also ein wenig provokant muß ich jetzt schon fragen:
der lg hat ja festgestellt das es den strafsenat rein rechtlich gar nicht gibt
wie wird uns der öehv nun für die rechtlich gar nicht möglichen strafen von oliver setzinger und phil lakos entschädigen
....und bevor ihr nun darüber zum diskutieren anfangts - bedenkt es ist ja fasching