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EU-Reformvertrag

  • waluliso1972
  • 14. Juni 2008 um 22:39
  • cappin0
    NHL
    • 20. Juni 2008 um 20:59
    • #51

    @ Demian:

    .....So wie ich das sehe IST OLAF auch heute schon für die Betrugsbekämpfung in ALLEN Europäischen Institutionen zuständig, das würde auch das Parlament mit einschließen.......

    war das nicht vor kurzem, da hat es geheissen, der bericht über betrügerische aktivitäten darf nicht veröffentlich werden, eben weil auch der missbrauch der sitzungsgelder von OLAF untersucht wurde.

  • Eiskalt
    NHL
    • 2. Juli 2008 um 15:25
    • #52
    Zitat

    Das Fischer-Statement im Wortlaut

    01.07.2008 | 16:17 | (DiePresse.com)

    Der Bundespräsident spricht sich vehement gegen Neuwahlen aus und distanziert sich vom EU-Schwenk der SPÖ.

    Pressestatement von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer Juli 2008:

    Ich verstehe mein Amt als Bundespräsident so, dass ich bemüht bin, das Trennende zu überwinden und das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen und damit den Interessen der Republik Österreich bestmöglich zu dienen.

    Was die aktuellen Fragen der Außenpolitik betrifft, möchte ich feststellen, dass der Brief des Herrn Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer und des Herrn Bundesminister Werner Faymann an den Herausgeber einer Tageszeitung für mich als Bundespräsident kein Anlass für eine Änderung der Grundlinien der österreichischen Außenpolitik ist und auch nicht sein kann.

    Das Regierungsprogramm bleibt unverändert.

    Das Koalitionsabkommen bleibt unverändert.

    Die Rechts - und Verfassungslage in Österreich ist unverändert, und auch unsere ehrlichen Bemühungen um weitere Fortschritte in der Europäischen Zusammenarbeit bleiben aufrecht. Davon können unsere Partner in Europa ausgehen. Das alles schließt natürlich verstärkte Anstrengungen in den verschiedensten Bereichen der Europapolitik und einen intensivierten Dialog mit der Bevölkerung nicht aus.

    Zum Thema Volksabstimmung, das in den letzten Wochen und Monaten fast zu einer Glaubensfrage hochstilisiert wurde, möchte ich feststellen, dass es sich hier eben nicht um eine Glaubensfrage, sondern um eine Rechtsfrage handelt, die in den Aritkeln 43 und 44 der österreichischen Bundesverfassung klar geregelt ist.

    Demnach ist eine Gesamtänderung der Bundesverfassung einer Volksabstimmung zu unterziehen, eine Teiländerung aber nur wenn es eine Mehrheit des Nationalrates verlangt. Das ist die verfassungsrechtliche Grundlage, an der ich mich als Bundespräsident orientiere.

    Die Bundesregierung hat - meines Erachtens zu Recht - festgestellt, dass der Lissabon-Vertrag keine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedeutet, sondern als Teiländerung der Verfassung zu interpretieren ist, und der Nationalrat hat diese Auffassung geteilt und auch kein Verlangen auf Volksabstimmung gestellt.

    Die Bundesregierung hat also in diesem Punkt korrekt gehandelt, und ich bekenne mich zu den diesbezüglichen Entscheidungen, die verfassungskonform zustande gekommen sind und im Übrigen der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen.

    Alles anzeigen
  • #66
    EBEL
    • 2. Juli 2008 um 17:57
    • #53

    Alle Macht der Kronen Zeitung. Vielleicht sind sie ja auch bald für die Aufstellungen im Sport verantwortlich. Lang lebe die Österreichische Schattenregierung :P

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