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  3. Off Topic

Deutscher Marco Weiss aus U-Haft entlassen....

  • Maru
  • 14. Dezember 2007 um 23:16
1. offizieller Beitrag
  • Maru
    NHL
    • 14. Dezember 2007 um 23:16
    • #1
    Zitat

    Das Gericht in Antalya entließ ihn am Freitag ohne Auflagen aus der Haft. Wann und wie Marco die Türkei verlässt, war zunächst nicht klar. Der Prozess gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs der 13-jährigen Britin Charlotte soll dort am 1. April kommenden Jahres fortgesetzt werden.


    Zunächst suche Marco jetzt vollständige Ruhe, sagte sein Anwalt Michael Nagel. Der größte Wunsch des Jugendlichen sei es, mit seiner Familie allein zu sein und sich eine Woche lang von seiner Mutter verwöhnen zu lassen. Marco wolle zunächst auch nicht in seine Heimatstadt Uelzen zurückkehren. Er fürchte einen Presserummel. Der Jugendliche soll vorerst von der Öffentlichkeit abgeschirmt werden.

    "Wir sind glücklich", sagte Marcos Vater unter Tränen beim Verlassen des Gerichtssaals in Antalya. Die Mutter des 17-Jährigen war nicht zum achten Verhandlungstag in die Türkei gereist und hatte in ihrem Haus auf die Entscheidung gewartet.

    gmx.de

    ich denke,die sache ist durch.... :rolleyes:

  • Weinbeisser
    NHL
    • 15. Dezember 2007 um 14:27
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Weiß jemand wie hoch die Kaution war?

    Bzw. war sie hoch genug, damit er bei der Verhandlung erscheint?

  • hootie
    Nationalliga
    • 15. Dezember 2007 um 14:57
    • #3

    also ich würde sicher nicht mehr in diesen 'staat' gehen. rechtsordnung in der türkei? da kann man doch nur lachen, in dubio pro reo gilt wohl nicht in diesem land, welches unglaublich von der religion dominiert wird.

    ich werde, und nicht weil ich in irgendwelcher art und weisse aus sexuellen motivationsgründen urlaub mache, NIEMALS in der türkei urlaub machen. never ever...vorher gehe ich zu den polen (geopolen, nicht nach POLEN!!)

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 15. Dezember 2007 um 15:03
    • #4

    hootie
    das ist ja ein ganz besonders wichtiger beitrag gewesen :rolleyes:

  • capslui
    EBEL
    • 15. Dezember 2007 um 15:36
    • #5

    Maru
    Es ist nichts durch! Marco muss sich noch bei einer Hauptverhandlung dem Richter stellen. Dabei droht ihm eine Haftstraffe. Natürlich wird ihm dann von der Haftstrafe die U-Haft abgezogen. Ausserdem will der Anwalt der Britin etwas gegen die Freilassung unternehmen!

    Wiederholungsgefahr Verdunkelungsgefahr Verabredungsgefahr
    Das sind die drei Haftgründe die es in Österreich gibt die über eine U-Haft entscheiden!

    Gegen welchen Grund hat der Marco verstossen? Das ist für uns natürlich ungewiss.

    Anderseits muss ich sagen dass die Türkei als Land dass in die EU will solche Skandale liefert.
    Das Mädchen (13) dass sich als 15 Jährige ausgibt und mit ihrer geschiedener Mutter Urlaub macht, die sich zur Zeit der "Tat" um ihr Kind nicht Kümmert. Die Mutter erwischt die Beiden im gemeinsamen Appartment (Mutter kommt von einer Verabredung) als sie anscheinend sich zärtlich näher kommen. Wegen all diesen von der Mutter genannten Sachen kommt ein Deutscher in der Religiösen Türkei in Haft und verbringt dort mehr als 250 Tage!!!

    Was hat eine geschiedene Frau in der Türkei für einen Stellenwert?
    Wieso kümmert sie sich nicht um ihre Tochter?

    für uns sind das Ganz normale Fragen, aber jeder weiss dass es in diesem Land nicht so ist.


    Sorry für das lange Posting!

