so, für alle die in schweden dabei sind mal relativ gute infos
mfg
euer bierschutzbeauftragter
ANMELDUNG VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN UND TABAKWAREN
Folgende Arten von alkoholischen Getränken und Tabakwaren zum privaten Verbrauch sind bei der Einreise anzumelden, sofern sie nicht unter die Kategorie der steuerfreien Waren fallen:
Steuer-/zollfrei ist ab 1.1.2002 die Einfuhr für folgende Waren und Mengen:
26 Liter Wein
2 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%)
6 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%, sowie Schaumweine)
32 Liter Bier
400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g Tabak
Diese Zollfreiheit gilt nur dann, wenn
die/der Reisende nicht in Schweden wohnhaft ist oder
die/der Reisende in Schweden wohnt und die Einreise per Flugzeug oder im gewerbsmässigen Verkehr erfolgt oder
die Dauer des Auslandsaufenthalts mehr als 20 Stunden beträgt oder
die Waren in einem anderen EU-Land versteuert worden sind.
Die Zollfreiheit gilt bei Tabakwaren nur für Personen, die das 18. Lebensjahr, bei Alkohol nur für Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Für Waren, die direkt von Åland oder den Kanarischen Inseln eingeführt werden, gelten die Bestimmungen für die Einfuhr von Waren aus Ländern ausserhalb der EU. Sofern am Einreiseort vorhanden, ist das rot-grüne Spursystem zu benutzen.
Stand: 1. Januar 2002
mfg
euer bierschutzbeauftragter
ANMELDUNG VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN UND TABAKWAREN
Folgende Arten von alkoholischen Getränken und Tabakwaren zum privaten Verbrauch sind bei der Einreise anzumelden, sofern sie nicht unter die Kategorie der steuerfreien Waren fallen:
Steuer-/zollfrei ist ab 1.1.2002 die Einfuhr für folgende Waren und Mengen:
26 Liter Wein
2 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%)
6 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%, sowie Schaumweine)
32 Liter Bier
400 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 100 Zigarren oder 550 g Tabak
Diese Zollfreiheit gilt nur dann, wenn
die/der Reisende nicht in Schweden wohnhaft ist oder
die/der Reisende in Schweden wohnt und die Einreise per Flugzeug oder im gewerbsmässigen Verkehr erfolgt oder
die Dauer des Auslandsaufenthalts mehr als 20 Stunden beträgt oder
die Waren in einem anderen EU-Land versteuert worden sind.
Die Zollfreiheit gilt bei Tabakwaren nur für Personen, die das 18. Lebensjahr, bei Alkohol nur für Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Für Waren, die direkt von Åland oder den Kanarischen Inseln eingeführt werden, gelten die Bestimmungen für die Einfuhr von Waren aus Ländern ausserhalb der EU. Sofern am Einreiseort vorhanden, ist das rot-grüne Spursystem zu benutzen.
Stand: 1. Januar 2002