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Die "U-Bahn nach ..." (Lied) fällt laut entsprechendem OGH-Urteil unter Wiederbetätigung

  • alekhin
  • 4. Februar 2013 um 11:10
  • Capsaicin
    #VIC #MAN #TBL
    • 6. Februar 2013 um 17:36
    • #51

    Na toll, jetzt ist mein Post aber ziemlich sinnlos :P

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 6. Februar 2013 um 19:34
    • #52
    Zitat von The Empire of the Steelcity

    lauter heuchler hier. sind wir uns doch mal ehrlich, bis zum artikel der presse kannte niemand den nazi hintergrund des liedes. ich denke das bis auf wenige bzw. einzelne die das gesungen haben auch keiner wusste was da von sich gegeben wurde.


    wie bitte?

    Zitat

    „Eine U-Bahn, eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Lustenau bis Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir.“

    um das gehts hier und da brauch ich doch gar ned die vorbildung haben, dass es eine abwandlung von Jerusalem nach Auschwitz ist oder?
    wenn dies abgewandelt worden wär von Lustenau nach Feldkirch oder wo auch immer hin, dann versteh ich deinen einwand, so sorry, ist er für mich völlig unbegreiflich!
    meinst, dass es ein zufall ist, dass das PW von dem einen A.H. ist? also ich denke nicht!
    klar wird ned jeder, der so einen scheiss singt, per se rechtsradikal sein, aber es als reine dummheit abtun, ist für mich eine verharmlosung sondergleichen, weil in Ö sollte schon jeder wissen, was in "Auschwitz" geschah...dies lustig zu machen, mag rein vom juristischen nicht immer unter wiederbetätigung fallen, ein wahnsinn bleibt es trotzdem.

    und was hat das mit heuchelei zu tun?

  • Gordfather
    Wichsomat
    • 6. Februar 2013 um 19:39
    • #53
    Zitat von Capsaicin

    Na toll, jetzt ist mein Post aber ziemlich sinnlos :P


    Jetzt?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 6. Februar 2013 um 19:58
    • #54
    Zitat von cappin0


    wie ist das dann mit wehrmachtsabzeichen? die werden gehandelt - darf man oder darf man nicht ( siehe inserate in div. printmedien

    Nach dem Verbotsgesetz ist es verboten, sich "für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen" (§ 3).

    Zur NSDAP gehören laut Verbotsgesetz auch "ihre Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK)" (§ 1).

    Verboten und strafbar nach den §§ 3a bis 3i Verbotsgesetz ist unter anderem

    * der Versuch der Wiedererrichtung der NSDAP,
    * die Gründung einer Verbindung, die den Zweck verfolgt, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben, die öffentliche Ruhe zu stören usw.
    * das Herstellen, Sich-Verschaffen oder Bereit-Halten von Kampfmitteln für solch eine Organisation
    * das Unterstützen solch einer Organisation mit finanziellen Mitteln
    * das öffentliche Auffordern zu verbotenen Handlungen, und zwar der Wiedererichtung der NSDAP usw und der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn
    * die Verabredung zu einem Mord, einer Brandlegung, Sprengstoffanschlags als Mittel zur Betätigung im nationalsozialistischen Sinn (nationalsozialistischer Terror zur Destabilisierung des bestehenden Systems, siehe diverse Brandanschläge aus dem rechtsextremen Milieu)
    * die Betätigung im nationalsozialistischen Sinn (dazu gehört auch die Propaganda für nationalsozialistische Ziele und die kann auch durch das öffentliche Tragen von Abzeichen der SS, der SA usw erfolgen, deshalb sind das Sammeln (und Tragen) der Abzeichen dieser nationalsozialistischen Wehrverbände mit besonderer Vorsicht zu genießen; das Sammeln und Tragen von Wehrmachtsabzeichen ohne Bezug zur NSDAP, ihrer Wehrverbände usw fallen nicht unter das Verbotsgesetz
    * das öffentliche Leugnen, Verharmlosen, Gutheißen und Rechtfertigen des nationalsozialistischen Völkermords oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit (die so genannte "Auschwitz-Lüge" oder das Singen des Liedes, von dem hier die Rede ist).

