- Offizieller Beitrag
ich bin auch der meinung das eine sperre nach ansicht der videos gerechtfertigt ist.
was sagt de/dier regelexperten zur auslegung des schlittschuhtrittes?
hab ehrlich gesagt in meiner doch schon langen eishockeyzeit bisher noch nicht oft den Schlittschuhtritt als Strafe mitbekommen.
Eine davon heuer im EBYSL ...
Eine andere vor Jahrzehnten mal in der Alpennliga..
aber da waren es immer "eindeutige" tritten um es mal so zu sagen. Also wenn zb der Spieler (vielleichht durch ein foul wie auch immer) am boden liegt und dann gegen den anderen spieler Tritt.
dieser Tritt war da schon mehr"kampf um die scheibe"
da gibts ja zb bei tripping slashin etc die auslegung wenn die scheibe gespielt wurde ist es kein foul.
ist die regelung hier eindeutig (also tritt ist tritt - und ja ich weiss auch der versuch ist strafbar) oder gibts da einen "spielraum"?
was sagt das casebook?