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Rohe Staatsgewalt versus Bürgerintelligenz: da kann es nur einen Verlierer geben!

  • VincenteCleruzio
  • 8. Mai 2012 um 19:31
  • Geschlossen
  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 8. Mai 2012 um 19:31
    • #1

    DER STANDARD

    Die Auseinandersetzung zwischen den zwei Polizisten, die von Jägern alarmiert worden sind, und den Tierschützern ist vom Unabhängigen Verwaltungssenat Graz einer rechtlichen Würdigung unterzogen worden - tja, das Urteil stellt den Vertretern des Innenministeriums ein vernichtendes Urteil aus: http://www.martinballuch.com/?p=1089

    Hier der Film über das Geschehen insgesamt:

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    Einmal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (10. November 2013 um 12:30)

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 8. Mai 2012 um 21:22
    • #2

    Die Verliererin ist wie üblich die Zivilgesellschaft, dafür haben hat der steirische Landtag als Erfüllungsgehilfe der Lodenseilschaften schon im Frühjahr gesorgt:

    Zitat

    Das Steiermärkische Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2011, wird wie folgt
    geändert:
    ...
    4. Dem § 52 wird folgender Abs. 5 angefügt:
    „(5) Für die Dauer von Treib-, Drück- und Lappjagden dürfen jagdfremde Personen das bejagte Gebiet abseits von
    Wegen gemäß Abs. 2 zur Hintanhaltung einer Gefährdung von Personen und Sachen nicht betreten. Jagdfremde
    Personen sind Personen, die von der oder dem Jagdausübungsberechtigten zur Ausübung der Jagd weder zugelassen
    sind noch verwendet werden. Jagdfremde Personen, die in bejagten Gebieten angetroffen werden, haben diese über
    Aufforderung durch das beeidete Jagdschutzpersonal unverzüglich zu verlassen. Das beeidete Jagdschutzpersonal und
    erforderlichenfalls die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind bei Zuwiderhandlung befugt, die Identität der
    jagdfremden Personen festzustellen und Anzeigen zu erstatten. “
    http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/…esetzestext.pdf

    Alles anzeigen
  • Whaler
    EBEL
    • 11. Mai 2012 um 12:53
    • #3

    Wieso mit diesem Paragraphen nun die Zivilgesellschaft der Verlierer ist mir nicht ganz klar?

    Dass es nicht ganz ungefährlich sein kann, sich zu Jagdzeiten in betroffenen Gebieten aufzuhalten sollte doch klar sein. Manchen wohl dann nicht...und die Uneinsichtigen werden dann eben den Feldes verwiesen.

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 6. November 2013 um 16:37
    • #4

    Interessant, welcher Methoden sich die Staatssich... äh, Kriminalpolizei so bedient wenn es gegen die wirklich schweren Brüder geht.
    Und hinterher will natürlich keiner mehr zuständig sein.

    http://derstandard.at/1381369562924/…geprueft-werden
    http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/…ntscheidung.pdf

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 7. November 2013 um 11:36
    • #5

    Danke @quasi für diesen Hinweis: Es bereitet schon große Freude, wenn mutige, gescheite und beharrliche Mitbürger mit klugen Anwälten dumpfe Staatsmacht, wie sie auch in der bekämpften Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien zum Ausdruck gebracht wird, am Nasenring vorführen.

    Und die Entscheidung in der Sache selbst wird über die Grenzen Österreichs hinaus für Aufsehen sorgen, das ist jetzt schon gewiss: Erlauben das österreichische Sicherheitspolizeigesetz und die österreichische Strafprozessordnung einer verdeckt ermittelnden Kriminalpolizistin das Schnackseln mit einem Verdächtigen, um einen Kriminalfall aufzuklären, oder ist dieser "staatliche Eingriff in die Privatsphäre" des Verdächtigen ungesetzlich, unverhältnismäßig oder gar ein verfassungswidriger Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention?

    2 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (7. November 2013 um 16:30)

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 8. November 2013 um 00:24
    • #6

    Und weil wir schon dabei sind, Hausdurchsuchung und Rufdatenerfassung wegen aufgehobener Strafbescheide zwecks Jagdstörung - ich hoffe der Mann nimmt seinen Arbeitseifer in die WKStA mit.
    http://derstandard.at/1381371228250/…etzerverfahrens

  • DennisMay
    Laptopbesitzer
    • 10. Februar 2014 um 15:02
    • #7
    Zitat von VincenteCleruzio

    DER STANDARD

    Die Auseinandersetzung zwischen den zwei Polizisten, die von Jägern alarmiert worden sind, und den Tierschützern ist vom Unabhängigen Verwaltungssenat Graz einer rechtlichen Würdigung unterzogen worden - tja, das Urteil stellt den Vertretern des Innenministeriums ein vernichtendes Urteil aus: http://www.martinballuch.com/?p=1089

    Hier der Film über das Geschehen insgesamt:

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    Strafe EUR 2400,00 oder 4 Monate bedingt. Der Angeklagte hat angenommen, der Staatsanwalt noch nicht.

    http://derstandard.at/1389859861013/…te=2#forumstart

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 10. Februar 2014 um 16:30
    • #8
    Zitat von DennisMay


    Strafe EUR 2400,00 oder 4 Monate bedingt.


