Im Zuge einer Diskussion in einer Ö1-Sendung gestern abend, hat ein bekannter Wiener Rechtsanwalt die gängige Praktik, dass Österreichische Eishockeyspieler in der Zeit der Sommerpause mit einem "juristischen Trick" zwar legal, aber doch moralisch hinterfragenswürdig Arbeitslosengeld beziehen, bei mir Hellhörigkeit erweckt.
Zwar ging es in dieser Sendung nur um Arbeitslosenversicherungen von Künstlern, aber der Eishockeysport wurde als Beispiel genannt.
Funktionieren soll das ganze so:
Die Spieler erhalten zwar einen Einjahresvertrag, bekommen aber in 9 Monaten bereits die Jahresgage ausbezahlt; nach 9 Monaten werden sie abgemeldet und melden sich beim AMS an. Wenn sie 52 Wochen innerhalb der letzten 24 Monate gemeldet waren (wenn sie nebenbei studieren, ist die Regelung noch toleranter) bekommen sie für die 3 Pausenmonate den höchsten AMS-Richtsatz ausbezahlt und müssen auf Grund ihrer Wiedereinstellungsgarantie durch ihren Arbeitgeber (neuer Vertrag!) innerhalb dieser 3 Monate nichteinmal zum Kontrolltermin beim AMS.
Da aber die "Arbeitswilligkeit" und die "Vermittelbarkeit" wesentlicher Bestandteil der Arbeitslosenversicherung sind, ist diese Praktik - siehe Schauspielerin Barbara W. - zumindest moralisch hinterfragenswürdig.
Kann mir irgendein juristisch gebildeter User, oder jemand der sonstwie mit dieser Thematik zu tun hat, erklären, WIE dies rechtlich möglich ist bzw. überhaupt sein KANN?