also ein wenig provokant muß ich jetzt schon fragen:
der lg hat ja festgestellt das es den strafsenat rein rechtlich gar nicht gibt   
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wie wird uns der öehv nun für die rechtlich gar nicht möglichen strafen von oliver setzinger und phil lakos entschädigen
....und bevor ihr nun darüber zum diskutieren anfangts - bedenkt es ist ja fasching 
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