    Strafe EUR 2400,00 und 4 Monate bedingt.

  • DennisMay
    Laptopbesitzer
    • 10. Februar 2014 um 18:12
    • #9
    Zitat

    Das Gericht verurteilte den Beamten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2.400 Euro oder vier Monate bedingter Haft. Der Beschuldigte nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgegeben hat, ist es nicht rechtskräftig. (red, derStandard.at, 10.2.2014)

    Wertes membro d'onore con numero cinque, ich habe es erst nur beim Standard gelesen, wenig ist es immer noch.

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 10. Februar 2014 um 18:24
    • #10

    Gilt da irgendwie Geld statt Knast, oder wieso kriegt er für den Mißbrauch der Amtsgewalt nicht die minimalen 6 Monate?

  • VincenteCleruzio
    un galant´omu
    • 11. Februar 2014 um 15:35
    • #11
    Zitat von DennisMay


    Wertes membro d'onore con numero cinque, ich habe es erst nur beim Standard gelesen, wenig ist es immer noch.


    Wenig oder viel? Es handelt sich um einen nicht vorbestraften Ersttäter. Er hat, wenn auch - so das stimmt, was auch ich nur in Zeitungen gelesen habe - unter kräftiger Mithilfe des Gerichts, ein milderndes "Tatsachengeständnis" abgelegt, letztlich also zugegeben, was er bis dahin geleugnet hat und was dank der Videoaufnahmen widerlegt worden ist.

    Nicht so sehr die Höhe einer (Geld)Strafe ist das Entscheidende, 2.400 Euro entspricht wahrscheinlich (was verdient der angeklagte Polizist pro Monat netto; welche Unterhaltspflichten hat er gegenüber Kindern usw) bei 20 Euro pro Tagessatz exakt 120 Tagessätzen. Und diese 120 Tagessätze repräsentieren (1 Tag Freiheitsstrafe entspricht 2 Tagessätzen Geldstrafe) 2 Monate. Das würde auch die Frage von @quasi beantworten: Er hat die Mindeststrafe des Amtsmissbrauchs (6 Monate bis 5 Jahre) von 6 Monaten erhalten und diese Mindeststrafe ist umgewandelt worden in eine unbedingte Geldstrafe im Ausmaß von 2 Monaten = 120 Tagessätze * 20 Euro = 2.400 Euro; und die auf 6 Monate fehlenden 4 Monate Freiheitsstrafe sind bedingt nachgesehen worden auf drei Jahre.

    Kurze Freiheitsstrafen, das sind solche bis einschließlich 6 Monaten, "müssen" (zum Teil) in Geldstrafen "umgewandelt" werden, so nicht spezial- (Rückfallgefahr) oder generalpräventive Gründe (Abschreckung anderer) dagegen sprechen. Die Vermeidung kurzer Freiheitsstrafe - sie bringen nicht viel an (Re)Sozialsierung; kosten aber viel, insbesondere wegen der "Infektionsgefahr" in Gefängnissen) war Credo des Wiener Strafrechtlers vor allem an preußischen Universitäten,habilitiert an der ehrwürdigen Karl-Franzens-Universität Graz ;) , Franz von Liszt("Marburger Programm" 1882; "Gefängnisse sind die Hochschulen des Verbrechers") und dieses sein Credo ist 1975 eins zu eins in das StGB aufgenommen worden (§ 37) und hat auch anderswo zur Entwicklung eines vernünftigen Strafrechts beigetragen.

    Der Polizist ist von einem Gericht bestraft worden für seinen rund halbstündigen "Einsatz" und durch dreistes Lügen danach zu Lasten der Tierschützer, wodurch er folgende Tatbestände verwirklicht hat: "vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, Verleumdung und Amtsmissbrauch". Er hat sich wegen des Amtsmissbrauchs - für einen Polizisten keine besonders ehrenhaftes Delikt - vor dem Schöffengericht verantworten müssen, dort herrscht Verteidigerzwang, daher hat er einen Anwalt gebraucht (hat ihm möglicherweise die Rechtsschutzversicherung der Personalvertretung bezahlt), hat sich vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat verantworten müssen (Anwaltskosten hat ihm möglicherweise die Rechtsschutzversicherung der Personalvertretung bezahlt), und ein Disziplinarverfahren gibt es auch noch (Anwaltskosten hat ihm möglicherweise die Rechtsschutzversicherung der Personalvertretung bezahlt).

    Ob ihm die Berichterstattung Freude bereitet hat, wage ich zu bezweifeln. Also: Man sollte nicht nur die 2.400 Euro unbedingte Geldstrafe sehen.

    5 Mal editiert, zuletzt von VincenteCleruzio (11. Februar 2014 um 16:03)

  • quasidodo
    Beischlbeißer
    • 11. Februar 2014 um 18:20
    • #12

    Ja, wenn sich der Spruch auf so einen grundsympathischen Burschen wie den Liszt Franz zurückführen läßt, dann kann das Urteil nur passen. :D
    Vielen Dank jedenfalls für die Erklärung!

  • DennisMay
    Laptopbesitzer
    • 11. Februar 2014 um 18:46
    • #13

    Danke auch für die Erklärung.

  • marksoft 9. November 2018 um 21:47

    Hat das Thema aus dem Forum Politik nach Off Topic verschoben.

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