  • Kulim
    EBEL
    • 15. Dezember 2007 um 15:59
    • #6

    hab mir mehrere beiträge dazu angesehen, da waren soviele wiedersprüche drinnen, angefangen damit, dass ein türkischer arzt festgestellt hat, das girl ist jungfrau, über ihre falschen altersangaben, bis dazu dass die behauptungen nachträglich von ihrer "mutter" erhoben wurden. wo war die dame? also unsere kids (12 + 14) sind um diese zeit selbst im urlaub nicht mehr alleine unterwegs, und alk gibts schon gar keinen

  • hootie
    Nationalliga
    • 15. Dezember 2007 um 16:24
    • #7

    Powerhockey

    ja war es. wenn du halt keine konsequenzen daraus ableiten willst, ist das deine sache. ich schon. und das ist auch mein gutes recht.

    wenn du nicht meiner meinung bist passt das, aber bitte qualifizier nicht die meinung als sloche. soetwas hatten wir schon mal und wollen wir nie wieder!!

    lg

  • Powerhockey
    Schiriversteher
    • 15. Dezember 2007 um 17:41
    • #8

    hootie

    wenn du konsequenzen aus diesem fall ziehst, ist es für mich völlig egal, wobei gerade unser land würde als tourismusland sehr leiden, wenn interessierte menschen österreich meiden würden, weil es bei uns auch schon menschenrechtsverletzungen gegeben hat...

    was mich jedoch wirklich stört, ist deine polemik:
    du schreibst
    in dubio pro reo gilt wohl nicht in diesem land
    bin juristisch sehr unkundig, aber gilt dieser grundsatz nicht erst während einer verhandlung, wenn eben keine eindeutige beweislast vorliegt...
    was wäre denn deiner meinung nach die angemessene vorgangsweise?
    einfach keine verhandlung oder wie?
    wenn Marco ganz klar unschuldig ist, dient das verfahren doch auch zu seiner reinwaschung.
    also wo ist hier das frevelhafte vorgehen der türkischen rechtsordnung?

    ich bin mir auch nicht sicher, ob du und die mitteleuropäischen medien so "urteilen" würdest, wenn ein türkischer urlauber in deutschland unter dem selben verdacht stehen würde?

    weiters:
    ich werde, und nicht weil ich in irgendwelcher art und weisse aus sexuellen motivationsgründen urlaub mache, NIEMALS in der türkei urlaub machen.
    was hat dies plötzlich mit dem thema zu tun? wie kommst jetzt auf "sexuelle motivationsgründe"?

    und last but not least: wennst die pole meinst und ned polen, dann könnte man dies doch auch anders formulieren, weil polen hat damit rein gar nix zu tun (für mich hats halt den anschein, dass duuns lesern es auch nochmal reindrücken willst, dass du polen auch ned magst)!

    und dies meinte ich mit, ein eher entbehrlicher, polemischer beitrag.

    und diesen kritikpunkt mit dem zu verquicken, was wir vor mehreren jahrzehnten hatten, finde ich ebenso polemisch und gerade mir als antifaschistisch denkenden menschen wohl auch unangebracht.

    wenn ich dich jedoch falsch verstandne hab, bin ich sehr erfreut, wen du mir deine ansichten hier oder über pn nochmal genauer erklärst.

  • peach
    Nationalliga
    • 15. Dezember 2007 um 18:48
    • #9
    Zitat

    Original von capslui
    Maru
    Es ist nichts durch! Marco muss sich noch bei einer Hauptverhandlung dem Richter stellen. Dabei droht ihm eine Haftstraffe. Natürlich wird ihm dann von der Haftstrafe die U-Haft abgezogen. Ausserdem will der Anwalt der Britin etwas gegen die Freilassung unternehmen!

    Wiederholungsgefahr Verdunkelungsgefahr Verabredungsgefahr
    Das sind die drei Haftgründe die es in Österreich gibt die über eine U-Haft entscheiden!

    Gegen welchen Grund hat der Marco verstossen? Das ist für uns natürlich ungewiss.

