Quennec als Eigentümer von Genf und Lausanne. Wawrinka droht mit Rücktritt
Zerreissprobe im Schweizer Eishockey: Der Verwaltungsrat von Lausanne wehrt sich gegen Eigentümer Hugh Quennec, der auch Servette-Genf besitzt.
Heute Nachmittag stellt der Verwaltungsrat der Lausanne HC SA dem Eigentümer ein Ultimatum: Bis zum 31. Januar eine Kapitalerhöhung genehmigen oder das Gremium mit Präsident Patrick de Preux, CEO Sacha Weibel, Marco Terribilini, Georges Gagnebin, Christophe Bally und Tennisprofi Stan Wawrinka tritt geschlossen zurück.
Momentan vermittelt der Waadtländer Kantonsrat zwischen den Verwaltungsräten und dem Eigentümer. Und der heisst Hugh Quennec (50). Richtig: Der Eigentümer von Genf-Servette. Quennec wehrt sich als Mehrheitsaktionär von Lausanne momentan gegen eine Kapitalerhöhung, wohl um die Macht nicht zu verlieren.
Die Kapitalerhöhung ist darum erforderlich, weil Lausanne im neuen Stadion (soll bis spätestens 2019 stehen) mit Investitionen in die Infrastruktur (rund 10 Millionen Franken) die begehrten Gastro-Rechte erwerben kann. Und sich damit wirtschaftlich für die Zukunft absichert. «Ohne diese Investitionen geht es bei uns nicht weiter», sagt ein Klubvertreter. «Wir müssen neue Einnahmequellen erschliessen, sonst sind wir erledigt.»
Als Gegengeschäft der Kapitalerhöhung würden die Investoren, die teilweise schon bereit stehen, Aktien erhalten. Damit wäre aber Quennecs Mehrheit gefährdet.
Aber wie ist es überhaupt möglich, dass der Servette-Mehrheitsaktionär gleichzeitig Eigentümer eines zweiten NLA-Klubs ist? Die National League sagt nur: «Ein Klub darf keinen anderen Klub der gleichen Liga besitzen.»
Um diesen Passus zu umschiffen, muss man nicht mal ein gewiefter Finanzakrobat sein: Einfach eine Holding gründen, Aktien überschreiben – fertig.
«Die Liga muss diese Regeln dringend ändern und diesen unsäglichen Zustand so rasch als möglich beenden», sagt ein NLA-CEO.
Greifen wird diese Regel erst, wenn der wirtschaftlich Verantwortliche eines Klubs nicht mehr als 20 Prozent der Aktien eines Klubs der gleichen Liga besitzen darf. Gemäss Obligationenrecht (OR) kann der Verwaltungsrat einer AG in Erfahrung bringen, wer der wirtschaftlich Verantwortliche der Firma ist. Und diese muss gemäss OR eine natürliche Person sein.
Forfait-Niederlage gegen die GCK Lions
Freitag, 18. Dezember 2015, 16:35 - Medienmitteilung
Entscheid im ordentlichen Verfahren: Forfait-Niederlage gegen die GCK Lions.
Die GCK Lions hatten im Spiel gegen Red Ice Martigny vom 11. Dezember 2015 zu viele Spieler mit B-Lizenz die 23 oder älter sind eingesetzt. Aufgrund des Regelverstosses wird das Spiel 0:5 Forfait zu Ungunsten der GCK Lions gewertet