genannten Beträge um:
ab 5 Länderspiele- und U18/U20Teameinsätze / Saison auf das 3-fache
ab 10 Länderspiele- und U18/U20 Teameinsätze / Saison auf das 5-fache
und hier kommt dann ein Agreement mit den 30.000 Euro zu tragen , wobei man sagen muss, dass es auch Beispiele gab, wo man sich auch unter dem errechneten Wert einigte , somit quasi abseits des Reglement sich dies selbst regelte
Als Einsätze gelten nur solche, wenn der Spieler im offiziellen Spielbericht aufscheint.
5. Vereine der ersten Liga (EBEL) zahlen 100 % der Ausbildungskosten lt. § 7, Vereine der zweiten Liga zahlen 50 % der Ausbildungskosten,
Vereine der Oberliga zahlen 20% der Ausbildungskosten Vereine einer niedrigeren Liga (LL) zahlen 10 % der Ausbildungskosten.
Bei Wechsel eines Spielers von einem Nationalligaverein zu einem anderen Nationalligaverein betragen die Ausbildungskosten 100%.
Vereine unterer Ligen (Oberliga und Landesbewerbe sowie Eishockeyakademien), die mit zumindest einer Nachwuchsmannschaft an einem Bundesbewerb teilnehmen, zahlen im Falle der Übernahme eines Spielers im Rahmen dieser Bestimmungen 30% der Ausbildungskosten.
und zum Einwand von Patman
Ausbildungskosten können nur für die Zeiten beansprucht werden, während welcher der Nachwuchsspieler bei einem Verein gemeldet war. Sie können auch nach erfolgtem Wechsel von allen Folgevereinen beansprucht werden, jedoch nur für solche Zeiten, während welcher der Spieler bei dem jeweiligen Verein gemeldet war. Wechselt ein Spieler nach erfolgtem Vereinswechsel neuerlich zu einem anderen Verein, so können zusätzlich in der ersten Saison 50%, in der zweiten Saison 25% der bezahlten Ausbildungskosten verlangt werden.Wechselt ein Spieler, der von einem Verein einer höheren Liga zu einem Verein einer niedrigeren Liga gewechselt ist, wieder zu einem Verein einer höheren Liga, so sind die seinerzeit beim Vereinswechsel in die niedrigere Liga eingesparten Beträge an den seinerzeit abgebenden Verein nachzuzahlen . Gleiches gilt, wenn ein Spieler unter Zugrundelegung von lit. 5 einen Vereinswechsel durchgeführt hat und etwa im Rahmen einer Spielgemeinschaft in einer höheren Liga zum Einsatz gebracht wird. (Umgehungsschutz)
sollte keine Einigung erzielt werden gibt es ein Ermittlungsverfahren
interessant wird das Ganze dann bei Leihverträgen im Nachwuchsbereich und man möchte nicht glauben, welche Unkenntnis hier bei Nachwuchskoordinatoren teilweise vorhanden ist und es kommen auch immer wieder Eltern ,die sich beraten lassen. dazu ein guter Tipp und zwar behalten sie sämtliche Einzahlungsbestätigungen privat finanzierter Ausbildungscamps des Sohnes auf .
so sorry für OT
bitte gerne bigballs