    Zusammengefasst macht sich daher nach dem Verbotsgesetz strafbar, wer

    1. irgendwie, und sei es nur durch Zuwendung von Geld versucht, die nationalsozialistischen Organisationen NSDAP, ihre Wehrverbände usw wieder zu errichten: Damit soll das Bestehen der laut Verfassung demokratischen Republik Österreich vor den hinlänglich bekannt undemokratischen Nationalsozialisten geschützt werden. Das Verbotsgesetz mit seinen Freiheitsstrafdrohungen bis 20 Jahren (bei Verabredung zum Mord bis lebenslanger Freiheitsstrafe) ergänzt damit nur die Bestimmungen über den "Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat", die, um einmal mit einem oft erzählten Märchen der Neonazis aufzuräumen, in den §§ 242 ff Strafgesetzbuch für die gewaltsame Verfassungsänderung ebenfalls Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren androht (das Verbotsgesetz ist also nicht strenger als das StGB).

    2. die zahlreichen Verbrechen der Nationalsozialisten (vom staatlich angeordneten systematischen Mord an Juden, Roma und Sinti, Geisteskranken usw bis hin zu medizinischen Experimenten an Menschen) leugnet, verharmlost, lobt oder rechtfertigt: Damit sollen nicht nur die Gefühle der traumatisierten Überlebenden all dieser Verbrechen - einige der Überlebenden dieser Verbrechen leben noch - und ihrer Kinder geschützt werden, sondern auch die demokratische Republik Österreich, sind doch all die Verbrechen der Nationalsozialisten gegen die Menschlichkeit das stärkste Argument und größte Hindernis gegen die Wiedererichtung eines nationalsozialistisch regierten Staates.

    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (6. Februar 2013 um 20:33)

  • Kronwalled
    1HasserVongMenschen
    • 6. Februar 2013 um 20:03
    • #55
    Zitat von The Empire of the Steelcity

    lauter heuchler hier. sind wir uns doch mal ehrlich, bis zum artikel der presse kannte niemand den nazi hintergrund des liedes. ich denke das bis auf wenige bzw. einzelne die das gesungen haben auch keiner wusste was da von sich gegeben wurde.


    dann muss die bildung ja gegen 0 gehn... allein schon vom liedtext her kann man einen direkten zusammenhang erkennen ...

    ubahn ---> zug --> massentransporte
    und die stadt... naja die allein reicht eh schon. [kopf] [kopf] [kopf]

    (ich nimm mal an, das lied ist damit gemeint)
    EDITH: grad gesehen, dass das lied gemeint ist

  • jussi
    Gast
    • 6. Februar 2013 um 20:20
    • #56

    Powerhockey

    ich danke dir fuer dein Posting, dem ich vollkommen zustimme.

    Es ist verboten, ein Lied zu singen das fröhlich ankündigt 6 Millionen Menschen planmaessig umzubringen, und dass ist gut so. Es wird hier nicht "schlechter Geschmack" verboten, sondern Verherrlichung von Voelkermord.

    Wer so ein Lied singt soll wissen dass er Schmalz kriegt.

    Eine andere Sache ist der Umgang mit solchen Saengern, da bin ich eher leise, obwohl ich eine eindeutige Meinung hab, es koennte sein dass mir an Zivilcourage mangelt.

    lg jussi

  • Fan_atic01
    Leftwing
    • 6. Februar 2013 um 21:49
    • Offizieller Beitrag
    • #57

    vor ziemlich genau einem jahr bereiste ich halb Polen - unter anderem Lublin/Majdanek, Treblinka und Auschwitz bzw. Auschwitz-Birkenau. Dazu kommt, dass ich in der unmittelbaren nähe von Mauthausen bzw Gusen wohne.
    also allen, die das auch nur ansatzweise verharmlosen rate ich, das selbe zu machen und diese orte des schreckens, der grauslichkeiten und auch der trauer zu besuchen. bei manchen hilfts vielleicht.
    aus mir hat es einen nur noch überzeugteren antifaschisten gemacht.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • cappin0
    NHL
    • 6. Februar 2013 um 21:51
    • #58

    @ vincente cleruzio, Danke für die Info

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