    Anderseits muss ich sagen dass die Türkei als Land dass in die EU will solche Skandale liefert.
    Das Mädchen (13) dass sich als 15 Jährige ausgibt und mit ihrer geschiedener Mutter Urlaub macht, die sich zur Zeit der "Tat" um ihr Kind nicht Kümmert. Die Mutter erwischt die Beiden im gemeinsamen Appartment (Mutter kommt von einer Verabredung) als sie anscheinend sich zärtlich näher kommen. Wegen all diesen von der Mutter genannten Sachen kommt ein Deutscher in der Religiösen Türkei in Haft und verbringt dort mehr als 250 Tage!!!

    Was hat eine geschiedene Frau in der Türkei für einen Stellenwert?
    Wieso kümmert sie sich nicht um ihre Tochter?

    für uns sind das Ganz normale Fragen, aber jeder weiss dass es in diesem Land nicht so ist.


    Sorry für das lange Posting!

    Alles anzeigen


    1. ist in Österreich auch die Fluchtgefahr ein Grund U-Haft zu verhängen, 2. ist es völlig egal welche U-Haft Gründe es in Österreich gibt, wenn man in der Türkei ist. Was die ach so religiöse Türkei betrifft, würde ich gerne wissen warum dann reiche religiöse Menschen ihre Töchter in andere Länder studieren schicken, weil sie in der Türkei nicht mit Kopftuch in eine Universität rein darf. Die Türkei ist, was die Organisation des Staats betrifft nicht wirklich religiös. Außerdem glaube ich auch nicht, dass dieser Fall besonders viel mit Religion zu tun gehabt hat, da ging es einfach darum die Unabhängigkeit der eigenen Jusitz zu demonstrieren, man wollte sich einfach nicht von Deutschland vorschreiben lassen, wie man in diesem Fall vorzugehen hat. Und was der Blödsinn mit geschiedener Frau hier zu suchen hat, frage ich mich wirklich. Was ist so schlimm wenn eine Frau geschieden ist und warum sollte man sie deshalb anders behandeln als wenn sie verheiratet wäre?

  • capslui
    EBEL
    • 15. Dezember 2007 um 19:09
    • #10

    Mit der geschiedener Frau wollte ich nur sagen dass es eher unüblich ist in der Türkei, und wie man so hört hat eine Frau auch nicht den Stellungswert in der Türkei. Trotzdem glaubt man ihr. (Metapher)

    Danke für den eigentlichen 3. Haftgrund "Fluchtgefahr"

    Das was du sagst klingt wirklich gut es kann wirklich sein dass die Türkei demonstrieren wollte dass sie sich nichts von Deutschland sagen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von capslui (15. Dezember 2007 um 19:09)

  • Kulim
    EBEL
    • 15. Dezember 2007 um 23:32
    • #11
    Zitat

    Original von capslui
    Mit der geschiedener Frau wollte ich nur sagen dass es eher unüblich ist in der Türkei, und wie man so hört hat eine Frau auch nicht den Stellungswert in der Türkei. Trotzdem glaubt man ihr. (Metapher)

    Danke für den eigentlichen 3. Haftgrund "Fluchtgefahr"

    Das was du sagst klingt wirklich gut es kann wirklich sein dass die Türkei demonstrieren wollte dass sie sich nichts von Deutschland sagen lassen.

    auf alle fälle habens den jungen nicht rausgelassen je mehr deutsche medien und politiker sich zu wort gemeldet haben.

  • cappin0
    NHL
    • 16. Dezember 2007 um 10:27
    • #12
    Zitat

    Original von Weinbeisser
    Weiß jemand wie hoch die Kaution war?

    Bzw. war sie hoch genug, damit er bei der Verhandlung erscheint?

    das ist meines erachtens der springende punkt. denn, soviel mir bekannt ist, gibt es in der brd kein gesetz zur auslieferung an türkische gerichte. d.h. wenn marco nicht freiwillig zur verhandlung erscheint ( möglicher grund- psychische störungen auf grund der u-haftbedingungen ) , wer will was dagegen machen.

    bei der ganzen sache stört mich am meisten, dass die aussage des mädchens solange hinausgezögert wurde. und warum wurde das "opfer " nicht ebenfalls vorgeladen.

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