nicht geboren ist gesetzlich mWn kein Mord...moralisch gesehen natürlich schon😥
Ich glaub mal in einem Fall gelesen zu haben,dass sowas als ungewollt herbeigeführter Schwangerschaftsabbruch deklariert wird
Genau so ist es. Strafrechtlich gesehen wird man erst durch die Geburt zum Menschen; erst dadurch kann man auch Opfer eines Mordes nach § 75 StGB werden. Davor ist es ein Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung (§ 98 StGB).